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  1. gesperrt

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von schneegans Beitrag anzeigen
    Bin beim Bauamt gelandet. Werde mich im Rahmen der nächsten Gesprächsmöglichkeit dort erkundigen. Je nach Auskunft liegen die nachfolgenden Handlungen beim Vermieter. Mit Mietminderung u. ä. zu tricksen würde unserem (guten) Verhältnis nicht entsprechen.

    Danke an alle für die bisherigen Tipps !
    nicht nur zum bauamt
    es muß in der kommunen auch eine behoerde geben, die den hotelbetrieb genehmigt

    bei sowas niemals ein gespraech fuehren, denn hinterher war alles ganz anders, als es dir im gespraech erzaehlt wurde und du hast das mißverstanden, usw...

    deshablb mein ratschlag schriftlich, denn dann muß die behoerde konkret stellung beziehen
    und kann sich NICHT mehr rausreden

    und den vermieter nur in kenntnis setzen, was du mit ihm letztendlich vereinbarst hat mit dieser aktion nichts zu tun

  2. Inaktiver User

    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von schneegans Beitrag anzeigen
    Mit Mietminderung u. ä. zu tricksen würde unserem (guten) Verhältnis nicht entsprechen.
    Wieso denn "tricksen"? Seit wann ist es "tricksen", wenn man seine Rechte wahrnimmt??

    Und das Verhältnis würde ich (!) nicht gut nennen, wenn es meinem Vermieter am Hintern vorbeigeht, ob seine Mieter durch Hotelbetrieb im Haus gestört werden.

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    schriftlich klaeren, ob in dem haus gewerbe zulaessig ist.
    als eigentuemer der wohnung wuerde ich aus eigeninteresse die eigentuemergemeinschaft yusammentrommeln.

    luci
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    nicht nur zum bauamt
    es muß in der kommunen auch eine behoerde geben, die den hotelbetrieb genehmigt
    Beim Durchfragen wurde ich ans Bauamt verwiesen. Die zuständige Person ist erst wieder in ein paar Tagen da. Aus der Reaktion im Sekretariat konnte entnehmen, dass es wohl schon mindestens eine Anfrage in meine Richtung gab.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wieso denn "tricksen"? Seit wann ist es "tricksen", wenn man seine Rechte wahrnimmt??

    Und das Verhältnis würde ich (!) nicht gut nennen, wenn es meinem Vermieter am Hintern vorbeigeht, ob seine Mieter durch Hotelbetrieb im Haus gestört werden.
    Moment, da hast Du etwas gelesen, was ich nicht geschrieben habe. Mein Vermieter ist in die Angelegenheit involviert und nimmt seine Verpflichtung wahr. Es geht nur alles nicht so schnell.

    Zitat Zitat von luciernago Beitrag anzeigen
    schriftlich klaeren, ob in dem haus gewerbe zulaessig ist.
    als eigentuemer der wohnung wuerde ich aus eigeninteresse die eigentuemergemeinschaft yusammentrommeln.

    luci
    Der Eigentümer ist involviert und wird mit Sicherheit tätig werden. Ich gehe davon aus, meinen Anteil bereits erledigt zu haben.

    Allen herzlichen Dank, besonderes nochmal @Wiedennwodennwasdenn für das ausführliche Engagement . Ich proste mit dem Kaffee .

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