nicht nur zum bauamt
es muß in der kommunen auch eine behoerde geben, die den hotelbetrieb genehmigt
bei sowas niemals ein gespraech fuehren, denn hinterher war alles ganz anders, als es dir im gespraech erzaehlt wurde und du hast das mißverstanden, usw...
deshablb mein ratschlag schriftlich, denn dann muß die behoerde konkret stellung beziehen
und kann sich NICHT mehr rausreden
und den vermieter nur in kenntnis setzen, was du mit ihm letztendlich vereinbarst hat mit dieser aktion nichts zu tun
Antworten
Ergebnis 21 bis 24 von 24
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24.10.2017, 08:00
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
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24.10.2017, 08:04Inaktiver User
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
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24.10.2017, 08:31
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
schriftlich klaeren, ob in dem haus gewerbe zulaessig ist.
als eigentuemer der wohnung wuerde ich aus eigeninteresse die eigentuemergemeinschaft yusammentrommeln.
luciLEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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24.10.2017, 09:27
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
Beim Durchfragen wurde ich ans Bauamt verwiesen. Die zuständige Person ist erst wieder in ein paar Tagen da. Aus der Reaktion im Sekretariat konnte entnehmen, dass es wohl schon mindestens eine Anfrage in meine Richtung gab.
Moment, da hast Du etwas gelesen, was ich nicht geschrieben habe. Mein Vermieter ist in die Angelegenheit involviert und nimmt seine Verpflichtung wahr. Es geht nur alles nicht so schnell.
Der Eigentümer ist involviert und wird mit Sicherheit tätig werden. Ich gehe davon aus, meinen Anteil bereits erledigt zu haben.
Allen herzlichen Dank, besonderes nochmal @Wiedennwodennwasdenn für das ausführliche Engagement
. Ich proste mit dem Kaffee
.




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