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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von willichdas Beitrag anzeigen
    Vermieter und Eigentümer müssten aber doch eigentlich ein und dieselbe Person sein?
    Sorry, ja, das war missverständlich. Vermieter & Eigentümer meiner Wohnung sind eine Person, das Haus an sich wird von einer Immobilienfirma verwaltet.

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Er könnte auch mal bei seiner Versicherung nachfragen, ob sich das auf seine Prämien auswirkt, wenn Fremde Schlüssel zum Haus haben.
    Welche Versicherung sollte das sein ? Die in Frage kommenden Versicherungsnehmer sind der Mieter und die WEG, vertreten durch den Verwalter.
    Be yourself no matter what they say (Sting).

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    das würde ich mal das Finanzamt fragen
    Warum sollte sich das Finanzamt für den Vorgang interessieren, wenn die erzielten Einnahmen ordentlich versteuert werden ?
    Be yourself no matter what they say (Sting).

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du könntest bei der zuständigen Genehmigungsbehörde fragen, ob das rechtens ist, in einem reinen Wohnhaus eine Hotelwohnung zu unterhalten. Es gibt einige Städte, die da inzwischen sehr sensibel sind, wenn Wohnraum zweckentfremdet wird.
    Das halte ich auch für den sinnvollsten Weg. Sollte das Hotel jedoch keine Gäste, sondern sein Personal dort unterbringen, wirds schwierig, selbst wenn es immer unterschiedliche Mitarbeiter sind, die die Wohnung nutzen.
    Be yourself no matter what they say (Sting).

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von Wiedennwodennwasdenn Beitrag anzeigen
    Das halte ich auch für den sinnvollsten Weg. Sollte das Hotel jedoch keine Gäste, sondern sein Personal dort unterbringen, wirds schwierig, selbst wenn es immer unterschiedliche Mitarbeiter sind, die die Wohnung nutzen.
    Gegen Personal hätte ich nichts einzuwenden. Als Personalwohnung wurde uns Bewohnern die Wohnung auch deklariert. Mittlerweile hat sich "Durchgangsverkehr" ergeben. Werde bei den Behörden dranbleiben. Meine Anfragen haben ergeben, dass es wohl schon Anfragen gab. Und meine Recherchen im Netz ergaben nichts Gutes.
    Geändert von schneegans (23.10.2017 um 18:16 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von schneegans Beitrag anzeigen
    Gegen Personal hätte ich nichts einzuwenden. Als Personalwohnung wurde uns Bewohnern die Wohnung auch deklariert. Mittlerweile hat sich "Durchgangsverkehr" ergeben.
    Wenn sie die Wohnung auf der Seite des Hotels anpreisen, wird es sich kaum um eine Personalwohnung handeln.

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn sie die Wohnung auf der Seite des Hotels anpreisen, wird es sich kaum um eine Personalwohnung handeln.
    Wohl eher nicht. Allerdings weiß ich nicht, wie lange die Wohnung schon offiziell auf dieser Homepage ausgeschrieben ist.

  8. gesperrt

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von schneegans Beitrag anzeigen
    Wohl eher nicht. Allerdings weiß ich nicht, wie lange die Wohnung schon offiziell auf dieser Homepage ausgeschrieben ist.
    screenshot machen und an die behoerde ( kommune ) schriftlich per einwurfeinschreiben schicken, ob dafuer eine genehmigung vorliegt
    notfalls auch beim bauamt anfragen, ob diese wohnungen als hotelbetrieb genutzt werden duerfen

    bei beiden eine frist von 2 wochen setzen und um schriftliche stellungnahme bitten

    denn fuer beherbergungsbetriebe gelten andere auflagen was bauliche voraussetzungen anbetreffen, wie fuer reine wohnhaeuser

    den vermieter von der aktion in kenntnis setzen, ebenso die verwaltung

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    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    screenshot machen und an die behoerde ( kommune ) schriftlich per einwurfeinschreiben schicken, ob dafuer eine genehmigung vorliegt
    notfalls auch beim bauamt anfragen, ob diese wohnungen als hotelbetrieb genutzt werden duerfen

    bei beiden eine frist von 2 wochen setzen und um schriftliche stellungnahme bitten

    denn fuer beherbergungsbetriebe gelten andere auflagen was bauliche voraussetzungen anbetreffen, wie fuer reine wohnhaeuser

    den vermieter von der aktion in kenntnis setzen, ebenso die verwaltung
    Bin beim Bauamt gelandet. Werde mich im Rahmen der nächsten Gesprächsmöglichkeit dort erkundigen. Je nach Auskunft liegen die nachfolgenden Handlungen beim Vermieter. Mit Mietminderung u. ä. zu tricksen würde unserem (guten) Verhältnis nicht entsprechen.

    Danke an alle für die bisherigen Tipps !

  10. Inaktiver User

    AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus

    Bei einem Vermieter, der "entsetzt" ist, sich aber sonst nicht weiter kümmert, würde ich keine große Rücksicht nehmen.

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