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Ergebnis 11 bis 20 von 24
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23.10.2017, 16:32
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
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23.10.2017, 17:27
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23.10.2017, 17:30
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23.10.2017, 17:33
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
Be yourself no matter what they say (Sting).
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23.10.2017, 17:41
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
Gegen Personal hätte ich nichts einzuwenden. Als Personalwohnung wurde uns Bewohnern die Wohnung auch deklariert. Mittlerweile hat sich "Durchgangsverkehr" ergeben. Werde bei den Behörden dranbleiben. Meine Anfragen haben ergeben, dass es wohl schon Anfragen gab. Und meine Recherchen im Netz ergaben nichts Gutes.
Geändert von schneegans (23.10.2017 um 18:16 Uhr)
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23.10.2017, 18:51Inaktiver User
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23.10.2017, 19:34
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23.10.2017, 19:59
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
screenshot machen und an die behoerde ( kommune ) schriftlich per einwurfeinschreiben schicken, ob dafuer eine genehmigung vorliegt
notfalls auch beim bauamt anfragen, ob diese wohnungen als hotelbetrieb genutzt werden duerfen
bei beiden eine frist von 2 wochen setzen und um schriftliche stellungnahme bitten
denn fuer beherbergungsbetriebe gelten andere auflagen was bauliche voraussetzungen anbetreffen, wie fuer reine wohnhaeuser
den vermieter von der aktion in kenntnis setzen, ebenso die verwaltung
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24.10.2017, 06:06
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
Bin beim Bauamt gelandet. Werde mich im Rahmen der nächsten Gesprächsmöglichkeit dort erkundigen. Je nach Auskunft liegen die nachfolgenden Handlungen beim Vermieter. Mit Mietminderung u. ä. zu tricksen würde unserem (guten) Verhältnis nicht entsprechen.
Danke an alle für die bisherigen Tipps
!
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24.10.2017, 07:00Inaktiver User
AW: Erweiterter Hotelbetrieb in Wohnhaus
Bei einem Vermieter, der "entsetzt" ist, sich aber sonst nicht weiter kümmert, würde ich keine große Rücksicht nehmen.



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