Chris,
das muss jetzt erst mal verdaut werden mit der Kündigung. ist doch klar, dass die nerven blank liegen. *knuddel*
lass alles erst mal sacken und dann versucht im Umfeld was zu finden.
lg luci![]()
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23.10.2017, 15:16
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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23.10.2017, 15:29
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Ich hatte es so verstanden, als wärst Du wegen der Bitte um Abtrennung des Gartens schon beim Mieterbund vorstellig geworden.
Ich denke, mit einer realistischen Einschätzung der (Rechts)-lage ist Dir mehr geholfen als mit falschen Hoffnungen. Auf der Straße werdet Ihr sicher nicht landen. Du schreibst ja, dass in unmittelbarer Nähe eine entsprechende Wohnung - allerdings teurer - zur Verfügung steht, die sich Dein Mann anschauen wird.Also ich beende von meiner Seite aus diese Diskussion, denn ich bin psychisch ja wie schon geschrieben, nicht ganz stabil, bin verzweifelt, weil der Wohnungsmarkt im Moment nunmal nicht so rosig aussieht und habe Angst mit meinen Kindern auf der Straße zu landen, weil wir uns von dem einen Gehalt meines Mannes keine andere Wohnung leisten können (sind keine Großverdiener und Homeoffice-Jobs gibts auch nicht wie Sand am Meer), wendet sich ans Forum um ein bisschen Hoffnung zu bekommen...
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23.10.2017, 15:31
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Chris, es ist zweifelsfrei schwierig, eine neuen Wohnung zu finden, zumal mit Hund. Aber, auch wenn das jetzt hart klingt, ist das dein Privatvergnügen, der Vermieter muss deshalb nicht auf seine Rechte verzichten.
Wäre ja zu schön, der Mieter schafft sich einen halben Zoo an und wird damit unkündbar, so funktioniert das nicht.
Chris, ich habe dir geschrieben, dass 20 % Erhöhung möglich sind innerhalb von 3 Jahren, wenn die Miete zuvor 15 Monate nicht erhöht wurde. Ob du das glaubst oder dir vorstellen kannst, spielt keine Rolle, auch das steht im BGB.
Außer du wohnst in einer Gegend, wo das auf 15 % gedeckelt wurde, wegen der Mietpreisbremse.
Aha. Was ist denn eine normale Kündigung?
Ich habe dir in meinem ersten Beitrag hier schon den Gesetzestext geschrieben, wenn du das liest, weißt du ziemlich genau, was geht und was nicht.
Wenn man dir wegen Eigenbedarf kündigt und der Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Kündigung besteht, ist die Kündigung rechtens und folglich hast du keine Ansprüche.
Wenn der Kündigungsgrund wegfällt, beispielsweise, weil ihre Erkrankung so schlimm wird, dass sie Ende Dezember in eine Pflegeheim ziehtoder sie einen Job am anderen Ende der Republik angenommen hat, muss sie dich vom Wegfall des Eigenbedarfsgrunds unterrichten.
Dann kannst du trotzdem umziehen oder den Umzugwagen wieder abbestellen. Deine Entscheidung. Schadensersatz steht dir aber keinesfalls zu.
Schadensersatz steht dir zu, wenn sie den Eigenbedarf vortäuscht.
Du sollst doch gar nichts abgeben. Es ist u. U. eben nur das kleinere Übel, wenn du das Gespräch mit der Vermieterin suchst und ihr vielleicht ein Stückchen weit entgegen kommst, weil du eben auch viel zu verlieren hast.
Welcher Boden war denn zu Mietbeginn in der Wohnung? Und was steht im Mietvertrag. Wenn der Vermieterin der Boden nicht gefällt, bist du ggf. sogar verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Und Bäume und Hecken, die ihm Boden fest verwurzelt sind, gehören ggf. zum Grundstück, dann darfst du die u. U. gar nicht mehr entfernen.
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23.10.2017, 15:56
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Interpretierst du da nicht ein bißchen viel rein? Keiner hält dich für einen Scharotzer oder gibt dir die Schuld.
Wir können uns hier nur darauf beziehen, was du geschrieben hast, und du hast eben geschrieben, dass andere Wohnungen teuerer sind.
Ich verstehe ja, dass es viel schöner wäre, wenn man dir schreiben könnte, dass du 100ig im Recht bist und nichts zu befürchten hast.
Aber es ist leider so, dass deine Vermutungen und Vorstellungen nicht den Gesetzen entsprechen und das solltest du eben wissen.
Einen Eigenbedarf abwenden kann man, wenn das eine besondere Härte bedeutet. Also der Hochschwangeren wird man den Umzug nicht zumuten, ebensowenig den 90 jährigen.
Vielleicht ist es für dich ja eine besondere Härte, weil du psychische Probleme hast?
Da müsstest du mal mit deinem Arzt sprechen.Geändert von Aidachen (23.10.2017 um 16:07 Uhr)
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24.10.2017, 11:26
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Wie ist denn inzwischen das Verhältnis zu der Mieterin oben drüber?
Wie gestaltete sich bisher das Verhältnis zur Vermieterin?
In einem so überschaubaren Haus läuft man sich doch häufiger über den Weg.
Könnt ihr nicht die Vermieterin am Wochenende mal zum Tee einladen und das Gespräch suchen?
Auf der einen Seite gibt es die Möglichkeit eines langen Rechtsstreits. Je nach Belastung der regionalen Gerichte kann es durchaus ein bis zwei Jahre dauern bis es ein Urteil gibt, wenn ihr gegen die Eigenbedarfskündigung klagt. Das sollte ihr klar sein, dass sich der Eigenbedarf nicht kurzfristig umsetzen lässt. Und ob die Kündigung dann erfolgreich ist oder das ganze anschließend in die nächste Instanz geht, ist völlig ungewiss - für beide Seiten. Aber kurzfristig bekommt sie euch nicht raus.
Und die Frage ist, ob sie es sich tatsächlich leisten kann, einerseits so lange zu warten und andererseits danach auf die Miete zu verzichten. Und auch ob sie wirklich so groß wohnen will oder wie sich ihre Lebensumstände in den nächsten Monaten vielleicht nochmal ändern. Alles unklar.
Ich stelle mir die Situation der Vermieterin auch nicht ganz einfach vor, sie hat ihrem Wegzug ja offenbar langfristig vorbereitet (denn die eigene Wohnung hat sie ja offenbar schon vor vier Jahren an euch vermietet) und wenn dann Beziehung und Lebensplanung so gründlich schief gehen, dann ist das eine doofe Situation, in der man dann vielleicht auch überrreagiert. Sie sieht ihr ganzes Leben in die Brüche gehen und dann euch, die ihr nett und gemütlich und als tolle Familie in ihrer Wohnung lebt und vielleicht auch das Leben, dass sie gerne führen würde. Könnt ihr nichts für, aber sich das vor Augen zu führen, kann vielleicht helfen verständnisvoller in das Gespräch zu gehen.
Ich würde das Gespräch suchen, ehe die Situation endgültig eskaliert.
Denn die Alternative kostet auf jeden Fall viele Nerven.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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24.10.2017, 12:35
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Das würde ich auch tun. Zur Vorbereitung würde ich allerdings einen Anwalt für Mietrecht konsultieren, damit Ihr über die Rechtslage Bescheid wisst. Eine Beratung ist nicht teuer, das würde ich auf jeden Fall machen.
Ich finde den Fall zu verzwickt als dass Laien hier etwas halbwegs fundiertes äußern können. Eigenbedarf OK, aber immerhin war die andere Wohnung vor kurzem noch frei. Keine Ahnung, wie das rechtlich bewertet wird.Islabonita
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24.10.2017, 13:54Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Wenn ich solche Angst hätte, auf der Straße zu landen, würde ich wohl einlenken und den neuen Mietern ein Stück vom Garten abgeben. Habt ihr darüber mal nachgedacht?
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24.10.2017, 15:35
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
ich würde erst einmal im Mietvertrag nachschauen, ob ich den alleinigen Anspruch am garten mitgemietet habe. wenn ja, würde ich anderen Mietern nichts überlassen. das Gespräch suchen und nicht gleich mit dem mieterschutzbund kommen ist auf jeden fall die bessere Wahl.
lg luci
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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24.10.2017, 15:56
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24.10.2017, 16:04Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Wenn die Eigentümerin auf Eigenbedarf kündigt, dann wird sie meiner Meinung nach, unter diesen Umständen - geplantes übergangsweises wohnen im Keller, geänderte Lebensumstände - auch durchkommen.
Selbst wenn zwischenzeitlich die andere Wohung frei wurde, so kann einiges dagegen sprechen, diese zu beziehen: die Größe der Wohnung und/oder das man z.B. Treppen steigen muss - je nach Alter u. Gesundheitszustand der Eigentümerin, ist auch das zu berücksichtigen.
Ich glaube schon, dass sie vor Gericht sehr gute Chancen hat u. würde mich als Mieter nicht auf einen kräftezehrenden Streit einlassen, der so wenig Aussicht auf Erfolg hat.


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