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23.10.2017, 09:27Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
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23.10.2017, 09:30Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Nein, die Wohnung war ab Anfang August frei und wurde Ende August von den jetzigen Mietern bezogen. Drei Monate, ok...
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23.10.2017, 09:39Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Ah, ok.
Ich finde es aber nicht so schwierig, hier eine stichhaltige Begründung zu liefern. Man hat in den vergangenen Jahren verschiedene Pläne verfolgt, die sich alle zerschlagen haben, und hat JETZT final entschieden, vor Ort zu bleiben und das eigene Haus wieder richtig zu bewohnen. Dass man als Eigentümer die untere Wohnung mit direktem Gartenzugang bevorzugt, ist auch nicht so unverständlich.
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23.10.2017, 11:04
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Vielen Dank für die vielen und auch unterschiedlichen Antworten. Es ist gut mal verschiedene Sichtweisen und Meinungen zu lesen.
Ich kann es ja nachvollziehen, wenn ein Eigentümer des Hauses, die größere Wohnung vor allem mit Garten eher bewohnen möchte, statt in die kleinere oben drüber zu ziehen... würde ich als Eigentümer sicher auch bevorzugen. Ob es aber so einfach geht bzw. rechtens ist, ist ja nochmal ne andere Sache.
Wir wohnen auf jeden Fall nicht auf dem Lande... die Grundstücke und Wohnungen sind relativ schnell weg bzw. sehr teuer. Und wie gesagt, in Zeitungen und auch im Internet sind keine Wohnungen in der Größe wie wir sie bräuchten zu finden. Vieles geht wohl halt auch unter der Hand weg, somit bekommt man vieles gar nicht mit. Und dann muss ja auch noch erlaubt sein, einen Hund zu halten. Wir haben sicher Glück gehabt, so eine Wohnung mit großem Garten für die Miete zu bekommen, aber wie gesagt, war ja auch einiges zu machen, sowohl innen als auch draußen und ich habe mir hier noch keine anderen Wohnungen angeschaut bzw. weiß nicht was die kosten, von daher weiß ich nicht wie günstig die Wohnung wirklich ist.
Die Wohnung schräg gegenüber kostet ja vielleicht deswegen einiges mehr, weil die nochmal 10qm mehr hat, ein WC mehr, eine Garage und vielleicht an sich einen besseren Zustand hat. Vielleicht hat sie ja auch ne neuere Heizung und Bäder, evtl. eine Fußbodenheizung usw., das wissen wir bisher nicht, weil wir ja noch nicht die Möglichkeit hatten sie anzuschauen und näheres zu erfahren. Wir werden aber dran bleiben und dann kann ich ja berichten, was die Wohnung evtl. so viel wertvoller macht.
Aidachen, aber der Vermieter kann doch nicht, nur weil der die ganze Zeit nicht die Mieter erhöht hat, eine Mieterhöhung von 20% oder was so die anderen Wohnungen hier kosten drauf schlagen. Da gibt es mit Sicherheit eine Regelung, dass man nur so und so viel pro Jahr oder wie auch immer erhöhen darf.
Molto und ereS, ich weiß nicht wie es ist, wenn man sich als Eigentümer eine 3. Wohnung im Keller einrichtet.
Molto, es ist nicht so unverständlich, aber sie kann es sich eigentlich gar nicht leisten in die Wohnung zu ziehen, denn ihr mangelt es am nötigen Geld und könnte die Miete gut gebrauchen. Aber vielleicht hofft sie darauf, uns loszuwerden, damit sie jemand anderem die schön hergerichtete Wohnung teurer vermieten kann, denn wie ich oben schon schrieb, glaube ich, dass sie mit einer drastischen Mieterhöhung nicht durchkommen würde und so lässt es sich einfach erhöhen, in dem sie einen neuen Mieter gleich ne teurere Wohnung anbietet...
Ja das ist wohl wahr, dass eine Eigenbedarfskündigung den Vermietern das kündigen erleichtert, da normale Kündigungen viel schwieriger durchzubringen sind. Aber der Vermieter oder ein naher Verwandter muss dann selbst dort einziehen. So war es bisher immer. Es geht nicht mal, dass eine gute Freundin dann dort einzieht, soweit ich weiß.
Und wenn dies nicht der Fall ist, dann hieß es bisher immer, dass man Schadenersatz verlangen kann.
Sandra, ja genau das ist einer der Knackpunkte... Wenn es ihr wirklich nur um die Gesundheit und die Keller-Wohnung geht, dann hätte sie auch die obere Wohnung nehmen können. So will sie aber die mit dem Garten und da es vorher deswegen Streit gab, finde ich es sehr suspekt mit dieser Eigenbedarfs-Anmeldung. Die Jahre davor gab es darum auch keinen Streit, nur jetzt wo die neue Mieterin mit dem Kind auch den Garten benutzen möchte, was ich auch voll verstehen kann und es mir um die Kleine leid tut, aber von denen scheint keiner uns zu verstehen und unsere Sichtweise etwas nachvollziehen zu können oder zu wollen.
Heutzutage muss man sehen wo man bleibt und man merkt leider immer wieder, dass man noch so freundlich und hilfsbereit sein kann, trotzdem wird man mittlerweile immer öfter in den Ar... getreten. Daher sehen wir auch nicht mehr ein, warum wir für 0 Gegenleistung von unserem viel Zeit und Kraft reingesteckten Garten abgeben sollen.
Und daher werden wir auch schauen, das wir hier rauskommen, vielleicht in eine Übergangswohnung, bis wir uns das Eigenheim leisten können und dann dort hoffentlich Ruhe einkehrt.
Ach und auch wenn das viele nicht verstehen, weil wir ja sowieso so günstig hier wohnen durften... wir werden, auch wenn es mehr Arbeit bedeutet, die ganzen teuren Gegenstände wie Laminat, Mustertapeten, hochgewachsene Hecke etc. wieder entfernen. Das mag jetzt kindisch, befremdlich oder wie auch immer klingen, aber wieso sollte sie noch von unserem Aufwand profitieren... Denn wir waren gute Mieter, haben immer bezahlt, keinen unnötigen Krach gemacht, uns um das Anwesen gekümmert, mein Mann hat ihr bei ihrem IT-Kram geholfen (auch ganz umsonst) etc. Alle Nachbarn waren über unseren baldigen Auszug traurig, sie waren froh endlich mal normale Nachbarn zu haben und befürchten jetzt, dass das ganze Theater mit der Vermieterin von vorne beginnt, die sich z.b. damals nicht um den Garten gekümmert und sogar Hühner in der Wohnung gehalten hat, dass wieder alles im Chaos versinkt etc.Geändert von Chris85 (23.10.2017 um 11:16 Uhr)
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23.10.2017, 11:17
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
das ist vernünftig.
klar ist es ärgerlich, so eine schöne Wohnung herzugeben, aber letztendlich seid ihr halt nicht Eigentümer.
die pflanzen aus dem garten könnt ihr selbstverständlich mitnehmen, ebenso von euch gelegtes Laminat. ich würde aber beim Laminat sehen, dass ich es der Eigentümerin verkaufe.
alles liebe und viel erfolg bei der suche nach einem Eigenheim!
luci
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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23.10.2017, 12:09
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Wie meinst du das? Das hatte ich meinem letzten Post ganz vergessen zu fragen?
Das Laminat etc. an sie zu verkaufen, hatten wir auch schon überlegt, ich glaube aber, dass sie selbst das als Selbstverständlich sieht das dies unvergütet drinnen zu bleiben hat. Leider ist sie ein Mensch, der nicht gerne gibt, aber gerne nimmt.
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23.10.2017, 12:16
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
genau, ich würde versuchen, der Eigentümerin das Laminat zu verkaufen. ebenso die pflanzen im garten. habt ihr ausser Laminat und pflanzen noch etwas investiert? küche?
ich habe vor 2 jahren einer Freundin beim renovieren einer heruntergekommenen Wohnung geholfen, ist echt ein Schmuckstück geworden. vor einem jahr wurde das haus verkauft, sie wurde wg. Eigenbedarf gekündigt.
ich weiss also, wie sau-ärgerlich das ist.
hilft aber alles nix.
lg luci
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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23.10.2017, 12:18Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Ich lese das mal von Vermieterseite: ihr habt also die vergangenen Jahre richtig preiswert gewohnt, hattet Glück solch eine große Wohnung mit großer Terrasse und großem Garten zu finden.
Sohn, kleines Kind, und großer Hund durft auch dort wohnen, was heute keine Selbstverständlichkeit ist.
Trotz preiswertem wohnen und Annehmlichkeiten habt ihr euch dann gleich geweigert der oberen Mieterin etwas vom Garten abzugeben.
Ja, wäre ich als Vermieterin wohl auch sauer.
Die Vermieterin ist übergangsweise in den Keller gezogen, weil sie wohl Geld sparen wollte, weil sie auswandern wollte. Ihr Lebenstraum ging in die Brüche u. nun will sie wieder raus aus dem Keller.
Ihr hattet also 4 Jahre schönes, preiswertes wohnen mit großem Garten und wollt jetzt sogar die hochgewachsene Hecke entfernen?
Ja, ist für mich kindisch u. seltsam.
Denkt daran, dass ihr dann auch wirklich alles so wieder herstellt, wie es vorher war. Wird irgendetwas beschädigt, dann müsst ihr für diesen Schaden aufkommen.
Habt ihr also unter dem Laminat den Teppich rausgerissen, dann müsst ihr einen neuen wieder reinlegen und sollte der alte beschädigt sein, müsst ihr ihn ersetzen.
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23.10.2017, 12:26Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Die Hecke dürft ihr u.U. nicht entfernen...erkundigt euch besser vorher.
Vom Mieter gesetzte Pflanzen, die nach einigen Jahren nicht mehr ohne weiteres versetzt werden können, werden mit dem Einpflanzen wesentlicher Grundstücksbestandteil und gehen in das Eigentum des Vermieters über.
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23.10.2017, 12:28
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Liebe Chris95,
da Du ja jetzt die Wohnsituation der Vermieterin näher präzisiert hast, denke ich nun eher, dass dies der Knackpunkt ist und Eure Chancen in dieser Sache bestimmt.
Und so wie es sich anhört, dass es nämlich eher ein zu Wohnzwecken umfunktionierter Nutzraum ist, stellt sich für mich die Frage, ob das Haus nun als Zwei- oder Dreifamilienhaus gilt. Woran sich diese Definitionen letztlich orientieren weiß ich nicht, da würde ich an Eurer Stelle die Anwältin drauf ansetzen. Denn wenn es trotz ihrem jahrelangen Wohnen im Keller ein Zweifamilienhaus ist, dann ist es ja egal, wie stichhaltig ihre Begründung ist dass sie die EG-Wohnung will, dann gilt ja das vereinfachte Kündigungsrecht im Zweifamilienhaus, welches gar keine stichhaltige Begründung braucht.
Weiß man also als was dieses Haus nun gilt, weiß man auch ob es sich lohnt zu kämpfen oder nicht.
Sollte es irgendwelche Vorschriften geben, die das Haus nun doch als Dreifamilienhaus deklarieren, bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass sich ein Rechtstreit lohnt.
Ich finde nicht, dass die Gerichte bei Eigenbedarf unbedingt tendenziell vermieterfreundlich entscheiden.
Und dass es die ganze Eigenbedarfsklausel gibt ist auch nicht per se vermieterfreundlich. IRGENDEINE Möglichkeit als Eigentümer Dein Eigentum auch selber nutzen zu dürfen muss man den Eigentümern doch einräumen. Welche Motivation hätten Eigentümer sonst noch zu vermieten. Denn ausser Eigenbedarf hat man defacto bei Mietern die sich an die Regeln halten keine Möglichkeit diese heraus zu bekommen, wenn sie einem aus welchem auch immer gerechtfertigten oder ungerechtfertigtem Grund nicht mehr in den Kram passen. Und selbst bei Mietern, die sich gegen die Regeln verhalten, die Miete und Nebenkosten nicht zahlen, ist es ein sehr sehr langwieriger Prozess, oft buttert der Vermieter da viel Geld rein und verliert Geld durch das Verhalten der Mieter bis ein Gericht dann mal entscheidet, ok, die müssen selbstverschuldet raus aus der Wohnung. Manch Vermieters Existenz wurde darüber vernichtet - Stichwort Mietnomaden.
Und die Einschränkungen wann ein Eigenbedarf als gerechtfertigt und angemessen gilt sind durch viele Beispielurteile sehr eng gefasst. Und da sehe ich Euch noch immer tendenziell im Recht (3-Familienhaus vorausgesetzt). Als Vermieter - ich sehe es ja bei meinen Eltern - gibt man seine Rechte als Eigentümer fast komplett aus der Hand sobald man vermietet. Deswegen würde ich mich persönlich in diesem Umfeld auch nicht darum reissen Vermieter zu werden. Rendite gering, Verantwortung groß, Rechte sehr eingeschränkt. Aber ok, ich schweife ab. Das gehört nicht zum Thema.Geändert von MidnightStar (23.10.2017 um 12:34 Uhr)



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