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23.10.2017, 07:04Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
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23.10.2017, 07:09
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Die Frage ist halt, ob man sich einen langen (aus meiner Sicht aussichtslosen) Rechtsstreit antun will, mit der Person mit der man im selben Haus lebt. Und ob man sich das leisten kann. Finanziell und von der Energie her.
Oder ob man seine Energie darauf verwendet, eine schöne neue Wohnung zu finden.
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23.10.2017, 08:17
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
chris
ich an eurer stelle wuerde zusehen, die wohnung gegenueber zu bekommen
und wenn moeglich irgendwie eine abfindung mit der jetzigen vermieterin auszuhandeln
sozusagen als "bonbon" dafuer das ihr nicht vor gericht zieht, und evtl. noch recht bekommen koenntet
und so wuerde ich die verhandlungen mit der vermieterin auch ansetzen
einen prozess koennt ihr anstreben, doch dieser kann langwierig und teuer werden, mit ungewissem ausgang
zur beratung wuerde ich in jedem fall noch einmal einen fachanwalt konsultieren, diese 220 euro die das maximal kostet, waere ich bereit zu investieren
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23.10.2017, 08:19
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
ob es als wohnraum zulaessig ist, wissen wir nicht
denn ob sie es bisher nur nicht genutzt und fuer sich eingerichtet hat, sagt nichts darueber aus
die beschreibung klingt mir allerdings danach
und im selbstgenutzten eigentum gelten bezueglich raeumen die man nutzt auch andere voraussetzungen, was die nutzung von raeumen anbetrifft
das ist eine andere situation, als wenn man diese an dritte vermietet
mir kann naemlich grundsaetzlich niemand untersagen in meinem keller in meinem haus zu schlafen
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23.10.2017, 08:42Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
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23.10.2017, 08:51
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Du irrst dich, ich bin Immobilienverwalterin und weiß, wie solche Streitigkeiten ausgehen und davor wollte ich warnen.
Wenn die TS anfängt, Schreiben von Mietervereinen und Anwälten aufsetzen zu lassen, geht die Vermieterin auch ziemlich schnell zum Anwalt und der erste Rat wird sein, die Miete zu erhöhen, ggf. sind auch ein paar umlagefähigen Arbeiten am Haus erforderlich...
Und es ist eben auch nicht so, dass eine Eigenbedarfskündigung schwierig ist.
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23.10.2017, 09:05Inaktiver User
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23.10.2017, 09:13
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23.10.2017, 09:15Inaktiver User
AW: Eigenbedarfskündigung, rechtens bzw. Schadensersatz möglich?
Das könnte daran liegen, dass die meisten Mieter (denke ich) eine Eigenbedarfskündigung ohne weiteres hinnehmen und sich eine andere Wohnung suchen.
In diesem Fall ging es ja ursprünglich um den Garten, und plötzlich wird Eigenbedarf angemeldet...da sehe ich das Recht nicht ganz so eindeutig auf Seiten der Vermieterin. Zumal sie anscheinend vor einem Monat die Gelegenheit gehabt hätte, die andere Wohnung im Haus zu beziehen.Geändert von Inaktiver User (23.10.2017 um 09:24 Uhr)
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23.10.2017, 09:16Inaktiver User



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