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    Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Problem: Vermieter kündigt mit berechtigtem Eigenbedarf. Ich hab riesen Glück und finde eine gute Wohnung innerhalb von einer Woche, Mietvertrag unterschrieben und Umzugsfirma beauftragt.

    Dann kommt der Anruf vom Vermieter, der Grund für die Kündigung ist weggefallen, ich kann in der Wohnung bleiben. Tja,wenn ich bleibe, habe ich aufgrund der bereits unterschrieben Verträge einen hohen vierstelligen Schaden. Außerdem wird die neue Wohnung in einigen Monaten ein riesen Vorteil sein wegen einer bevorstehenden Änderungen meiner Lebenssituation, deswegen werde ich umziehen. Vom mir aus hätte ich mir aber definitiv keine neue Wohnung gesucht.

    Ich bin jetzt der Ansicht, daß mir Schadenersatz zusteht, da der Vermieter das ganze ja verursacht hat. Ich werde mich anwaltlich beraten lassen, aber da brauche ich noch einen Termin. Ich würde vorab gerne eure Meinung dazu hören. Sehr gern beide Seiten, Mieter und Vermieter.

    Gruß, Wod

  2. Moderation

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    AW: Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    Ich verstehe noch nicht, worin der Schaden besteht.
    that was the river - this is the sea


    Moderation in den Foren "Kindergesundheit", "Persönlichkeit" und im "Corona"-Forum

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    AW: Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    Schaden ist z.B. dadurch entstanden, dass ich Umzugskosten habe,die ich nicht hätte, wenn mir nicht gekündigt worden wäre. Oder das wenn ich bleibe, dadurch das ich schon einen neuen Mietvertrag unterschrieben habe, mindestens drei Monate dafür die Miete zu zahlen habe,auch wenn ich da nicht einziehen würde.

  4. Moderation

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    AW: Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    Aber ich verstand dich so, dass du den Umzug jetzt trotz der veränderten Lage durchführen wirst, weil er Vorteile für dich birgt. War das falsch verstanden?
    that was the river - this is the sea


    Moderation in den Foren "Kindergesundheit", "Persönlichkeit" und im "Corona"-Forum

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    AW: Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    Dir ist aber kein tatsächlicher Schaden entstanden.
    Now, bring me that horizon.

    Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.

    Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
    NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
    Kein Foster - keine Rettung.
    Smashie starb am 17.09.2016.
    Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
    Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.

    Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.

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    AW: Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    Habe ich das richtig verstanden, du möchtest die Umzugskosten haben vom Vermieter?

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    AW: Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    Ich denke nicht, dass du Anspruch auf Ersatz irgendwelcher Kosten hast.
    Der Vermieter hat dir angeboten, die Kündigung zurück zu ziehen- das Angebot hast du nicht angenommen. Muss er halt einen neuen Mieter suchen.
    Ein Schaden ist dir dadurch nicht entstanden.

  8. gesperrt

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    AW: Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    du willst umziehen, folglich hast du keinen schaden
    willst du doch nicht umziehen, waere zu pruefen, ob du ohne finanziellen verlust aus den abgeschlossenen vertraegen ( neuer mietvertrag, umzugsfirma ) kostenfrei heraus kommst, weil du diese "stornieren" kannst
    kaemst du das nicht waeren die "stornokosten" einzuholen, und die hoehe zu beziffern, das waere dann ein schaden der dir entstanden waere
    damit koennte ein anwalt pruefen, ob dir ein schaden entstanden ist

    da du umziehen willst, wuerde ich mir die zeit und das geld fuer den anwalt fuer eine beratung sparen

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    AW: Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    Guten Morgen alle zusammen,

    Ich hoffe, ich krieg das einigermaßen hin,auf alle Beiträge zu antworten. Vom Handy geht das nur mäßig und der PC ist schon für den Umzug eingepackt....

    Ich habe eine korrekte Eigenbedarfskündigig bekommen,begründet und auch voll verstanden, das der Vermieter die Wohnung für sich selbst braucht. Was macht man in dieser Situation? Man sucht eine neue Wohnung. Hab ich auch gefunden, und den Mietvertrag ca 1 Woche nach Besichtigung unterschrieben (Anmerkung: Bei Mietverträgen gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht). Da waren es noch ca 4 Wochen bis zum Umzug.

    Freitag morgen, noch 1 Woche bis zum Umzug: Vermieter ruft an, er hat es sich anders überlegt, ich kann bleiben. Die Anfrage meinerseits, ob er mir die Kosten von der neuen Wohnung für drei Monate übernimmt (Kündigungsfrist) und die Stornokosten von Umzug, wenn ich bleibe, wurde beantwortet mit, das ist doch nicht sein Problem.

    Und ich glaube, das ist sein Problem. Ich hätte mir ja nichts Neues gesucht, wenn ich keine Kündigung erhalten hätte. Oder wenn er wirklich selbst hier eingezogen wäre, wäre alles gut gewesen. Dann hätte ich umziehen müssen und fertig. In dem Fall wäre ich nie auf die Idee gekommen, irgendetwas einzufordern.

    Jetzt zieht er aber nicht ein und ich hab die Wahl zwischen bleiben und 5000 Euro Kosten für das Nichtbewohnen der anderen Wohnung und den nicht benötigen Umzug ODER 1700 Euro für den Umzug (nicht zu vergessen, Urlaub der dafür drauf geht, streichen der neuen Wohnung etc.) Das ist das, was ich als Schaden ansehe.

    @PollyEsther: Ich hätte gerne die Umzugskosten ersetzt, ich würde mich ja mit einen Teil zufrieden geben. Aber so wie es im Moment scheint, ist das meinem Vermieter egal.

    @Eres :Zum Anwalt gehe ich auf jeden Fall. Freitag nachmittag im Sommer bekommt man aber keinen Termin,das wird diese Woche sein. Stornieren kann ich höchstens den Umzug,das sind aber dann immernoch knapp 600 euro. Den anderen Mietvertrag kann ich aber nicht stornieren. Nur kündigen mit drei Monaten Kündigungsfrist. Ursprünglich wollte ich ja nicht umziehen, sondern musste....

    Hab schon 60 % verpackt und dann sowas...

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    AW: Schadenersatz bei Eigenbedarfskündigig?

    Willst du denn in der alten Wohnung bleiben?

    Wir hatten selber eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Soweit ich weiß könntest du höchstens die Mehrkosten geltend machen. Wenn jetzt der Grund für den Eigenbedarf wegfällt

    In deinem Fall fände ich das aber komisch. Immerhin willst du umziehen weil du dadurch absehbar einen Vorteil hast.
    Jetzt zu kommen mit "ich hätte nie,.." ist wie hätte hätte Fahrradkette

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