Behalten!
Eine Geldforderung gab es nicht. Der potenzielle Mieter gibt das (Schmier) Geld freiwillig, ohne Aufforderung dem Makler, weil er sich einen Vorteil erhofft. Das Risiko ist ihm bewusst.Und, hierzu sind Fälle bekannt, unberechtigte Geldforderungen kann der Mieter auch noch nach dem Mietvertrag zurückfordern.
Beweisen lässt sich im nachhinein nichts. Es stünde Aussage gegen Aussage.
Antworten
Ergebnis 81 bis 88 von 88
Thema: Wohnung finden - mit ALG2
-
19.03.2017, 22:01Inaktiver User
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Geändert von Inaktiver User (19.03.2017 um 22:08 Uhr)
-
19.03.2017, 22:20
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Ich habe mal einige Jahre in einer Genossenschaftswohnung gewohnt, aber nie eine Dividende ausgezahlt bekommen. Im Gegenteil, während eine Kaution noch verzinst angelegt wurde, bekam ich nach Auszug und der ewig langen Warterei (Jahresende des Jahres des Auszugs plus ein volles Jahr drauf) auf Heller und Pfennig die eingezahlten Anteile zurück.
Stimmt. Die Anteile bei Genossenschaften sind v. a. bei kleinen Wohnungen teilweise deutlich höher als eine Kaution.
Auch als Hartz IV-Empfänger/in kann es doch schlichtweg notwendig sein eine neue Wohnung zu suchen. Sei es die Aufforderung vom Jobcenter, sich eine "angemessene" Wohnung zu suchen, weil die, die aktuell bewohnt wird, zu groß/zu teuer ist. Weil sich die Bedarfsgemeinschaft verkleinert/vergrößert hat. Weil bauliche Mängel aufgetreten sind. Weil die Wohnung zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Weil man einen Unfall hatte und die Treppen nicht mehr in den 5. Stock steigen kann und kein Aufzug vorhanden ist. Weil der Eigentümer das Haus verkaufen und vorher leerziehen will. Weil der Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat. ...
Bis zu sechs Monate sind ja auch durchaus legitim. Da kann man nix machen.
Richtig. Und der Wohnraum wird immer knapper. Aber selbst wenn diese 19 anderen ein Einkommen angeben konnten, wer garantiert, dass sie es morgen immer noch haben?
-
19.03.2017, 22:34Inaktiver User
-
20.03.2017, 08:36
-
20.03.2017, 19:43
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Du hast nicht so wirklich Erfahrung mit Bestechung, oder? .....
Makler kann sich jeder nennen, es ist kein geschützter Begriff (mein Kenntnisstand) aber das man Bestechungsgeld in Gegenwart von Zeugen annimmt wird selbst dem dümmsten Makler nicht passieren.
(selbst im Fernsehen passiert das nicht mal in miesesten Krimis)
Falls der Ehemann daneben steht dann ist der Deal geplatzt würde ich sagen. Ein Zeuge, ist eben ein Zeuge zuviel o :-)
-
08.07.2017, 17:29
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Bobby-kannst Du mir persönlich Nachricht senden?
Bin neu hier
-
15.08.2017, 12:21Inaktiver User
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Ich muss mich hier noch mal ganz, ganz herzlich bedanken.
Mir wurde die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Aufgrund vorheriger Auslandsaufenthalte und einiger blöder Ereignisse bin ich zudem ins ALG 2 gerutscht und musste unvorhergesehen umziehen. Hier im Ort ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag die reinste heilige Kuh. Da denkt kein Mensch dran, dass auch unbefristet Beschäftigte gekündigt werden können, die Tür ist ZU. Ich musste mich x-mal echt quasi nackig machen müssen und habe doch nur Absagen kassiert. Es war eine schwere Zeit. Hier im Forum wurde ich ermutigt, mir einen WBS zu besorgen und habe auch eine geförderte Wohnung gefunden. Obwohl selbst auf dem Amt gesagt wurde, die Nachfrage sei überbordend und die Chance gehe gegen Null. Ich hätte mir nie die Mühe gemacht, wenn hier nicht drauf hingewiesen worden wäre. Hier im Haus wiederum ist man froh, eine nette Person wie mich an Bord zu haben.
Vielleicht ist es nicht für die Ewigkeit, aber ich habe die Hürde geschafft und kann mich jetzt wieder auf meine Zukunft konzentrieren. Danke.
-
15.08.2017, 12:50
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Danke für die Rückmeldung.
Und es freut mich, dass du so erfolgreich bei dem Wohnungsfinden warst.
Viel Spaß in der neuen Heimat.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"



Zitieren