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  1. Inaktiver User

    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    M.W. hat der Mieter die Wahl, ob die Miete an ihn oder an den Vermieter überwiesen wird.
    Hier bei mir in der Region macht das Amt dies nur wenn es garnicht mehr anders geht, aber sicher nicht auf Wunsch des Leistungsempfängers.

  2. Inaktiver User

    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    Hallo,

    zuerst mal die gute Nachricht: der Umzug ist vom Jobcenter genehmigt.

    Daraufhin habe ich gleich mit der Suche begonnen. Besichtigt habe ich bisher eine Wohnung, für die ich eine Absage erhalten habe. In der Anzeige war halt auch ausdrücklich erwähnt, dass Hartzer vom Vermieter unerwünscht sind - und ich habe mich halt trotzdem beworben. Geschenkt.

    Baugenossenschaften müssen einen Teil der Wohnungen an Inhaber von §5 Scheinen vergeben. Hole Dir einen solchen Schein, als Nachweis musst Du mit deinem ALG II Bescheid zum Wohnungsamt.
    @Elixia: betreffend den WBS...kann ich natürlich beantragen, möchte ich aber eigentlich nicht. Ich beziehe ALG2 aufgrund einer Lebenskrise, wo einfach auch vieles auf einmal geschehen ist. Ich hätte nie gedacht, wieviele dumme Zufälle in kürzester Zeit passieren können und wie tief man fallen kann aber so war es. Sobald ich mal wieder Arbeit habe, übersteige ich die Einkommensgrenze voraussichtlich auch der Einkommensgruppe B. Also wenn dann gleich der nächste Umzug fällig wird, dann kommt das für mich nicht infrage.

    Ein Gespräch bei einer Baugenossenschaft wurde mir auch tatsächlich angeboten. Allerdings weiß ich ja nicht, wann ich wieder Arbeit finde und da habe ich meinen letzten verbliebenen bescheidenen Mittel lieber liquide als in Genossenschaftsanteilen angelegt. Zumal es auch ewig dauert, bis die im Falle des Austritts aus der Genossenschaft zurückgezahlt werden.

    Ich werde mich also als nächstes an die Hausverwaltungen wenden und die Wohnungsbörsen im Auge behalten.

  3. User Info Menu

    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    Hallo,

    zunächst einmal möchte ich auf den Kommentar von bittersweet0403 eingehen: Diese Aussage ist nicht korrekt. Das Amt zahlt grundsätzlich immer an den Leistungsempfänger. Direkte Mietzahlungen an den Vermieter erfolgen nur dann, wenn der Leistungsempfänger unzuverlässig ist und bereits wegen Unterschlagung seiner Miete o.ä. aufgefallen ist.

    Zum eigentlichen Posting: Was ist so schlimm an einem WBS? Hältst Du das für eine Schande? Oder verstehst Du den Sinn eines WBS einfach falsch? Der WBS berechtigt Dich, auf Grund Deiner niedrigen Einkünfte (egal ob ALG oder niedriger Lohn), öffentlich geförderten Wohnraum zu mieten. Viele Vermietungsgesellschaften haben sich regelrecht auf diese Art spezialisiert und vermieten ausschließlich an WBS-Inhaber. Diese Wohnanlagen sind - in der Regel - gut gepflegt und es wird sich um alles gekümmert. Oftmals besser als privat geführte Miethäuser, das kann ich Dir versprechen.

    Die Gründe für Dein ALG II sind doch völlig egal. Jeder ALG II Empfänger hat Gründe, der er/sie als Ausnahme betrachtet und die ihn von der "faulen Asi-Masse" abheben. Damit entschuldigt man sich im Grunde nur vor sich selber und will den Eindruck aufrecht erhalten, dass man da eigentlich nicht hingehört, absolut verständlich. Aber letzten Endes ist auch das keine Schande. ALG II trifft heute die gut ausgebildeten höheren Angestellten genauso wie die Hauptschulabbrecher mit rappelvollem Kinderwagen. Solange Du Dich Deines Status dermaßen schämst, wirst Du Dich damit auch nicht zufriedenstellend arrangieren können. Natürlich will keiner dauerhaft in Hartz IV leben. Aber im Moment ist es nun mal so. Also mach´ doch das Beste draus und nutze die Möglichkeiten, die Dir gegeben werden!

    Ein WBS kettet Dich außerdem nicht an öffentlich geförderte Wohnungen. In Deinem letzten Beitrag klingt es so, als wäre der WBS ein Stolperstein auf Deinem Weg zurück ins Berufsleben. Ist doch ganz einfach: Wenn Du wieder arbeitest und Dir eine große Wohnung nach Deinem Standard leisten kannst, nutzt Du den Schein einfach nicht mehr. Das ist alles.

    Von Genossenschaften rate ich dringend ab - um mal Deine Abneigung zu unterstützen, die Du schon zum Ausdruck gebracht hast. Damit bindest Du Dir Verpflichtungen ans Bein, die man heutzutage kaum noch überschauen und langfristig kalkulieren kann. Halte Dich bei der Suche an ganz normale Vermietungen.

    Im Grunde kannst Du doch alle gängigen Immobilienbörsen nutzen, da sehe ich das Problem nicht. Lege Dir einen Zettel neben den PC, auf dem Du die zulässige Miete und Quadratmeter notierst und berücksichtige diese Infos beim Durchlesen der Annoncen. Solange der Preis stimmt, darf die Wohnung auch mal ein paar qm größer sein, da sind die Ämter eher flexibel.

    Darüber hinaus schreibe doch Initiativbewerbungen an die Vermietungsgesellschaften in Deiner Umgebung. Formuliere ein nettes Anschreiben, in dem Du Dich vorstellst und Deine Lage schilderst. Allein das hebt Dich schon von der Masse der Hartzer ab. Betone, dass Du ein zuverlässiger und verantwortungsbewusster Mensch bist, der seinen Verpflichtungen stets nachkommt. Nach meiner Erfahrung stehen die Vermieter auf solche Schreiben und melden sich gern zurück, um eine oder mehrere Wohnungen anzubieten.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Suche!

    LG das Murmelchen

  4. Inaktiver User

    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    Zitat Zitat von Murmelchen1977 Beitrag anzeigen

    Von Genossenschaften rate ich dringend ab - um mal Deine Abneigung zu unterstützen, die Du schon zum Ausdruck gebracht hast. Damit bindest Du Dir Verpflichtungen ans Bein, die man heutzutage kaum noch überschauen und langfristig kalkulieren kann.
    Welche Verpflichtungen?

  5. Inaktiver User

    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    doppelt

  6. Inaktiver User

    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    Was ist so schlimm an einem WBS?
    Nix ist schlimm an einem WBS, ich habe den Eindruck, Du hast meine Beitrag nicht verstanden.

  7. Inaktiver User

    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    Zitat Zitat von Murmelchen1977 Beitrag anzeigen
    zunächst einmal möchte ich auf den Kommentar von bittersweet0403 eingehen: Diese Aussage ist nicht korrekt. Das Amt zahlt grundsätzlich immer an den Leistungsempfänger. Direkte Mietzahlungen an den Vermieter erfolgen nur dann, wenn der Leistungsempfänger unzuverlässig ist und bereits wegen Unterschlagung seiner Miete o.ä. aufgefallen ist.
    Ich habe doch geschrieben, dass das Amt normalerweise die Miete nicht direkt an den Vermieter überweist.

  8. Inaktiver User

    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nix ist schlimm an einem WBS, ich habe den Eindruck, Du hast meine Beitrag nicht verstanden.
    Du musst doch erst einmal einen Job finden bei dem du über die Einkommensgrenzen für den WBS verdienst, die Probezeit überstehen und dann kannst du weitersehen. Wenn du knapp über der Grenze liegst, kann es durchaus sein, dass du die Differenz an die WBG zahlen musst, um in deiner Wohnung bleiben zu können.

  9. Inaktiver User

    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    Gibt es nicht mehr diese Fehlbelegerabgabe oder wie das früher hieß?

  10. gesperrt

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    AW: Wohnung finden - mit ALG2

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Gibt es nicht mehr diese Fehlbelegerabgabe oder wie das früher hieß?
    Verschiedene Länder oder Kommunen haben diese wieder eingeführt
    Bin mir aktuell nicht ganz sicher, wer dafür zuständig ist jedenfalls gibt es sie nicht überall in D.
    Aber das hilft der Te aktuell nicht weiter

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