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Thema: Wohnung finden - mit ALG2
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26.02.2017, 20:14
AW: Wohnung finden - mit ALG2
"Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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26.02.2017, 20:24Inaktiver User
AW: Wohnung finden - mit ALG2
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26.02.2017, 21:28Inaktiver User
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Es wird an den Vermieter direkt überwiesen, wenn dies der Mieter wirklich will. Es handelt sich um Erwachsene.
Bei Sanktionen kann die Miete direkt an den Vermieter gehen, wenn Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben.
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26.02.2017, 21:38
AW: Wohnung finden - mit ALG2
sorry lebe auch davon und suche eine kleinere wohnung da ich die div nicht zahlen kann
dazu kommt alleinerziehend und ich selbst rente die nicht schlecht ist
ich bekomme teilweise nicht mal ne antwort
meine miete kam immer auf mein konto und meine schufa ist sauber intr aber keinen. leider
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26.02.2017, 21:53
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Der Mietkostenanteil wird nur direkt an den Vermieter gezahlt, wenn der Leistungsempfänger eine Abtretung erklärt. das kann in der Bewerbung angeboten werden.
Sonst ist wichtig, einen zuverlässigen Eindruck zu machen. Wie schon geschrieben besteht das Ausfallrisiko, wenn die Anträge nicht rechtzeitig gestellt werden, die Leistungen gekürzt werden, usw.
Wie steht es denn bei Dir in der Stadt um Wohnungen mit Belegungsbindung? Da war die Nachfrage lange nicht so gross und jetzt übt die Behörde das Recht wieder aus. Hier gibt es ganz gute sozialgebundene Wohnungen.
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26.02.2017, 22:33
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Baugenossenschaften müssen einen Teil der Wohnungen an Inhaber von §5 Scheinen vergeben. Hole Dir einen solchen Schein, als Nachweis musst Du mit deinem ALG II Bescheid zum Wohnungsamt.
Es gibt schon noch Sozialwohnungen, wenn man auch evtl. erst auf eine Warteliste kommt (bei Baugenossenschaften). Unter bestimmten Umständen käme auch ein Dringlichkeitsschein in Betracht ( chronische Krankheit etc.)
Ich würde an Deiner Stelle aber die persönliche Sprechstunde der Baugenossenschaften ( Google gibt Auskunft)nutzen und dort einmal persönlich vorstellig werden.
Wenn Du dort als gepflegte Frau auftrittst, wirst Du m.E. sicher eher genommen, als andere Bewerber die vom Amt geschickt werden wegen Alkohol/ Drogenproblemen etc.
Also nicht nur anonym den Bewerberbogen ausfüllen, der meist im Netz eingestellt ist, sondern selbst erscheinen.
Ich hatte während meines Studiums auch wenig Geld und hatte trotzdem gute Angebote von Baugenossenschaften, als auch von Privatvermietern günstiger Wohnungen.
Einen Vermieter habe ich nach Abschluss des Mietvertrages mal gefragt, warum ich den Zuschlag bekommen habe, obwohl sogar finanziell bessergestellte Bewerber dabei waren.
Daraufhin meinte der Vermieter, ich hätte mit gepflegtem Äußeren und einer kultivierten Sprache überzeugt. Bei einer Frau wie mir, ginge er davon aus, dass die Wohnung auch pfleglich behandelt würde.
Meine Miete habe ich auch immer zuverlässig gezahlt.
Auch ALGII Empfänger müssen keine Abtretungserklärung unterschreiben. Mag sein, dass mancher Vermieter dann eher zur Vermietung bereit ist.
Ich meine zur Abtretungserklärung kann das Amt nur solche ALG II Empfänger zwingen, die ihre Miete mehrfach unpünktlich oder gar nicht gezahlt haben.
Eine alleinerziehende Freundin von mir, war auch ALGII Empfängerin über einige Zeit, die hat ihre Miete selbst an den Vermieter überwiesen.Geändert von Elixia (26.02.2017 um 22:38 Uhr)
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27.02.2017, 08:45Inaktiver User
AW: Wohnung finden - mit ALG2
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28.02.2017, 13:15
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Hallo zusammen,
ich arbeite selbst beim Jobcenter, also im ALG II-Bereich und kann da vielleicht ein bisschen was aufklären ;)
Wir überweisen die Miete grundsätzlich an den Mieter, also den ALG II-Bezieher. Dieser ist dann selbst dafür zuständig, die Miete an seinen Vermieter weiterzuleiten.
Nur, wenn der ALG II-Bezieher es ausdrücklich wünscht, überweisen wir die Miete direkt an den Vermieter (kommt aber in den seltensten Fällen vor, bedeutet für uns auch einen Mehraufwand).
Ein Ausnahmefall besteht natürlich, wenn der ALG II-Bezieher mehrfach die Miete an den Vermieter nicht überweist und daher Mietschulden anhäuft, die in den meisten Fällen wiederum auch wieder wir als Jobcenter tragen müssen. Heißt für uns, wir müssen eigentlich doppelt bezahlen, da der ALG II-Bezieher ja monatlich von uns das Geld für Miete erhalten hat, dies aber offensichtlich anderweitig ausgegeben hat. Da wird dann in der Regel auch eine Einzelfallentscheidung getroffen, dass wir ab diesem Zeitpunkt die Miete direkt an den Vermieter überweisen und nicht mehr an den ALG II-Bezieher auszahlen, um solche Situationen künftig zu vermeiden.
Wenn Du umziehen möchtest, musst Du dies zuerst mit dem für Dich zuständigen Jobcenter abklären, da der Umzug genehmigt werden muss. Für eine Umzugsgenehmigung muss ein wichtiger Grund vorliegen - ein wichtiger Grund ist beispielsweise die Kündigung durch den Vermieter.
Die Miete der neuen Wohnung muss angemessen sein und darf die Mietobergrenze nicht übersteigen (die Mietobergrenzen sind in jeder Stadt/jeder Gemeinde anders, du erfährst sie bei dem für Dich zuständigen Jobcenter).
In der Regel musst du, wenn Du eine passende Wohnung gefunden hast, ein Mietangebot vom Vermieter vorlegen. Dann wird geprüft, ob die Miete angemessen ist und ob ein wichtiger Grund vorliegt. Erst wenn Dein Jobcenter nach Prüfung dieser Punkte dem Umzug zustimmt, darfst Du den Mietvertrag unterschreiben!
Bitte nichts ohne Zustimmung unterschreiben, sonst können Probleme auf dich zukommen, beispielsweise wird in solchen Fällen die Miete der neuen Wohnung oft nicht komplett übernommen.
Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es für viele unserer ALG II-Bezieher kein großes Problem war, eine neue Wohnung zu finden. Ich denke auch, dass man als Leistungsempfänger durch freundliches und kultiviertes Auftreten oft genauso gute Chancen auf eine Wohnung hat wie berufstätige Bewerber.
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03.03.2017, 17:43
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Das Problem für einen VM ist in den meisten Städten/Gemeinden die Höchstgrenze für Mietwohnungen. Diese beläuft sich in unserer Stadt um die 5,60 pro qm (Kaltmiete), welches das Amt bezahlt.
Die Durchschnittsmiete beträgt in unserer Stadt aber z. Zt. 9,30 pro qm. Ist doch logisch, dass kein VM mehr an einen Hartz 4 Bezieher vermietet, wenn er auf dem Markt einen viel höheren Mietpreis erzielen kann.Krankheit steckt an. Ach tät's doch Schönheit auch! (geklaut von Jofi und Shakespeare)
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03.03.2017, 20:59
AW: Wohnung finden - mit ALG2
Manche Städte machen Vermietern an H4 das Leben mit Bürokratie möglichst schwer.
Das mit dem "an Vermieter überweisen" war wohl früher mal der Fall, heute nicht mehr (jedenfalls nicht hier). Und das Geld vom Amt fließt nicht immer zuverlässig.
Wenn es eine städtische Wohnungsgesellschaft gibt, mal da anklopfen. Nicht von Wartelisten schrecken lassen.** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **



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