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  1. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aber ist dass das dann nicht eine sehr harte Herangehensweise?
    Nein, überhaupt nicht. Dafür bist du ja versichert...und wenn die Versicherung die Regulierung ablehnt, warst du in diesem Fall eben nicht haftpflichtig.

  2. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Danke für eure moralische Unterstützung.

    Ich habe gestern mit dem Mieterbund telefoniert und auch mit meiner Versicherung. Der Brief zu meinem Vermieter ist raus, und ich bekomme auch einen mit einem Formular zum ausfüllen. So weit bin ich nun.

    Ich hab gestern entdeckt das an den feuchten Stellen jetzt Schimmel am entstehen ist, schwarzer Schimmel. Und nicht zu knapp. Daraufhin habe ich Fotos mit Datumstempel gemacht und meinem Vermieter geschickt, mit der Frage ob es schon einen Termin gibt, wann die Handwerker mit der Reperatur beginnen. Und ich habe ihm mitgeteilt, das meine Versicherung informiert ist und sich bei ihm meldet.

    Heute habe ich noch keine Antwort bekommen, ich frage mich ob der das jetzt aussitzen möchte bis alles mit der Versicherung geklärt ist?!
    Ich schlafe halt auch in dem gleichen Raum, und wenn der Schimmel meine kompletten Sachen befällt, kriege ich die Krise (erst seit heute habe ich eine Hausratversicherung, die mir ja vermutlich bei diesem Schaden hier nicht mehr hilft).

    Ich lüfte ab dem nach Hause kommen den ganzen Tag bis zum nächsten morgen, aber viel bringts ja auch nicht.
    Ich bin mittlerweile entschlossen auszuziehen, wenn alles klappt habe ich morgen die erste Besichtigung.

    Und wenn er sich nicht meldet, werde ich wieder beim Mieterbund anrufen, und ggf. ein Schreiben aufsetzen lassen bis zu welcher Frist mit der Reperatur begonnen werden soll bzw. mir die Einschätzung vom Mieterbund anhören. Ich verstehe den Vermieter ehrlich gesagt nicht, es müsste doch in meinem eigenen Interesse sein als Vermieter, mein Eigentum zu schützen indem nicht so viel Zeit verstreicht bis mit der Reperatur begonnen wird. Oder kann es sein, das er abwarten will ob ein Gutachter kommt und das ganze untersuchen will?

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    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Da fliegt ja einiges durcheinander.

    1. Bevor der Vermieter den Schaden beseitigen kann, muss die ganze Pracht doch erst einmal trocknen. Vorher ist eine Beseitigung nicht möglich. Wenn das Wasser schon in der Wohnung unter Dir durchgekommen ist, ist das einiges an Wasser und das trocknet nicht über Nacht.

    2. Schimmel entsteht schnell, gerade bei dem Wetter. Wenn der Schimmel schwarz ist, ist das nicht gleich Schwarzschimmel, der kann auch einfach schmuddelig sein. Auch das geht in der Küche möglicherweise schnell.

    3. Der Gebäudeversicherer tritt bei Leitungswasserschäden ein. Üblicherweise treten die Gebäudeversicherer schnell in Vorleistung und klären im Nachgang, wer tatsächlich zuständig ist. Die vertreten das Interesse des Eigentümers am Erhalt des Gebäudes und dafür muss Wasser schnell eingedämmt und beseitigt werden. Deren tätig werden heißt nicht, dass sie den Schaden decken.

    4. Der Gebäudeversicherer nimmt Rückgriff, wenn er nicht eintrittspflichtig ist, also der Schaden eben nicht durch Leitungswasser verursacht ist. Seine Verantwortlichkeit geht exakt so weit, wie die Mietsache - also bis zum Absperrhahn. Wenn der defekt war, wenn eine Leckage in der Leitung ist oder ähnliches tritt der ein.

    5. Wenn der Defekt in Deiner Maschine war, tritt natürlich nicht der Gebäudeversicherer ein. Dann muss Dein Haftpflichtversicherer eintreten und den nimmt der Gebäudeversicherer in Rückgriff, sofern und soweit er in Vorleistung getreten ist.

    6. Dein Haftpflichtversicherer tritt nicht ein, wenn der Schaden durch Dich grob fahrlässig verursacht wurde. Wenn Du also den Schaden der Maschine kanntest und erkennen konntest, dass da Wasser austritt (erhöhte Luftfeuchte, Pfützen, u. a. ) und Du Dich nicht gekümmert hast, zahlst Du selbst.

    Es gibt Rechtsprechung, die meint, dass es grob fahrlässig ist, bei nicht benutzten Maschinen den Wasserhahn nicht abzudrehen. Es gibt Rechtsprechung, die meint, dass es grob fahrlässig ist, dass von gerade nicht benutzten Maschinen der Wasserhahn nicht abgedreht ist. Die meinen tatsächlich, dass man nach jedem Waschen, jedem Durchlauf der Spülmaschine, den Zulauf abdrehen muss und zwar auch, wenn man ein Aquastopp hat - das schützt nicht gegen platzende Schläuche.

    7. Ob die Versicherungen Lust haben zu streiten, hängt natürlich auch von der Höhe des Schadens ab. Aber das unterschätze mal nicht. Wenn da ein Jahr lang Wasser in die Decke gelaufen ist, kann ganz schnell ein beachtlicher Schaden zusammen kommen.

    Was vergessen?

  4. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    1. Natürlich muss das erst trocknen, wenn aber keiner kommt um es zu trocknen? Bzw. ich nichts höre was mein Vermieter in der Hinsicht vor hat? Nichts anderes wollte ich wissen.

    2. Der Schwarzschimmel kriecht aber unter den Tapeten hoch und unter den Wandleisten, die Wand endlang bis es irgendwann an meinem Bett ist. Andere Stellen die Schimmeln sehen auch eher weiß-grün-blau aus, die hab ich jetzt seit ca. 2 Wochen und direkt nach dem Schaden gesehen.

    3. Das weiß ich. Und mir ist egal wer es bezahlt! Wenn ich das bezahlen muss bzw. meine Versicherung, dann ist es so.

    4.+ 5. Das weiß ich. Aber bisher haben sehr viele bezweifelt das es aus meiner Maschine kommt!

    6. Als ichs erkannt habe, habe ich gehandelt. Wenn es mich trifft, weil ich nicht den Hahn abgedreht hab, dann ist so.

    7. Wer spricht davon dass ein Jahr Wasser weggesickert ist??? Ich schätze es war etwa 1 Monat. Nur wenn kein Wasser irgendwo steht, kann ich auch nichts finden! Vor zwei Wochen hab ichs gesehen, vor 4 Wochen fand ich die Luft bei mir komisch, da ich aber ZWEI Wochen in Urlaub war, hätte das genauso gut davon sein können.

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    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Dass es immer so einen Ärger geben muss, wenn so etwas passiert, ist echt traurig.

    Ich hoffe die Sache kam nun zu einer Lösung die zufrieden stellend war.

    Ich hätte an deiner Stelle direkt eine Trocknungsfirma beauftragt die sich der Sache annimmt und das dann dem Vermieter in Rechnung gestellt. Die Gesundheit geht hierbei doch eindeutig vor und ich würde nicht in einer Schimmelwohnung leben wollen.

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    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Zitat Zitat von Steffi82_ Beitrag anzeigen
    Dass es immer so einen Ärger geben muss, wenn so etwas passiert, ist echt traurig.
    [...]
    Ich hätte an deiner Stelle direkt eine Trocknungsfirma beauftragt die sich der Sache annimmt und das dann dem Vermieter in Rechnung gestellt. Die Gesundheit geht hierbei doch eindeutig vor und ich würde nicht in einer Schimmelwohnung leben wollen.
    "Dass es immer so einen Ärger geben muss" - das passiert eventuell dann, wenn Mieter vorpreschen, ohne die Sachverhalte korrekt zu kennen. Schaden in der Mietwohnung = Vermieter zuständig? Der Wasserschaden stammt von einer defekten Spülmaschine der TE.
    Geändert von Fourthhandaccount (19.11.2016 um 09:00 Uhr)


  7. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Zitat Zitat von Steffi82_ Beitrag anzeigen
    Ich hätte an deiner Stelle direkt eine Trocknungsfirma beauftragt die sich der Sache annimmt und das dann dem Vermieter in Rechnung gestellt.
    Ähm. Kein guter Tip. Wenn Du die Firma beauftragst kannst Du leider rein gar nichts dem Vermieter in Rechnung stellen, die musst Du dann schön selber zahlen, da Du Auftraggeber bist. Besser wäre es, den Vermieter zu informieren, ggf Frist zu setzen.usw.

    Wobei ich auch finde, dass die TE die Hufe etwas stiller halten sollte, schließlich erscheint es, als sei sie die Versursacherin des ganze Schadens, der, wenn es wirklich beim Nachbarn auch schon Wasserflecken gab, nicht unerheblich scheint. Da würde ich als Vermieter auch den ganzen Kram zur Versicherung geben, soll die sich drum kümmern und entscheiden wie der Schaden beseitigt wird.

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    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Liebe TE, zwischenzeitlich sind einige Monate ins Land gegangen - hat sich die Angelegenheit klären bzw. der Schaden beheben lassen?

    If in doubt - wash!

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