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  1. User Info Menu

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    @Kleinfeld: das setzt aber voraus, dass die defekte Maschine auch der Auslöser war, oder?
    Ich meine...sonst darf man ja so viel "Sperrmüll" in der Wohung haben, wie man will, wenn der keinen Schaden anrichtet.
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  2. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich geb da mal meinen Senf dazu
    Habe beruflich viel mit solchen Fällen zu tun und kann dir sagen, das, auch wenn es deine private Maschine ist,
    die Gebäudeversicherung dafür aufkommen wird. Genau wie oben schon mal geschrieben, wird diese sich dann evtl. mit deiner Haftpflicht in Verbindung setzen.
    Was ich aber als Problem ansehe ist, das die Maschine defekt war, über 1 Jahr? Wenn das nachgewiesen wird...manche Versicherungen schicken Gutachter....wäre das Fahrlässigkeit, wenn du Pech hast, zahlt dann die Versicherung nicht.
    Sie hat halt kein Wasser gezogen/ das Programm hat nicht funktioniert, also hab ich sie stehen gelassen und weiter mit der Hand gespült. Ich wusste nicht das sie undicht ist bis vorletzte Woche Freitag. Sonst hätte ich sie natürlich entsorgt.

  3. User Info Menu

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Er geht jetzt davon aus, das es die Geschirrspülmaschine ist, weil da Freitag wieder Wasser drin stand in der Maschine. Und ich die nicht benutzt oder überhaupt angefasst habe.
    Nun denn - dann würde ich mich an deiner Stelle an Posting #19 festkrallen...das ist der Lösung dann am weitaus nächstgelegenen. Viel Glück!
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  4. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Nun denn - dann würde ich mich an deiner Stelle an Posting #19 festkrallen...das ist der Lösung dann am weitaus nächstgelegenen. Viel Glück!
    Bei ähnlich gelagerten Fällen wird halt immer die Unterscheidung gemacht, hätte ich es gewusst das als Beispiel ein Schlauch defekt ist und hab den nicht getauscht, dann bezahlt die Gebäudeversicherung nicht. Wenn der Defekt plötzlich auftritt und den Schaden verursacht, dann bezahlt die Gebäudeversicherung. Aber das ist halt nur das Internet...

    Danke, viel Glück kann ich brauchen.

  5. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    [QUOTE=Mitternachtsblau;27701291]@Kleinfeld: das setzt aber voraus, dass die defekte Maschine auch der Auslöser war, oder?
    Ja klar, aber wenn schon seit so langer Zeit auffällig war, das die Maschine kein Wasser zieht, hätte man in dem Jahr doch mal nach der Ursache schauen können...wenn sie keine Wasser zieht, ist es doch naheliegend, das es irgendwo anders einen Weg sucht...
    Wie gesagt, wenn es einen Gutachter gibt, findet er die Ursache.
    Wenn nicht, hast du Glück gehabt....aber zahlen müsste dann tatsächlich die Gebäudeversicherung des Eigentümers.

  6. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Oh je....das mit dem zitieren muß ich noch üben

  7. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    [QUOTE=Inaktiver User;27701426]
    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    @Kleinfeld: das setzt aber voraus, dass die defekte Maschine auch der Auslöser war, oder?
    Ja klar, aber wenn schon seit so langer Zeit auffällig war, das die Maschine kein Wasser zieht, hätte man in dem Jahr doch mal nach der Ursache schauen können...wenn sie keine Wasser zieht, ist es doch naheliegend, das es irgendwo anders einen Weg sucht...
    Wie gesagt, wenn es einen Gutachter gibt, findet er die Ursache.
    Der Handwerker der hier war, geht aber ja nicht davon aus das ein Rohr oder der Schlauch kaputt war, und so das Wasser nicht in der Spülmaschine angekommen ist, sondern er geht davon aus, das es irgendwie durch den Schlauch reinläuft, unter der Maschine auf den Boden tropft und von da durch die Fliesen und dann in die Wände. Nur halt bei einem normalen Programm kein Wasser zieht.

    Wann wird denn meistens so ein Gutachter bestellt, wenn der Vermieter sich quer stellt das mit der Gebäudeversicherung zu regulieren? Oder kommt in so einem Fall wie meinem sowieso jemand vorbei?

    Das mit dem Jahr ist auch ne Schätzung von mir, ich weiß nicht genau wann ich den letzten Versuch gemacht habe sie anzustellen. Es soll keine Entschuldigung sein, und hätte ich es gewusst hätte ich mich gekümmert, aber die letzten ca. 2 Jahre waren privat heftig bei mir, ich war privat sehr eingespannt mit krankem Vater und vielen Krankenhausaufenthalten von ihm. Da war ich nicht so viel Zuhause, und hab mich um sowas wie eine kaputte Spülmaschine nicht gekümmert.

  8. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Ich antworte mal ohne Zitat...ob ein Gutachter kommt, hängt mehr oder weniger von der Versicherung ab. Es gibt welche, die kommen ab 1000 Euro Schaden, andere erst ab 3000 Euro. Allerdings kann auch der Eigentümer der Wohnung auf einem Gutachter bestehen, wenn er den Verdacht hat, der Mieter hat fahrlässig gehandelt.
    Es ist ja von der Sache eigentlich unerheblich, wo das Wasser verlustig geht. Aber du bist da als Mieter auch in der Pflicht wenn so etwas ist....aber ich verstehe dich auch total, wenn du da keine KOpf für hattest...ich weiß selbst, wie es ist.
    Leider nimmt da niemand auf so etwas Rücksicht..
    Warte erst mal ab, wie dein Vermieter sich äußert. Das ist ja versicherungstechnisch geregelt, wer dafür aufkommen muß.

  9. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich antworte mal ohne Zitat...ob ein Gutachter kommt, hängt mehr oder weniger von der Versicherung ab. Es gibt welche, die kommen ab 1000 Euro Schaden, andere erst ab 3000 Euro. Allerdings kann auch der Eigentümer der Wohnung auf einem Gutachter bestehen, wenn er den Verdacht hat, der Mieter hat fahrlässig gehandelt.
    Es ist ja von der Sache eigentlich unerheblich, wo das Wasser verlustig geht. Aber du bist da als Mieter auch in der Pflicht wenn so etwas ist....aber ich verstehe dich auch total, wenn du da keine KOpf für hattest...ich weiß selbst, wie es ist.
    Leider nimmt da niemand auf so etwas Rücksicht..
    Warte erst mal ab, wie dein Vermieter sich äußert. Das ist ja versicherungstechnisch geregelt, wer dafür aufkommen muß.
    Danke, in der Tat geht sowas den meisten am Allerwertesten vorbei.

    Er hat halt als letztes zu mir gesagt, ich soll seine Nummer an meine Versicherung weitergeben und er würde das gerne mit denen ausdiskutieren. Ich denke entweder halte ich morgen nochmal kurz Rücksprache mit dem Mieterbund (wobei das allerdings nur von 9- 10 Uhr geht und ich morgen natürlich ab 9 Uhr eine interne Fortbildung habe) oder ich rufe die Versicherung an, die soll das Schreiben rausschicken.

    Der Knaller ist halt auch, das ich eine 1-Zimmer-Wohnung habe mit kleinem Bad und kleinem Abstellraum. D.h. so lange wie das nicht weiter geht, schlafe ich in dem Zimmer wo auch der Schaden ist. Zum Glück am anderen Ende der Wohnung, aber naja. Fenster hab ich immer sperrangelweit offen wenn ich Zuhause bin das hilft.

  10. Inaktiver User

    AW: Wasserschaden in der Mietwohnung durch meine defekte Geschirrspülmaschine

    Ich würde sagen, gib seine Nummer deiner Versicherung, die sollten das eigentlich regeln.
    Wenn du deinem Vermieter über den Schaden bescheid gegeben hast, ist deine Pflicht erst mal so weit erfüllt....
    Er hat aber auch nicht unbegrenzt Zeit den Schaden regulieren zu lassen..da es aber ein Wasserschaden ist, wird er sich sicher die auch nicht lassen.

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