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  1. User Info Menu

    Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Hallo,

    es geht darum, dass ich morgen meine Wohnung per Einschreiben schriftlich kündigen werde. Am selben Tag fahre ich allerdings für drei Wochen in den Urlaub (innerhalb von Deutschland). Ich habe im Kündigungsschreiben noch einmal meine Handynummer angegeben, die die Vermieter ja eigentlich sowieso haben, aber sicher ist sicher.
    Die eigentliche Frage: während meiner Abwesenheit ist es dem Vermieter doch nicht gestattet schon Wohnungsbesichtigungen durchzuführen, oder?

  2. Inaktiver User

    AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Zitat Zitat von Exitless Beitrag anzeigen
    Die eigentliche Frage: während meiner Abwesenheit ist es dem Vermieter doch nicht gestattet schon Wohnungsbesichtigungen durchzuführen, oder?
    Natürlich nicht! Wie kommst Du darauf? Hat er einen Wohnungsschlüssel? Das wäre übrigens rechtswidrig. Und ohne vorherige Terminabsprache dürfen auch in Deiner Anwesenheit keine Wohnungsbesichtigen erfolgen.

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    AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Ja, haben sie. Wie komm ich darauf...hm...weil ich denke, dass die Vermieterin nicht besonders begeistert sein wird, da wir erst ein halbes Jahr hier wohnen. Und da sie relativ forsch ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass sie unsere Abwesenheit mal ein bisschen ausnutzt.

  4. Inaktiver User

    AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Ich denke die 3 Wochen Urlaub sind in Ordnung, denn erst einmal muß ja eine Anzeige geschaltet werden. Du hast doch sicher die üblichen 3 Monate Kündigungszeit oder?
    Wenn du ein simples Schloß auf der Wohnungstüre hast, kannst du das temporär einfach austauschen. Dann steht sie da mit ihrem Schlüssel. Dazu bist du grundsätzlich berechtigt.

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    AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Ja, genau, ganz normal 3 Monate Kündigungsfrist Das mit dem Schloss ist eine gute Idee, aber leider jetzt nicht mehr realisierbar, weils ja schon morgen los geht. Wir haben übrigens eine Kamera in der Wohnung aufgestellt (generell, nicht nur jetzt), da würden wir dann sehen, ob sie die Wohnung betritt. Ich kann es mir auf der einen Seite gut vorstellen, auf der anderen wiederum nicht, sie wird ja wohl nicht so dreist sein und als Vermieterin sollte sie ja die Rechtslage auch kennen (und auch die Kinderstube besitzen nicht einfach in Abwesenheit unsere Wohnung zu betreten...)

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Zitat Zitat von Exitless Beitrag anzeigen
    Ja, haben sie. Wie komm ich darauf...hm...weil ich denke, dass die Vermieterin nicht besonders begeistert sein wird, da wir erst ein halbes Jahr hier wohnen. Und da sie relativ forsch ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass sie unsere Abwesenheit mal ein bisschen ausnutzt.
    es ist normalerweise verboten einfach einen schluessel zu einer wohnung einzubehalten, es sei denn du hast dein ausdrueckliches o.k. dazu gegeben
    und selbst dann berechtigt es den vermieter nicht einfach so die wohnung zu betreten

    geh morgen ganz schnell noch zum baumarkt und wechsel das schloß vor deiner abreise und hinterlege den schluessel bei einer vertrauensperson, im zweifel in einem verschlossenen briefkuvert
    wer kuemmert sich in eurer abwesenheit um die wohnung ? blumen giessen post raus, nach dem rechten schauen usw... ?

    wieso sollte in der kuerze der zeit der vermieter besichtigungen machen wollen ?
    auch diese snd an regeln gebunden und du mußt nicht alles dulden

    euer vermieter hat ausreichend zeit nach deiner rueckkehr besichtigungstermine mit potentiellen nachmietern zu vereinbaren

  7. Inaktiver User

    AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Zitat Zitat von Exitless Beitrag anzeigen
    Ja, haben sie. Wie komm ich darauf...hm...weil ich denke, dass die Vermieterin nicht besonders begeistert sein wird, da wir erst ein halbes Jahr hier wohnen. Und da sie relativ forsch ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass sie unsere Abwesenheit mal ein bisschen ausnutzt.
    Harte Tour: Im Kündigungsschreiben ausdrücklich erwähnen, dass du Besichtigungen während deiner Abwesenheit nicht duldest (und bei Zuwiderhandlung entsprechende rechtliche Schritte einleiten wirst).

    Weniger harte Tour: Schlüssel beim Vermieter abholen und bei einer Person deines Vertrauens deponieren.
    Geändert von Inaktiver User (25.06.2016 um 09:08 Uhr)

  8. User Info Menu

    AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Ich finde es ziemlich unverschämt, einem Vermieter einfach - ohne dass hier tatsächlich Verdachtsfälle vorliegen - zu unterstellen, dass er das Gesetz übertritt. Die Aussage: "Sie ist ein wenig forsch" reicht doch wohl nicht, um gleich auf kriminelle Energie zu schließen. Die Vermieterin hat sich noch gar nicht zur Kündigung geäußert bzw. Termine erfragt, da wird schon vermutet, dass sie während des Urlaubes Anspruch erheben könnte.


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    AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hat er einen Wohnungsschlüssel? Das wäre übrigens rechtswidrig.
    Da hätte ich dann doch gern mal eine Quelle zu.
    Ich habe soviel aus meinen Fehlern gelernt, dass ich erwäge, weitere zu machen.

  10. User Info Menu

    AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung

    Zitat Zitat von Mattieu Beitrag anzeigen
    Da hätte ich dann doch gern mal eine Quelle zu.
    Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.10.2006, Az. 13 U 182/06

    Habe das gerade mal bei Tante Google gefunden, aber selbst nicht gelesen.

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