Hallo,
es geht darum, dass ich morgen meine Wohnung per Einschreiben schriftlich kündigen werde. Am selben Tag fahre ich allerdings für drei Wochen in den Urlaub (innerhalb von Deutschland). Ich habe im Kündigungsschreiben noch einmal meine Handynummer angegeben, die die Vermieter ja eigentlich sowieso haben, aber sicher ist sicher.
Die eigentliche Frage: während meiner Abwesenheit ist es dem Vermieter doch nicht gestattet schon Wohnungsbesichtigungen durchzuführen, oder?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 28
-
24.06.2016, 19:24
Wohnungsbesichtigung nach Kündigung
-
24.06.2016, 19:31Inaktiver User
-
24.06.2016, 19:37
AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung
Ja, haben sie. Wie komm ich darauf...hm...weil ich denke, dass die Vermieterin nicht besonders begeistert sein wird, da wir erst ein halbes Jahr hier wohnen. Und da sie relativ forsch ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass sie unsere Abwesenheit mal ein bisschen ausnutzt.
-
24.06.2016, 19:59Inaktiver User
AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung
Ich denke die 3 Wochen Urlaub sind in Ordnung, denn erst einmal muß ja eine Anzeige geschaltet werden. Du hast doch sicher die üblichen 3 Monate Kündigungszeit oder?
Wenn du ein simples Schloß auf der Wohnungstüre hast, kannst du das temporär einfach austauschen. Dann steht sie da mit ihrem Schlüssel. Dazu bist du grundsätzlich berechtigt.
-
24.06.2016, 20:09
AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung
Ja, genau, ganz normal 3 Monate Kündigungsfrist
Das mit dem Schloss ist eine gute Idee, aber leider jetzt nicht mehr realisierbar, weils ja schon morgen los geht. Wir haben übrigens eine Kamera in der Wohnung aufgestellt (generell, nicht nur jetzt), da würden wir dann sehen, ob sie die Wohnung betritt. Ich kann es mir auf der einen Seite gut vorstellen, auf der anderen wiederum nicht, sie wird ja wohl nicht so dreist sein und als Vermieterin sollte sie ja die Rechtslage auch kennen (und auch die Kinderstube besitzen nicht einfach in Abwesenheit unsere Wohnung zu betreten...)
-
24.06.2016, 20:10
AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung
es ist normalerweise verboten einfach einen schluessel zu einer wohnung einzubehalten, es sei denn du hast dein ausdrueckliches o.k. dazu gegeben
und selbst dann berechtigt es den vermieter nicht einfach so die wohnung zu betreten
geh morgen ganz schnell noch zum baumarkt und wechsel das schloß vor deiner abreise und hinterlege den schluessel bei einer vertrauensperson, im zweifel in einem verschlossenen briefkuvert
wer kuemmert sich in eurer abwesenheit um die wohnung ? blumen giessen post raus, nach dem rechten schauen usw... ?
wieso sollte in der kuerze der zeit der vermieter besichtigungen machen wollen ?
auch diese snd an regeln gebunden und du mußt nicht alles dulden
euer vermieter hat ausreichend zeit nach deiner rueckkehr besichtigungstermine mit potentiellen nachmietern zu vereinbaren
-
25.06.2016, 09:02Inaktiver User
AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung
Harte Tour: Im Kündigungsschreiben ausdrücklich erwähnen, dass du Besichtigungen während deiner Abwesenheit nicht duldest (und bei Zuwiderhandlung entsprechende rechtliche Schritte einleiten wirst).
Weniger harte Tour: Schlüssel beim Vermieter abholen und bei einer Person deines Vertrauens deponieren.Geändert von Inaktiver User (25.06.2016 um 09:08 Uhr)
-
27.06.2016, 11:29
AW: Wohnungsbesichtigung nach Kündigung
Ich finde es ziemlich unverschämt, einem Vermieter einfach - ohne dass hier tatsächlich Verdachtsfälle vorliegen - zu unterstellen, dass er das Gesetz übertritt. Die Aussage: "Sie ist ein wenig forsch" reicht doch wohl nicht, um gleich auf kriminelle Energie zu schließen. Die Vermieterin hat sich noch gar nicht zur Kündigung geäußert bzw. Termine erfragt, da wird schon vermutet, dass sie während des Urlaubes Anspruch erheben könnte.
-
02.07.2016, 16:43
-
02.07.2016, 17:16


Zitieren
