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  1. User Info Menu

    Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    Hallo!

    Ich lebe zur Zeit als Untermieterin bei einer Frau und habe zum Glück eine eigene Wohnung gefunden.

    Natürlich möchte ich fristgerecht kündigen. Nun habe ich das Problem, dass sie nicht hier ist und ich nicht weiß, wann sie wieder erreichbar ist.

    Auf welchem Weg kann ich meine Kündigung verschicken, so dass ich die Frist einhalte? Per Einschreiben mit Rückschein macht es in dem Fall keinen Sinn. Also lieber als Einwurfeinschreiben? Dann ist die rechtzeitige Zustellung doch bewiesen, oder?

    Wie würdet Ihr in dieser Situation entscheiden?

    Danke für Eure Hilfe schonmal..

  2. Inaktiver User

    AW: Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    Ist sie denn so lange weg, dass es da Problem mit der Kündigungsfrist gibt?
    Was hast Du denn für eine Frist?
    Wenn sie für länger weg ist: Hast Du keine mailanschrift oder Telefonnummer von ihr? Sie muss doch irgendwie erreichbar sein, auch für Notfälle?

  3. User Info Menu

    AW: Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    Eigentlich egal. Der Empfänger muss dafür sorgen, dass ihn die Post erreicht. Fairheitshalber würde ich aber bei Kenntnis der Abwesenheit zusätzlich eine SMS senden.


  4. User Info Menu

    AW: Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    Liebe peppermint,

    ein Einwurf-Einschreiben genügt in rechtlicher Hinsicht. Damit ist deiner Vermieterin die Kündigung rechtzeitig zugegangen. Dass sie in Urlaub ist oder aus anderen Gründen ihre Post nicht öffnen kann, ist nicht dein Problem, denn du hast ihr die Kündigung fristgerecht zukommen lassen. Ich würde ihr das aber noch per Nachricht, E-Mail oder einer Nachricht auf dem AB mitteilen.

  5. User Info Menu

    AW: Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    Danke für die Rückmeldungen.

    Ihre Handynummer habe ich, wir haben aber keine freundschaftliche Verbindung und tauschen uns nur selten aus.

    Ich weiß nicht, wie lange sie abwesend ist und werde es wohl so machen, dass ich ein Einwurfeinschreiben verschicke und dies vorsichtshalber per SMS noch ankündige. Was passiert, wenn das Einschreiben nicht ankommt? Ich habe so etwas schon erlebt. Bin ich abgesichert, weil ich es abschickte und dies anhand des Belegs beweisen kann?

  6. Inaktiver User

    AW: Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    Zitat Zitat von peppermintp Beitrag anzeigen
    Was passiert, wenn das Einschreiben nicht ankommt? Ich habe so etwas schon erlebt. Bin ich abgesichert, weil ich es abschickte und dies anhand des Belegs beweisen kann?
    Auf dem Beleg von der Post steht die Sendungsnummer. Du kannst darüber online verfolgen ob die Sendung eingeworfen, also zugestellt worden ist. Das kannst Du Dir auch als Beweis ausdrucken.

  7. Inaktiver User

    AW: Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    Wer leert denn in Eurer Wohnung derzeit den Briefkasten...? Oder hat jeder einen eigenen?

  8. User Info Menu

    AW: Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    Das ist doch auch egal. Jeder hat dafür zu sorgen, dass er für fristgebundene Sachen erreichbar ist. In Einzelfällen kann man eine Aufhebung der Folgen beantragen, z. B. bei Verspätungszuschlägen beim Finanzamt. Rechtliche Fristen wie die einer Mieterin zur Kündigung können aber nicht ausgesetzt werden. Insofern die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken und gut ist.


  9. Inaktiver User

    AW: Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    ....und am besten noch einen Zeugen haben der dabei ist wie man

    -das Schreiben in den Umschlag packt
    -und es dann abschickt

    Nicht, dass die Vermieterin hinterher noch sagt, in dem Umschlag war nur ein leeres Blatt drin.

  10. gesperrt

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    AW: Kündigung des Untermietvertrages - Hauptmieterin verreist

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ....und am besten noch einen Zeugen haben der dabei ist wie man

    -das Schreiben in den Umschlag packt
    -und es dann abschickt

    Nicht, dass die Vermieterin hinterher noch sagt, in dem Umschlag war nur ein leeres Blatt drin.
    deshalb ist das mindeste das man einen fensterumschlag verwendet
    und der zeuge sollte auch lesen, was er im zweifel bezeugen muß

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