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09.04.2016, 20:29Inaktiver User
Was passiert bei Zusammenzug mit den Stromverträgen?
Geändert von Inaktiver User (16.11.2021 um 20:06 Uhr)
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09.04.2016, 22:40
AW: Was passiert bei Zusammenzug mit den Stromverträgen?
Interessant, es war mir bisher auch nicht bekannt, dass man bei Zeitverträgen wirklich über die Laufzeit gebunden ist, selbst bei Umzug.
Andererseits, du hast doch nur noch vier Monate Laufzeit übrig und für Strom, den man nicht verbraucht, kann man doch schlecht zur Kasse gebeten werden oder? Bliebe also nur der Grundbetrag und darauf noch die Steuern. So schlimm kann das finanziell in meinen Augen nicht werden."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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10.04.2016, 00:11Inaktiver User
AW: Was passiert bei Zusammenzug mit den Stromverträgen?
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Geändert von Inaktiver User (16.11.2021 um 20:06 Uhr)
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10.04.2016, 10:38Inaktiver User
AW: Was passiert bei Zusammenzug mit den Stromverträgen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht haben sollst. Den Vertrag in die neue Wohnung mitnehmen geht ja nicht, wenn du in das Haus deines Freundes ziehst und der schon mit Strom versorgt wird. Auch wenn du dort zur Untermiete wohnst...eine Doppelversorgung ist technisch nicht möglich. Lass dich mal von der Verbraucherzentrale beraten...das kostet nicht die Welt, und die werden sich mit so was auskennen - du bist bestimmt nicht die Erste, die vor diesem Problem steht.
Geändert von Inaktiver User (10.04.2016 um 10:46 Uhr)
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10.04.2016, 10:41Inaktiver User
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10.04.2016, 19:23
AW: Was passiert bei Zusammenzug mit den Stromverträgen?
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(George R. R. Martin)
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