Danke euch erstmal! :)
Das erleichterte Kündigungsrecht ist mir - ehrlich gesagt - nicht bekannt. Ich habe gestern und heute nochmal mit der Vermieterin gesprochen, die wollen und können selbst erstmal gar nicht raus und wollen uns auch nicht kündigen. Die Maklerbeauftragung ist auch noch nicht passiert. Es ist aber wohl schon so, dass der genannte Preis gefordert wird, um die noch bestehenden Schulden zu tilgen und wenig Verhandlungsspielraum besteht. Der Preis ist aber nach Meinung aller, die das Haus kennen, utopisch, da ein starker Renovierungsrückstau besteht. Auf dieser Verhandlungsbasis lohnt für uns aber defintiv nicht, so viel Geld in einen Gutachter zu stecken, denn selbst, wenn der sagen würde, dass das Haus 100tsd weniger wert ist, will die Familie da natürlich ohne Schulden rausgehen.
Da können wir nur hoffen, dass sich niemand findet, der das Haus kauft:( ... und nach anderen Optionen suchen, was wirklich nicht einfach ist.
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Ergebnis 11 bis 20 von 24
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22.10.2015, 16:08
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
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22.10.2015, 16:32
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
Hab es gerade gegoogelt:
§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
das wären dann wohl die sechs Monate, von denen mein Mann sprach (er hat per Email mal unverbindlich beim Mieterschutzbund nachgefragt). Unser Vermieter, der hier ja nicht raus will, sprach von einem Jahr Kündigungsfrist....
Wir werden uns auf jeden Fall noch einen Termin beim Mieterschutzbund holen.
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22.10.2015, 19:20
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
Wie wäre es, wenn ihr zweigleisig fahrt?
Geht zur Bank und sprecht einen Finanzierungsplan durch. Wenn ihr z.B. 200000 Euro stemmen könnt und der Preis für das Haus realistisch ist, habt ihr zumindest eine Verhandlungsbasis. Ob der Kaufvertrag zustande kommt, steht auf einem anderen Blatt.
Gleichzeitig könnt ihr euch nach einer anderen Wohnung umsehen. Denn wenn alles blöd läuft, müsst ihr relativ rasch ausziehen, was zu immensen Problemen führen kann. Nicht immer sind sechs Monate realistisch, um eine neue Wohnung zu finden. Diese Suche könnt ihr gelassen angehen, eben weil ihr noch nicht umziehen müsst. Vielleicht ergibt sich ja eine günstigere und schönere Wohnung für euch.
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26.10.2015, 08:54Inaktiver User
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
Wenn es ein Wertgutachten gibt, wird das Haus inkl. Grundstück diesen Wert auch haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da was geschätzt wurde, das nicht der Realität entspricht...
Gesetzliche Kündigungsfrist (die hängt von der Dauer eures Mietverhältnisses ab) + 3 Monate. Das gilt aber nur dann, wenn der (zukünftige) Vermieter mit im Haus wohnt - hier hat er ein "Sonderkündigungsrecht" im selbstbewohnten Zweifamilienhaus. Für Eigenbedarfskündigungen gelten imho andere Fristen...Wie lang ist die Kündigungsfrist, falls jemand tatsächlich so ..sagen wir mal unüberlegt und mit lockerer Geldbörse ist, das Haus zu kaufen?
Die Termine müssen natürlich mit euch abgesprochen werden, aber grundsätzlich seid ihr verpflichtet, Besichtigungen zuzulassen. In welchem Rahmen sich das bewegt, weiß ich aber nicht.Wieviele Besichtigungen muss ich zulassen? Dürfen die auch ohne unsere Zustimmung in die Wohnung?
Davon würde ich abraten...ist außerdem nicht deine Aufgabe.Soll ich auf Schwachstellen hinweisen?
Warte doch erst mal ab...vielleicht müsst ihr ja gar nicht ausziehen.Musste mir das auch einfach mal von der Seele schreiben. Ich habe soooo wenig Lust, nochmal umzuziehen! Die Angebote sehen auch mies aus, nichts dabei, was uns gefallen könnte UND bezahlbar ist.Geändert von Inaktiver User (26.10.2015 um 09:01 Uhr)
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26.10.2015, 09:21
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
es kommt immer darauf an fuer was eine schaetzung vorgenommen wird, ob es den aktuellen marktwert spiegeln soll, oder ob die bank ein haus lediglich fuer sich intern fuer eine kreditvergabe schaetzt,
oder ob es nur eine schaetzung fuer die brandversicherungskasse ist, denn diese wollen nur den wert, was es kostet das haus an gleicher stelle wieder zu errichten, da fließt zum beispiel kein grundstueckswert mit ein
da koennen schon unetrschiedliche ergebnisse rauskommen, dies nur mal zur info
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26.10.2015, 09:58
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
Zwischen einem Wertgutachten der Bank und dem eines öffentlich bestellten Gutachters liegen Welten. Die Bank sieht ihre Interessen. Der öffentlich bestellte Gutachter ist neutral. Gerade bei einem alten Haus, dessen Wert man selbst nicht einschätzen kann, ist das gut angelegtes Geld. Und man hat eine andere Verhandlungsbasis.
Uns hat das Gutachten bei dem Verkauf eines weit über 100 Jahre alten Bauernhauses sehr geholfen. Die Bank lag 30.000 Euro unter dem Gutachter. Wir haben verhandelt und uns auf der Hälfte getroffen. Für uns also 15.000 Euro Gewinn gegen 800 Euro Gutachterkosten. Die anderen 800 Euro hat fairerweise der Käufer bezahlt, obwohl wir den Gutachter wollten.Geändert von Klarinette (26.10.2015 um 10:00 Uhr) Grund: Formulierungsfehler
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26.10.2015, 14:36
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
meine rede...
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26.10.2015, 15:59
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
Knackpunkt dürfte die Frage der Wirksamkeit des Vorkaufsrechtes sein und nachdem was Du schreibst, ist das nicht wirksam. Das bedarf der notariellen Beurkundung und gehört in das Grundbuch eingetragen. Das sollte sich ein Fachmann anschauen.
Wenn es wirksam wäre, könntest Du Dich zurück lehnen und erst einmal die anderen verhandeln lassen. Der Preis reguliert sich im Verkaufsprozess in der Regel von selbst und m Falle der Wirksamkeit würde kein Weg an Euch vorbei führen. Da müßte man nur Geduld haben.
Besichtigungen zum Zweck des Verkaufs sind zuzulassen. Schau erst einmal in den Mietvertrag, ob dort was geregelt ist. Sonst ist das regional sehr unterschiedlich. Jedenfalls nur angemeldet und keine Massenaufläufe und auch keine ewigen Verweildauern. Es muß auch angekündigt werden, wer besichtigen wird, also namentlich.
Mit Hinweisen wäre ich vorsichtig. Gerade, wenn ihr auch überlegt, selbst zu kaufen, kann das schnell als Geschäftsschädigung und üble Nachrede aufgefasst werden. Dann gibt es ziemlich schnell, ziemlich viel Ärger.
Bankgutachten sind zweckgebunden - aber deswegen nicht unbedingt schlecht. Man muß sie nur lesen können. Die Bewertung läuft stets nach dem gleichen Schema. Dann gibt es aber Zu- bzw. Abschläge, die im Gutachten nicht benannt sind und man einfach kennen muss. Es wurde ja schon gesagt, dass die zum Zweck von Finanzierung oder Verkauf oder Versicherung oder Vermeidung Versteigerung oder, oder, gemacht worden sein können. Wenn Du das erkennst und die üblichen Quoten rechnest, kommst Du schon in der Regel auf einen guten Weg. Immer wieder wird auch verkannt, dass der Betrag, der zur Behebung des Investitionsrückstandes nicht 1: 1 preisbildend ist. Z. B. Bäder und Küchen gehen leicht in´s Geld, machen aber keine Wertsteigerung aus.
Wenn ich ein altes Haus kaufen würde, würde ich immer einen Sachverständigen durch schicken. Das kostet nach Größe des Objektes 1000 bis 2000 €, wirkt sich aber auf den Nachtschlaf wirklich extrem gut aus.
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28.10.2015, 15:40
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
Also falls es ein schriftliches Gutachten gibt, haben wir das nie gesehen und ich denke, meine Vermieterin ebensowenig. Die sprach nur von einer Preisspanne, die der Bankberater ihnen genannt habe. Allerdings kann es auch sein, dass sie mal wieder übergangen wird im Hinblick auf genaue Info.
Eine Freundin, die bei der Bank gearbeitet hat, meinte, 80% vom genannten Preis wären ein guter Verhandlungsrichtwert und dass seitens der Bank sowieso keine Forderungen gestellt werden könnten, für was das Haus anzubieten sei. Sonst bleibt eben eine Restschuld.
Was ich aber schon gedacht hätte, siehe Zitat von martha, dass zumindest Bäder (weil immobil) eine Wertsteigerung bzw. -minderung ausmachen?!
Wir suchen jetzt einfach weiter und werden nach dem Urlaub einen Termin bei der Bank und beim Mieterschutzbund machen. Ich versuche, mich nicht verrückt machen zu lassen. Mein Mann ist da deutlich cooler, der ist noch öfter umgezogen als ich und sieht das eher als Chance. Ich seh aber eher, was wir verlieren und zudem unsere Haustiere, die die meisten Vermieter skeptisch bewerten.
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30.10.2015, 11:11
AW: Unser Haus soll verkauft werden ...
Die Diskussion und eure Überlegungen könnt ihr euch sparen und die Energie in die Suche von was neuem inverstieren. Ohne den Vertrag zu kennen wird möglicherweise euer Vorkaufsrecht vielleicht irgendwas bewirken beim Verkauf, wahrscheinlich ehr nicht. Der jetztige Eigentümer kann nach 573a BGB ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag kündigen, wenn eure Angabe Zweifamilienhaus mit 2 Wohnungen - eine bewohnt ihr , die andere der jetzige Mieter- stimmt. Der Wert eueres Vorkaufsrecht entspricht dann dem Gegenwert von 10 Seiten Altpapier- nichts anderes ist der MV dann nämlich. Das reicht nicht mal für raus mit Applaus.
Wenn der jetzige Eigentümer nicht völlig dämlich ist, kündigt er euch, wartet das Ende des MVs ab und verkauft dann an wen auch immer- zu welchem Preis auch immer.
Falls ihr wirklich zum Anwalt geht, lasst den zuerst prüfen, ob 573 a wirklich zutrifft- wenn ja könnt ihr euch alles andere sparen.



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