Hallo ihr Lieben!
Ich wohne in einem Mietshaus mit insgesamt 6 Wohnparteien (2 pro Etage).
In der Hausordnung sind ua Winterdienst und Treppenhausreinigung vom Vermieter auf die Mieter übertragen worden. Die Übertragung ist jedoch nicht pro Mietpartei sondern pro Etage geregelt. Das heißt die beiden Mietparteien pro Etage müssten sich untereinander abstimmen wer wann konkret reinigt.
Nun ihr ahnt es wahrscheinlich schon, mein Etagennachbar macht einfach mal gar nichts. Grade der Winterdienst auf dem Gehweg vor dem Haus stört mich besonders, da MUSS ich tätig werden, wenn mein Nachbar nichts tut, da in der Hausordnung keine Differenzierung nach Mietparteien getroffen ist sondern pro Etage und ich dann im Schadensfall auch haftbar wäre, wenn dort jemand in der Zeit stürzt, in der laut Hausordnung meine Etage Winterdienst verrichten muss.
Der letzte Winter war mein erster in diesem Haus, von anderen Mietern habe ich erfahren, dass mein Etagennachbar bereits vor ca 3 Jahren schriftlich eine Abmahnung erhalten und zur Einhaltung der Hausordnung (ua auch Winterdienst und Treppenhausreinigung) aufgefordert wurde. Das hätte er aber seit er dort wohnt noch nie gemacht.
Reden kann man mit dem Nachbarn nicht. Er ist sehr aggressiv und lässt nur Sprüche los wie, ich solle bloß mein Maul halten beim Vermieter sonst würde ich schon sehen was ich davon hätte.
Ich habe mich diesbezüglich schriftlich frühzeitig vor dem Winter an den Vermieter gewannt auch mit dem Hinweis auf meinen aggressiven und uneinsichtigen Nachbarn und der Bitte eine individuelle Reinigungsregelung pro Mietpartei festzulegen, damit ich nicht für die Faulheit meines Nachbarn haften muss.
Die Antwort war nach dem Motto, das sei mein Problem und nicht das des Vermieters. Wenn mein Nachbar und ich diese Unstimmigkeiten nicht alleine klären könnten, sollten wir zum gemeindlichen Schiedsamt gehen.
Kann der Vermieter sich da einfach so aus der Verantwortung stehlen?
Und ist die Regelung in der Hausordnung "pro Etage" und nicht individuell für jede Mietpartei nicht zu unbestimmt?
Ich hoffe mir kann jemand bei diesem doch sehr rechtlichen Thema weiterhelfen!
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 23
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27.08.2015, 17:02Inaktiver User
Winterdienst/Treppenhausreinigung im Mietshaus
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27.08.2015, 17:08Inaktiver User
AW: Winterdienst/Treppenhausreinigung im Mietshaus
Hallo Phoenix88,
was steht denn im Mietvertrag? Entweder steht es dort direkt drin oder in der Anlage zum Mietvertrag, sprich: Hausordnung und das ganze Gedöns. Manche Vermieter machen da eine Anlage draus, die Bestandteil des Mietvertrages ist.
Wenn es dort ebenfalls so schwammig geregelt und der Nachbar so uneinsichtig ist, dann müsste m.E. der Vermieter eine Regelung festlegen. Steht dort ... ist in Absprache abwechselnd von den Mietparteien zu leisten, würde ich ihm einen Brief schreiben, die Reihenfolge festlegen und mich daran halten.
Anders geht es glaub ich nicht.
Bin ich froh, dass ich diesen ganzen Kram von der Hacke habe. Bei mir kommt eine Putzfirma, die bezahle ich am Ende mit der BK-Abrechnung und gut ist.
Viel Glück!
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27.08.2015, 18:10Inaktiver User
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27.08.2015, 18:22Inaktiver User
AW: Winterdienst/Treppenhausreinigung im Mietshaus
Mal ein kleiner Auszug:
Grundsätzlich trägt die Verantwortung die zuständige Gemeinde/Stadt. Diese kann wiederum diese auf die jeweiligen Hauseigentümer übertragen und nun weiter im Text
:
Der Hauseigentümer wiederum kann die Räum- und Streupflicht durch Regelung im Mietvertrag oder durch die Hausordnung auf den Mieter abwälzen (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006, Az. 2 O 324/06 = ZMR 2006, 698). Die Regelung muss aber ausdrücklich die Pflichtübergabe benennen. Soweit lediglich im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht, dass „alle behördlichen und polizeilichen Pflichten zu beachten“ sind, ist das zu unbestimmt (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.01.1988, Az. 5 S 210/87 = WuM 1988, 399). Wird die Winterpflicht ausdrücklich dem Mieter übertragen, so darf der Vermieter grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Mieter seiner Pflicht auch nachkommt (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 20.06.1996, Az. 7 U 905/96). Es ist aber zu beachten, dass ihn weiterhin eine Überwachungspflicht trifft. Der Vermieter muss kontrollieren und darauf Achten, dass der Mieter seiner Winterpflicht auch tatsächlich nachkommt (vgl. Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 30.06.2000, Az. 1 O 60/00). Kommt der Mieter seine durch Mietvertrag oder Hausordnung übertragenen Pflichten nicht nach, so haftet er für eingetretene Schäden infolge eines Sturzes wegen Glatteis (vgl. Amtsgericht Ulm, Urteil vom 05.08.1986, Az. 6 C 968/86 - 03).
Ich würde daher nach wie vor den Vermieter mit ins Boot holen und diesen wiederum auf seine Pflichten aufmerksam machen
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27.08.2015, 18:59Inaktiver User
AW: Winterdienst/Treppenhausreinigung im Mietshaus
Genauso steht's da drin. Die Vermieterin ist eine Wohnungsbaugenossenschaft und hat eine allgemeine Hausordnung. Dort steht drin, in 3-geschossigen Häusern sind die Mieter des Erdgeschosses vom 1.-10. eines Monats mit Straßenreinigung und Winterdienst dran und dann geht's weiter 11.-20. 1. OG und 21.-31. 2. OG.
Zur Treppenhausreinigung steht nur drin von wo bis wo, aber nicht wann genau und wie oft. Manchmal steht in diesen Hausordnungen ja zB 1x wöchentlich Treppenhausreinigung.
Ich finde das zu unbestimmt, aber was ich persönlich finde, interessiert rechtlich nicht...
Im Internet habe ich schon Urteile gefunden, worin steht, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Mieter zur Verrichtung des Winterdienstes aufzufordern, wenn er Hinweise erhält, dass sie das nicht ordnungsgemäß machen und auch Kontrollen durchführen muss. Den Hinweis habe ich dem Vermieter ja gegeben.
Ich hoffe ja noch, dass mein Nachbar vielleicht doch ausziehen muss. Er hat erst kürzlich nochmals eine Abmahnung bekommen, da er die ganze Nachbarschaft rund um die Uhr terrorisiert. Dazu waren wir mit einigen Nachbarn bei der Genossenschaft und haben dort einen Beschwerdebrief abgegeben.
Zum Thema Winterdienst wurde dort aber auch wieder nur gesagt, dass sei meine Angelegenheit. Zwar wurde er jetzt nochmal aufgefordert die Hausordnung einzuhalten, jedoch könnte man ihm nicht kündigen "nur" weil er keinen Winterdienst macht und das Treppenhaus nicht putzt, wenn er sich jetzt ansonsten an die Hausordnung (insbesondere Ruhezeiten) halten würde...
Ich dachte, falls das Problem im nächsten Winter noch besteht, schreibe ich der Vermieterin nochmals, an welchen Tagen ich konkret die Reinigung durchführen werde und dass davon ausgehe, dass sie sich darum kümmern, dass mein Nachbar die restliche Zeit den Winterdienst verrichtet. Dann hätte ich im Schadensfall wenigstens etwas schriftliches in der Hand.
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27.08.2015, 19:18Inaktiver User
AW: Winterdienst/Treppenhausreinigung im Mietshaus
Dieses Problem hatten wir auch mal und nicht nur bei einem Mieter. Alles reden half nichts. Es wurde weder das Trppenhaus gereinigt, noch der Gehweg gekehrt und auch kein Winterdienst gemacht. Bis wir endgültig genug hatten und den Verwalter aufgefordert haben, da Abhilfe zu schaffen. Und dann kam von denen ein Brief an alle Mieter/Eigentümer mit dem Hinweis, das diese Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden müssen. Beigelegt war ein Plan, wer was in welcher Woche zu machen hat. Da wurde auch die Haftung genannt im Falle eines Unfalls. Mit dem Hinweis, falls das nicht eingehalten wird, ein externer Reinigungsdienst beauftragt wird und dem jeweiligen Nichtputzer in Rechnung gestellt wird. Ich weiß nicht, ob diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist oder nur ein Schuß ins Blaue war. Aber mit Erfolg. Jetzt klappt alles einwandfrei!!
Also ihr müsst euch alle an den Verwalter/Vermieter wenden, nur der kann Abhilfe schaffen.
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27.08.2015, 19:27
AW: Winterdienst/Treppenhausreinigung im Mietshaus
Wenn du ihn schriftlich aufforderst, seiner Pflicht nachzukommen, und selbst in "deinen" Wochen gereinigt/gefegt hast, bist du aus dem Schneider.
Du musst nicht für säumige Leute den Dackel spielen.
Die Genossenschaft muss deine Beschwerden ernst nehmen und den Mieter auch diesbezüglich abmahnen.The original Karla
est. 2006











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27.08.2015, 19:35Inaktiver User
AW: Winterdienst/Treppenhausreinigung im Mietshaus
Ja das weiß ich, ich bin nämlich in diesem Bereich beruflich tätig, daher kenne ich die Risiken und daher mache ich mir da wahrscheinlich auch mehr Gedanken drüber als andere das eventuell tun würden
Und daher weiß ich auch, dass die Kommune trotz Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger noch eine Kontroll-/ Überwachungspflicht hat und frage mich, wieso sollte es im Bezug auf die Übertragung vom Vermieter auf den Mieter anders sein? Unser Ordnungsamt schreitet ja dann auch ein, wenn es die Info erhält, dass ein Anlieger den Gehweg nicht räumt, obwohl er es müsste.
Die Regelung zur Verkehrssicherungspflicht kommt doch aus dem BGB somit Privatrecht, da müsste doch das gleiche gelten, egal ob Kommune oder Privatperson. Die Antwort meines Vermieters hat mich daher etwas verwirrt...
Es steht schon drin, dass die Reinigung gemäß "Straßenrenigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde XY" erfolgen muss. Von daher bestimmt genug.
Meiner Meinung nach mangelt es aber an der ausdrücklichen Zuordnung DEM Mieter gegenüber, weil ja mehrere Parteien gleichzeitig mit der Reinigung dran sind ohne konkrete Zuordnung.
Es gibt zwar eine "interne" Sprachregelung im Haus (Mieter unten links vom 1.-5. Mieter unten rechts 6.-10. des Monats usw). Praktiziert auch jeder im Haus so, außer mein Etagennachbar eben! Diese Regelung ist aber ja nicht rechtlich bindend und spielt im Haftungsfall keine Rolle. Da zählt nur die Hausordnung und da ist nur pro Etage eine Regelung getroffen und nicht individuell pro Mietpartei.
Vielen Dank für die Mühe und die vielen Urteilsnennungen, das kann ich alles schön für meinen Brief an die Hausverwaltung verwenden. Ich bin jetzt schon viel beruhigter. Da kann der Winter ja kommen
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27.08.2015, 19:46Inaktiver User
AW: Winterdienst/Treppenhausreinigung im Mietshaus
Das gleiche wurde hier vor drei Jahren gemacht, den Brief hat mir eine Nachbarin gezeigt, die sich damals beschwert hatte (ich wohne ja erst seit letztem Jahr hier).
Das ist MMn rechtlich in Ordnung und auch Aufgabe des Vermieters. In dem Brief vor 3 Jahren wurde nur nochmal die Regelung aus der Hausordnung zitiert "Das Erdgeschoss vom 1.-10. des Monats usw".
Einen konkreten Plan für jede Mietpartei hatte ich angeregt, daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass das die Mietparteien pro Geschoss unter sich ausmachen müssten, da wäre der Vermieter nicht zuständig und wenn die keine Einigung hinbekommen, müssten wir zum Schiedsamt gehen. Das sei unser "privates Problem".
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27.08.2015, 21:32Inaktiver User
AW: Winterdienst/Treppenhausreinigung im Mietshaus
Ja Phoenix, wie ich ja schon schrieb: Sichere Dich selbst ab, indem Du einen Plan für Eure Etage aufstellst. Und .. ja... eigentlich sollte man davon ausgehen, dass erwachsene Leute eine Regelung finden, aber wie man sieht, gibt es äußerst hartnäckige "Verweigerer" und insofern musst Du Dich da abgrenzen. Du hältst Dich dann an die Regelung und gut ist.
Vielleicht kannst Du auch über eine Mietminderung den Vermieter zum Handeln bewegen? Aber das müsste geklärt werden, so nach dem Motto .. ich behalte jetzt mal den Betrag XY ein, weil ich für meinen Nachbarn die Arbeiten mitmachen muss. Denn letztlich bringst Du ja den Wochendreck weg, den er liegengelassen hat, wenn Du wieder dran bist! Will heißen: Ich würde mich erkundigen, wie hoch die ortsüblichen Preise für derartige Arbeiten sind. Dann würde ich den Vermieter anschreiben und mitteilen, dass Du künftig einen Betrag X einbehältst für Reinigungsarbeiten, die Du für Deinen Nachbarn verrichtest.
Vielleicht hilft das ja? Versuchen kann man's ja mal
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Bist Du im Mieterbund?


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