Das ist ein Klavier keine Orgel, kennst Du wirklich Wohnungen wo nichts drin steht was schwerer ist?
[*]Ruhestörung: Soweit ich weiß, darf Musik nicht grundsätzlich untersagt werden, doch stark eingeschränkt, gelten wohl ähnliche Regeln, wie bei Haustieren.
Ich hatte jetzt nicht vor täglich und stundenlang zu musizieren, da mache ich mir keine Gedanken.
Allerdings stand in einem von den verlinkten Urteilen, dass man Klaviere im Mietvertrag durchaus untersagen darf, nur dann muss es halt ausdrücklich drinstehen.
Von daher bringe ich die vielleicht besser nicht auf Ideen.
Sorry, aber wenn ich nicht muss, frage ich nicht um Erlaubnis, ich muss es mir bei angespanntem Mietmarkt nicht noch schwerer machen.
[*]Umzug: So ein Klavier Umzug ist nicht ohne, muss z.B. bei einer Spedition separat beauftragt werden.
Ich weiß.....
tagsüber.[*]Zeiten: Zum welchem Zeiten könntest Du spielen?
Diese ganzen Überlegungen haben dazu geführt, dass ich mir ein E-Piano zugelegt habe, sie sind aktuell wirklich spielbar wie ein Klavier. Die Tasten reagieren genauso, sie fühlen sich auch so an, der Klang ist wie beim Klavier. Der Vorteil ist das Gewicht (40kg), und ich kann mit Kopfhörer mitten in der Nacht spielen, vielleicht auch eine Alternative für Dich?
Ich habe auf einem E-Piano angefangen, für mich wars nie dasselbe.
Damals waren die Tasten auch viel leichtgängiger.
Und: Das Klavier habe ich ja nun schon.
Antworten
Ergebnis 11 bis 13 von 13
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16.07.2015, 11:34
AW: Klavier- genehmigungspflichtig? :ooooh:
Geändert von Saetien (16.07.2015 um 11:35 Uhr) Grund: Quotes korrigiert
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16.07.2015, 11:39Inaktiver User
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16.07.2015, 12:09Inaktiver User
AW: Klavier- genehmigungspflichtig? :ooooh:
Ne, Orgel hätte ich jetzt spontan leichter eingestuft.
200kg wird wohl im Durchschnitt für ein Klavier gerechnet, das sollt also kein Thema sein,
außer evtl. in einer Altbauwohnung mit Holzbalkendecke. Ein Doppelbett mit zwei Menschen dürften zwar ein ahnliches Gewicht haben, es verteilt sich auf eine größere Fläche.





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