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    Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    Eine alleinerziehende Frau will eine Wohnung mieten, der Vermieter ist ein kirchlicher Verein.
    Nun muss das Kind bei der Frau auch angemeldet sein, sonst bekommt sie die Wohnung nicht. Ist sowas zulässig?

  2. Inaktiver User

    AW: Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    ob es rechtens ist weiß ich nicht.
    das kann sicher ein anwalt hieb und stichfest beantworten.

    was machst du aber mit der info wenn es nicht rechtens ist?
    der vermieter muss dich ja nicht nehmen.

    und was bedeutet das kind bei dir anmelden?
    grundsätzlich ist es pflicht, sich an seinem wohnort anzumelden.

    der vermieter möchte doch wissen, wieviele personen in der wohnung leben.
    betriebskosten und so.....

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    AW: Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    So ungewöhnlich finde ich das nicht. Offenbar will man eher einer alleinerziehenden Mutter, die vielleicht sonst nicht so leicht eine Wohnung findet, helfen und nicht, daß eine alleinlebende Frau die Wohnung sozusagen okkupiert. Finde ich eigentlich nachvollziehbar.

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    AW: Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    So ungewöhnlich finde ich das nicht. Offenbar will man eher einer alleinerziehenden Mutter, die vielleicht sonst nicht so leicht eine Wohnung findet, helfen und nicht, daß eine alleinlebende Frau die Wohnung sozusagen okkupiert; offenbar ist sie ja für zwei Personen angelegt. Finde ich eigentlich nachvollziehbar.

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    AW: Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    Wo ist denn das Problem? Wenn du allein erziehend bist, wird das Kind ja wohl auch bei dir gemeldet sein?

    Wie kommt es, dass der Vermieter überhaupt weiss, wo das Kind gemeldet ist? Du kannst dem doch sonstwas erzählen, kann er doch gar nicht prüfen (Datenschutz)?
    The original Karla
    est. 2006


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    AW: Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    Es geht nur darum, ob das erlaubt ist, dass ein Vermieter sagt, ich geb Ihnen die Wohnung nur, wenn das Kind hier auch gemeldet wird/ hier lebt.

    Klar soll das Kind bei der Mutter leben, hat aber auch noch einen Wohnsitz beim Vater gemeldet.

  7. Inaktiver User

    AW: Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    Zitat Zitat von Nika78 Beitrag anzeigen
    Es geht nur darum, ob das erlaubt ist, dass ein Vermieter sagt, ich geb Ihnen die Wohnung nur, wenn das Kind hier auch gemeldet wird/ hier lebt.

    Klar soll das Kind bei der Mutter leben, hat aber auch noch einen Wohnsitz beim Vater gemeldet.
    ich vermute, dass sowas vor dem bundesgerichtshof oder dem europäischen gerichtshof gekippt werden würde.
    aber das nutzt dir nichts.

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    AW: Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    Da der Vermieter ein kirchlicher Verein ist, kann es sein dass Vermietungen an Bedingungen gebunden sind. Das ist dann in deren Satzung vorgeschrieben. Oder dass es Sozialwohnungen sind und da gibt es Vorschriften über die Größe der Wohnung, wenn sie an Einzelpersonen oder an eine Familie (Mutter und Kind) vermietet werden.

    Das ist dann nicht mehr der freie Wohnungsmarkt.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    Ist die Wohnung gegebenenfalls mit entsprechenden Fördermitteln / zweckgebundenen Mitteln errichtet? Dann könnte sich die Bedingung aus den Förderrichtlinien ergeben und die Mittel fallen bei nicht zweckgerechter Vermietung weg.

    Ich würde mal herausfinden, was dahinter steckt und dann löst sich ganz schnell die Frage, ob das wirksam ist.

    Im Übrigen finde ich solche Modelle gut. Da finden sich homogene Hausgemeinschaften, die sich auch gerade wegen der gleichgelagerten Interessen unterstützen. Das sind Personengruppen, die es auf dem freien Markt nicht leicht haben. Wenn ich da was von der gerichtlichen Überprüfung der Bedingungen höre, wächst mir echt eine Feder. Wer das nicht will und wer nicht in das Modell paßt, soll sich halt eine teure Wohnung auf dem freien Markt suchen.

  10. Inaktiver User

    AW: Ist das Rechtens? Mietvertrag an Bedingungen gebunden

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ich vermute, dass sowas vor dem bundesgerichtshof oder dem europäischen gerichtshof gekippt werden würde.
    aber das nutzt dir nichts.
    Warum? Ein Vermieter kann sich das doch aussuchen? Nachprüfen kann er das natürlich nicht.

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