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    Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ich bin richtig hier (sonst bitte verschieben) Es geht um folgendes: ich bekomme seit nunmehr anderthalb Jahren eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente und beziehe zusätzlich noch Sozialhilfe. Nun hat es sich so ergeben, dass ich mit meinem Cousin zusammen ziehen könnte. Er wohnt noch bei den Eltern im Haus, möchte dort nun ausziehen und ich würde auch gerne aus meiner Wohnung. Also dachten wir uns, warum nicht eine gemeinsame Wohnung. Müsste er nun für mich aufkommen? Ich werde in den nächsten Tagen auch nochmal zu meiner Sachbearbeiterin gehen, dachte nur, vielleicht bekomm ich hier schon mal ein paar Antworten. Bei Tante Google hab ich auch schon geguckt, aber da steht ja wieder alles und nichts...Ach ja, mein Cousin ist übrigens berufstätig und verdient round about 1500 Euro netto im Monat.
    Vielen Dank!

  2. Moderation

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    AW: Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    Ich denke bei diesem "geringen" Verwandtschaftsgrad handelt es sich tatsächlich um eine Wohngemeinschaft und nicht um eine Bedarfsgemeinschaft. so dass es keine Probleme geben sollte.
    Den Begriff kannst du mal googlen.


    Aber frag nach, ob die Arge zustimmt, dass du den Mietvertrag mitunterschreibst, oder ob es denen lieber ist, wenn dein Cousin mietet und du mit ihm einen Untermietvertrag schließt. Letzeres würde ich bevorzugen.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

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    AW: Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Ich denke bei diesem "geringen" Verwandtschaftsgrad handelt es sich tatsächlich um eine Wohngemeinschaft und nicht um eine Bedarfsgemeinschaft. so dass es keine Probleme geben sollte.
    Eine Hochzeit unter Cousins und Cousinen ist in anderen Kulturen oder Religionsgemeinschaften durchaus üblich und wird auch hier gelebt und praktiziert.Da wäre ich etwas vorsichtiger, dass zweifelsfrei von einer Wohngemeinschaft ausgegangen werden würde.

    @Klix, hältst du das für eine wirklich gute Idee? Dein Cousin hat noch nie alleine gewohnt sondern immer im Hotel Mamma & Papa. Was, wenn er von dort ins Hotel Cousine übersiedeln möchte?
    Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute;
    seht euch an, wohin uns die normalen gebracht haben.
    George Bernard Shaw

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    AW: Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    "Bei den Eltern im Haus" muss nicht "Hotel Mama" heißen, es kann auch eine Einliegerwohnung sein, in der er völlig selbstständig gewohnt hat. Aber als Warnung, falls doch Hotel Mama, sicher nicht verkehrt.

    Ich las, dass bei einer Begehung wegen Vermutung einer Lebensgemeinschaft geprüft wird, ob die Mitbewohner tatsächlich jeder einen eigenen Haushalt haben, z. B. ob jeder seine eigenen Lebensmittel kauft und lagert und kocht, Wäsche getrennt gewaschen wird, es keinen gemeinsam angeschafften Hausrat gibt. Naja, und natürlich, ob es getrennte Schlafzimmer gibt, die auch so benutzt werden...
    Vor Gericht haben allerdings auch schon Leute Recht bekommen, die nicht ganz so eindeutig getrennt gewirtschaftet haben.
    Lego ist Lernspielzeug: Trittste im Dunkeln drauf - zack!, kannste Ballett!

  5. gesperrt

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    AW: Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    Das finde ich gruselig........ich war jahrelang in einer WG (keine Verwandtschaft, einen von beiden hatte ich auch vor Einzug erst ein paar Mal gesehen), in der Essen gemeinschaftlich gekauft wurde, durchaus ab und an mal gemeinsam gewaschen, und NATÜRLICH wurden große Haushaltsgeräte (Waschmaschine) gemeinsam angeschafft und bezahlt!



    Eine klassische Studentenwg war das - und wir hatten einfach nur Glück, dass nie das Sozialamt kam?


    Denn eine von uns bezog durchaus Bafög...

  6. gesperrt

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    AW: Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    Das ganze Thema eheähnlich und Bedarfsgemeinschaft ist gruselig!

  7. gesperrt

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    AW: Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    Vor allem Hausrat ist doch total oft gemeinschaftlich - jede WG mit Wohnzimmer hat in ebendiesem Gemeinschaftsmöbel stehen, und keine WG hat 3 Waschmaschinen oder (wenn überhaupt vorhanden) Spülmaschinen!

    Warum auch!

  8. Moderation

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    AW: Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    Bafög ist aber etwas anderes als ALG2.

    Und eine WG mit mehr als drei Studenten in ungefähr einem Alter wird vermutlich auch anders betrachtet, als eine WG von zwei gleichaltrigen Personen.

    Die Abschweifung in der Diskussion bringt die TE nicht weiter.




    Ich sehe in der Hinsicht zwei "Gefahren", zum einen, dass das Jobcenter von einer eheähnlichen Beziehung ausgeht - das wäre eine Bedarfsgemeinschaft oder dass sie von einer Bedarfsgemeinschaft aufgrund der Verwandtschaft ausgeht. Auf letzteres bezog sich meine erste Anmerkung, dass das bei Cousinen vermutlich nicht so gesehen werden wird.


    Deswegen würde ich offen mit dem Jobcenter sprechen und sagen "ich kann eine günstigere Wohnung als bisher beziehen, wenn ich in eine WG ziehe und mein Cousin sucht auch eine günstige Wohnmöglichkeit, deswegen überlegen wir eine WG aufzumachen." Es muss halt klar sein, dass es sich weder um eine Beziehung handelt noch dass der Cousin sie aufgrund der Verwandschaft finanziell unterstützt.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

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  9. gesperrt

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    AW: Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    Kann die TE sich das schriftlich geben lassen?

    Oder kann die TE wirklich dem Jobcenter soweit vertrauen, dass die nicht plötzlich ihre Ansicht ändern, sobald alle Beteiligten in der WG festsitzen und es zu spät ist, dem Leistungsentzug wegen Bedarfsgemeinschaft zu entkommen?

  10. Inaktiver User

    AW: Sozialhilfe Wohngemeinschaft

    Das BGB erlaubt Ehen zwischen Cousins und Cousinen. Somit kann das Jobcenter euch durchaus eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, da sie euch eine eheähnliche Beziehung unterstellen werden.

    Ihr könnt versuchen, dass ganze als WG aufzuziehen. Du zahlst dann Miete für deinen Wohnbereich und am besten auch einen festgelegten Nebenkostenanteil. Außerdem solltet ihr darauf achten, dass ihr getrennt wirtschaftet. Im Prinzip müßtet ihr sogar den Kühlschrankinhalt trennen.

    Aber trotzdem kann man euch dann immer wieder eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen, gegen die du dich dann wehren mußt. Das zermürbt auf die Dauer.

    Außerdem mußt du die üblichen Wohnraumbedingungen beachten. Je nach Größe der Wohnung könnt ihr nicht einfach von geteilter Miete ausgehen, weil das evtl. dann über den vom Jobcenter vorgesehenen Mieten liegen könnte.

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