Antworten
Seite 1 von 9 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 85
  1. Inaktiver User

    Mietzahlung nach Trennung

    Hallo zusammen,

    folgender Fall: Ein Ehepaar wohnt in einem Haus zur Miete. Der Mietvertrag läuft auf das Ehepaar. Das Paar trennt sich, der Mann zieht aus. Die Frau bleibt in dem Haus, kann aber die Miete nicht aufbringen, nicht einmal hälftig. Der Vermieter hat es abgelehnt, den Mann aus dem Mietvertrag zu entlassen.

    Meine Frage: Was passiert, wenn der Mann nur die Hälfte der Miete bezahlt?

    Kennt sich jemand in dem Bereich aus?

  2. Inaktiver User

    AW: Mietzahlung nach Trennung

    Der Vermieter versucht das Geld einzutreiben, egal bei wem von beiden. Auf Dauer führt es dann wohl zur Räumungsklage.

  3. Inaktiver User

    AW: Mietzahlung nach Trennung

    Dann entsteht nach zwei Monaten ein Mietrückstand von einer Monatsmiete und Kündigung kann drohen....

  4. Inaktiver User

    AW: Mietzahlung nach Trennung

    Beide Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch, d.h. der Vermieter kann von einem beliebigen der beiden die volle Miete fordern. Beide treten dem Vermieter gegenüber quasi wie eine Person auf.

    Im Innenverhältnis der beiden bestünde dann eine offene Forderung des zahlenden gegen den nichtzahlenden Ehepartner, die ggf. vor Gericht eingeklagt werden müsste.

    Einzige Lösung ist, dass der Mietvertrag von beiden Ehepartnern gekündigt wird und die Frau auszieht und sich eine Wohnung sucht, die ihren finanziellen Verhältnissen entspricht.

  5. Moderation

    User Info Menu

    AW: Mietzahlung nach Trennung

    Beide haften nicht anteilig, sondern für die gesamte Miete. Der Mieter kann also die komplette Miete entweder von ihm oder von ihr eintreiben.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
    3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum
    ------------------Hochzeit --------------------------Reisen

  6. Inaktiver User

    AW: Mietzahlung nach Trennung

    Auf die Bri ist Verlass, ich danke euch.

    Dem Mann wäre es natürlich am liebsten, wenn der Mietvertrag sofort gekündigt werden könnte. Die Ehefrau weigert sich aber. Sie will sich "in aller Ruhe" etwas Kleineres suchen.

  7. Inaktiver User

    AW: Mietzahlung nach Trennung

    Ich weiß nicht, wer sich da von wem getrennt hat. Aber wenn man sich gemeinsam für ein Haus entschieden hat, finde ich es unschön, wenn der eine auszieht und den anderen dann mit der Miete hängen lässt. So schnell findet man ja tatsächlich keine passende Wohnung.

  8. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Mietzahlung nach Trennung

    Ich denke, das Motiv der Frau ist nachvollziehbar. Wenn sie noch nichts Passendes gefunden hat, würde ihr eine Kündigung ziemlich zusetzen. Meistens muss die Wohnung innerhalb von drei Monaten geräumt, hergerichtet und einmal geputzt werden. Wenn da normale Trennungsgefühle hineinspielen, ist dieser Zeitraum einfach zu kurz, um Trennung, Auseinanderdividieren, Entsorgung von Möbeln und Hausrat, Umzug und das Drumherum zu verkraften.

    Für solche Sachen ist ja der Trennungsunterhalt da. Den muss die Frau in erster Linie für die Miete nutzen. Drücken wir ihr die Daumen, dass sie in zwei Monaten ihre neue Wohnung hat. Dann steht einer Kündigung nichts mehr im Weg.

  9. Inaktiver User

    AW: Mietzahlung nach Trennung

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Beide haften nicht anteilig, sondern für die gesamte Miete. Der Mieter kann also die komplette Miete entweder von ihm oder von ihr eintreiben.
    Es ist schon seltsam, dass der Vermieter es sich aussuchen kann, an wen er sich mit seinen Forderungen wendet.

    Wie läuft das Eintreiben ab?

  10. Moderation

    User Info Menu

    AW: Mietzahlung nach Trennung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es ist schon seltsam, dass der Vermieter es sich aussuchen kann, an wen er sich mit seinen Forderungen wendet.

    Wie läuft das Eintreiben ab?
    Deshalb hat er ja beide im Mietvertrag. Eintreiben bedeutet gerichtliches Mahnverfahren. Also Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändung ...
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
    - Ich habe meinen Sport gefunden.


    Sommer 2021 - mehr als nur nasse Füße... reinklicken und mithelfen!

    Moderatorin für:

    Was bringt Sie aus der Fassung?
    Beziehung im Alltag
    Trennung und Scheidung
    Über das Kennenlernen
    Forum für Alleinerziehende
    Reine Familiensache

Antworten
Seite 1 von 9 123 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •