Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage: kann der Vermieter verbieten, dass Freund oder Freundin übers Wochenende zu Besuch kommen?
Zum Fall: Mieter A hat für den Übergang in einer neuen Stadt eine möblierte Wohnung gemietet, er zahlt eine Pauschale, die verursachten Kosten werden beim Auszug abgerechnet. Nun verbietet der Vermieter tatsächlich, dass die Freundin von Mieter A über das Wochenende zu Besuch kommt (Fernbeziehung). Auf die Frage hin, wo denn das Problem sei, begründet er dies mit "vermehrter Abnutzung", er würde nur an eine Person vermieten und zwei Personen würden die Möbel viel mehr abnutzen. Darf er das?
Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7
Thema: Besuch verboten?
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21.07.2014, 08:12
Besuch verboten?
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21.07.2014, 08:22
AW: Besuch verboten?
Ein Besuchsverbot auszusprechen ist sittenwidrig.
Allerdings, wenn die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden /Wasserverbrauch und Heizung), kann der Vermieter bei längerer Verweildauer des Besuchers diese erhöhen.
im Übrigen ganz guter Überblick: Besuchsrecht ist ein Grundrecht des Mieters - Nachrichten WELT am SONNTAG - DIE WELTDie Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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21.07.2014, 08:50
AW: Besuch verboten?
Okay. Für die Nebenkosten wird eine Pauschale entrichtet, jedoch am Ende des Mietverhältnisses abgerechnet. Wie ist das mit der Abnutzung der Möbel? Darauf beruft sich ja der Vermieter?! Aber dann müsste er ja auch von einem Mieter der 150 Kilo wiegt mehr kassieren, da er z. B. die Matratze so abnutzt als würden zwei Personen drauf schlafen, das gleiche mit der Couch...
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21.07.2014, 09:23
AW: Besuch verboten?
Das ist Quatsch. Nur wenn Ihr beiden Möbel demoliert, kann er Ersatz verlangen.Wie ist das mit der Abnutzung der Möbel? Darauf beruft sich ja der Vermieter?!Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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21.07.2014, 09:35
AW: Besuch verboten?
A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
(George R. R. Martin)
Moderation von:
Alle Jahre wieder...
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22.07.2014, 00:09
AW: Besuch verboten?
Der andere kann sogar sechs Wochen bei Dir Wohnen.
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31.07.2014, 14:44
AW: Besuch verboten?
Es kommt darauf an ob du einen Mietvertrag oder einen Pensionsvertrag hast, ist es ein Pensionsvertrag darf die Übernachtung anderer ausgeschlossen werden, im Hotel darfst du auch keine Übernachtungsgäste empfangen, dies ist der große Unterschied bei möbilierten Wohnungen.
"Mach dir nicht die Mühe besser zu sein als deine Zeitgenossen oder deine Vorfahren. Versuch nur besser zu sein als du selbst." — William Faulkner


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