Hallo,
vielleicht hat jemand Fachwissen?
Wir wohnen seit einem guten Jahr in der Mietwohnung, diese hat zwei Zimmer, mit je einem Heizkörper, eine Küche, mit Heizkörper und ein Bad mit Heizkörper, im Flur nichts.
In der Renovierungs- und Einzugsphase war es extrem warm draußen und wir bemerkten, dass die Heizung im Wohnzimmer immer Wärme abgab, zeitweise tropfte auch das Thermostat. Dies habe ich dem Vermieter schriftlich mitgeteilt.
Im Winter (der kurz und mild war) merkten wir dann, dass die Heizkörper in der Küche und im Bad gar nicht warm wurden. Auch die Zulaufrohre wurden nicht warm.
Im Bad hängt ein Elektroheizkörper, den wir dann wenns gar zu kalt war, auch benutzten.
Dann war im Februar der Vermieter mit einem Monteur da, die machten etwas am Thermostat, das Tropfen hörte auf und begann dann nach ein Wochen wieder.
Nun haben wir eine Schüssel unter´m Ventil stehen und wenn wir mal wegfahren, guckt ein Nachbar ob die Schüssel geleert werden muss.
Dann war es wieder warm und der "Leidensdruck" wg. Küche und Bad war vorbei.
Im April schrieben wir dem Vermieter einen Brief und baten um Reparatur aller drei Heizkörper in der Sommerzeit.
Das Haus ist 1965 erbaut und es sind noch die Originalheizkörper mit sehr alt wirkenden Thermostaten installiert. Es gibt auch keine Einzelabrechnungen oder Ableseröhrchen.
Ich möchte gerne wissen, wie die Rechtslage ist. Das Heizungen funktionieren müssen ist mir klar. Aber wie sieht es im Bad aus? Das Bad ist sehr klein, der elektische Heizkörper ist eigentlich im Weg und ich habe immer Angst, dass etwas anfängt zu brennen. Die Wärme die abgegeben wird, ist nach dem Ausstellen auch gleich wieder weg. Die Kosten durch Strom sind hoch. Man kann keine "Grundwärme" herstellen, wie es aber durch einen normalen Heizkörper, der ja vorhanden ist, möglich wäre.
Da die Küche keine Tür hat, ist praktisch über die Hälfte der Wohnung nicht beheizbar und es ist eine Erdgeschosswohnung. Direkt gegenüber unserer Wohnungstür ist auch die Haustür nach draußen.
Durch meine Krankheit bin ich viel zu Hause und ich möchte es etwas gemütlich haben.
Jetzt haben wir einen Termin vereinbart, der Vermieter sagte am Telefon aber nur etwas vom Thermostat im Wohnzimmer. Für diesen Termin bräuchte ich ein paar Argumente.
Aber nicht in der Art Mietminderung etc., der Vermieter ist überaus nett, sehr alt und wir haben das Gefühl, dass es einfach etwas länger dauert. Trotzdem möchte ich mit etwas Hintergrundwissen in diesen Termin gehen.
Vielen Dank für Tipps.
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01.07.2014, 10:11Inaktiver User
Heizkörper in der Mietwohnung
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01.07.2014, 10:18Inaktiver User
AW: Heizkörper in der Mietwohnung
Tja von "Nett" wird deine Wohnung auch nicht warm...
Du zahlst Miete und hast Anspruch auf eine funktionierende Heizung...
Also entweder oder.
Die Thermostatoberköpfe werden es nicht - da wird das ganze Teil defekt sein. Müßte also alles erneuert werden (dieses kleine Nippelchen in dem Thermostat wird klemmen und läßt kein Wasser rein) wenn du den Kopf abnimmst und dieses Nippelchen bewegst, etwas Öl drauf damit es wieder gängig wird - müßte die Heizung wieder warm werden - wenn nicht, liegt es nicht daran.
Wie alt ist denn die Heizung?
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01.07.2014, 10:21
AW: Heizkörper in der Mietwohnung
Bei sehr alten Vermietern, da kann es ein Problem werden, irgendetwas durchzusetzen, weil sie bockig sein können und nicht einsehen, dass etwas geändert werden muss, weil das alte noch hält.
Der vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Wohnung beheizt wird. Wenn die Heizungen in eurer Wohnung so alt sind, dann hat er dafür zu sorgen, dass nach den neuesten Umweltbestimmungen ausgetauscht werden, zudem hat der Eigentümer eine Modernisierungspflicht. Das heißt aber auch, dass er die Kosten auf die Miete umlegen kann.
Auf die Schnelle habe ich dies hier gefunden.Ich bin eine Raupe und du ein Reh. Doch ich werd ein Schmetterling und du wirst Filet.
Die Sache mit dem streiten ist die, wenn man etwas zurückhält, arbeitet es auf lange Sicht gegen euch (Dalai Lama)
Wenn du jemand anderem vergibst, dann tust du dies deinetwegen, nicht weil der andere das verdient. (Doris Wolf, Psychotherapeutin)
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01.07.2014, 16:19
AW: Heizkörper in der Mietwohnung
Dass im Badezimmer ein Elektroheizkörper hängt, deutet darauf hin, dass das Nichtfunktionieren schon einmal Thema war. Befindet sich im Bad ein "normaler" Heizkörper, hast Du ein Anrecht darauf, dass er funktioniert. Du konntest bei Mietbeginn davon ausgehen. Anders sähe es aus, hättest Du ein Bad ohne Heizkörper gemietet. Es geht darum, was Du zum Vertragsbeginn erkennen konntest. Insofern ist der fehlende Heizkörper im Flur auch kein Mangel. Im Zuge einer Heizungssanierung sollte man den heute ggf. ergänzen, in ein altes System einen zusätzlichen Heizkörper einzubinden ist extrem aufwendig und entsprechend teuer (alles muss neu berechnet und abgestimmt werden).
Wenn Heizkörper nicht warm werden, entlüften (richtig entlüften). Eine zweite Möglichkeit ist, dass sich der Fühler festgesetzt hat, das passiert meist im Sommer, so dass er zur Heizsaison freigeklopft werden muss (mit einem Hammer von unten gegenklopfen, Anweisungen hierzu gibt es im Internet).
Du hast einen Rechtsanspruch auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung (außer im Zweifamilienhaus). Habt ihr eine Wasseruhr?
Bei Mängelanzeigen (immer schriftlich!) Frist setzen. Nach Verstreichen der Frist ggf. rechtskonform die Miete kürzen.
Alte Heizkörper sind eher kein Problem, sie müssen auch nicht erneuert werden (so sie nicht lecken und warm werden ;- )).
Sei freundlich, aber bestimmt. Ich persönlich würde einem alten Mann auch nicht gleich eine Mietkürzung um die Ohren hauen wollen, aber kaputte Heizungen sind ein Unding. Für Dein "Ich möchte es mir zuhause gemütlich machen" musst Du Dich nicht rechtfertigen.
Haben andere Mieter im Haus keine Probleme?Geändert von Fourthhandaccount (01.07.2014 um 16:31 Uhr)
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01.07.2014, 17:27Inaktiver User
AW: Heizkörper in der Mietwohnung
Dein Vermieter ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass eure Wohnung warm ist. Es gibt da klare Regeln was das Minimum ist, welches ihr verlangen könnt.
Bei Bädern ist es manchmal schwierig, eine Wohlfühltemperatur zu erreichen. Aber Wohlfühltemp ist ja auch meist nicht das Minimum was angeboten werden muß. Ich habe z.B. in meinem Bad auch eine elektrische Zusatzheizung. Aber die sorgt nur dafür, die Temperaturen zu bekomen die ich gerne haben möchte. Die normale Heizung funktioniert. Mein Bad ist aber sehr groß und die Dusche in der kältesten Ecke.
Gehe mal zum Mieterschutzverein. Die können dich beraten. Bei gravierenderen Problemen kannst du die Miete (Kaltmiete) mindern. Das würde ich aber nicht ohne vorherige Beratung machen.
In der Zwischenzeit kannst du deinen Vermieter nochmals anschreiben. Klar die Mängel bezeichnen und vor allem eine Frist setzen.
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01.07.2014, 18:01
AW: Heizkörper in der Mietwohnung
Eine kalte Wohnung ist gesundheitsbeeinträchtigend. Mit einer fehlerhaften Heizung habe ich immer wieder zu tun gehabt: Es war grausig. Eine heftige Nebenhöhlenvereiterung, weil die Heizung für eine Woche ausgefallen ist, war das Schlimmste. Hohe Stromrechnungen, kalte Fußböden, sonderbare Heizeinstellungen - der Vermieter bekommt nicht nur Miete, sondern auch einen Abschlag für die Heizung. Also kann und darf und muss er dafür sorgen, dass du die Bude jederzeit warm bekommst.
Schreib den Vermieter an, beschreibe genau die Mängel und setze eine Frist, bis wann er die Mängel zu beheben hat. Danach, soll er ruhig wissen, droht eine Mietkürzung, weil die Heizung nicht wie vorgeschrieben funktioniert.
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01.07.2014, 18:14Inaktiver User
AW: Heizkörper in der Mietwohnung
Das hatte ich auch mal. Wenn ein Heizkörper tropft oder sich die Heizung nicht abstellen lässt, ist das Ventil des Thermostates defekt und muss ausgetauscht werden. Das ist keine große Sache und auch nicht so teuer. Nur eben etwas zeitaufwendig, weil das Wasser in der Heizung eingefroren werden muss, bevor das Ventil erneuert werden kann. Alternativ dazu kann man auch den Kessel im Keller leeren, aber das ist viel zu teuer.
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01.07.2014, 18:51Inaktiver User
AW: Heizkörper in der Mietwohnung
Ich danke Euch für die vielen Hinweise. Mal sehn wie der Termin dann ist und was er zu den anderen Heizkörpern sagt.
Den nicht vorhandenen Heizkörper im Flur sehe ich nicht als Mangel. Ich denke, wenn Küche und Flur beheizbar wären und entsprechend kalte Außentemperaturen herrschen, würde es trotzdem ausreichen. Durch den Flur ist die Wohnung praktisch in zwei Hälften geteilt, eine kalte und eine warme.
Zu den Hinweisen, dass alte Heizungen ausgetauscht werden müssen ab 2015... es geht mir ja um die Heizkörper und nicht um den Heizkessel (wie es in dieser Verordnung steht). Das Haus ist seit einigen Jahren an die Fernwärme angeschlossen, hier besteht kein Handlungsbedarf.
Auf jeden Fall werde ich unseren Standpunkt klar machen und das ganze schriftlich festhalten und nach Möglichkeit, mir auch unterschreiben lassen. Falls er sich abschlägig zur Reparatur äußert, setze ich eine Frist, bis wann es erledigt sein muss. Alles Weitere wird sich also aus dem Verlauf des Termins ergeben.
Verbrauchsabhängige Abrechnungen gibt es nicht, keine eigenen Zähler, keine Wasseruhr. Dafür ist die Kaltmiete am untersten Level des Mietspiegels und die Nebenkosten trotzdem nicht höher, als im Vergleich zu dem was wir bisher kannten oder aus Gesprächen von Familie/Bekannten wissen.
Das ist eben die Krux, die Wohnung ist schön, wir fühlen uns wohl, die Infrastruktur top, die Nachbarn und der Vermieter sehr freundlich...
Die Heizung ist das einzige Manko. Na, es wird sich schon eine Lösung finden.
Danke Euch


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