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  1. Inaktiver User

    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Zitat Zitat von likema32 Beitrag anzeigen
    Nein. Der Nachweis dient dazu, dass man die Einhaltung der Kündigungsfrist belegen kann und natürlich, dass es überhaupt eine Kündigung gegeben hat. Die Kündigung selbst kann aber trotzdem unwirksam sein.
    Aus dem Kontext gerissen ist das richtig. Es ging mir allerdings darum, dass eine Kündigung nicht deshalb unwirksam ist, weil man keine Bestätigung vom Vetragspartner bekommen hat. Das hatte ich sinngemäß aber auch so geschrieben...oder zumindest so gemeint.
    Geändert von Inaktiver User (21.03.2014 um 13:28 Uhr)

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