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  1. Inaktiver User

    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Zitat Zitat von Maria_H Beitrag anzeigen
    Holt Euch beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft über euer Haus, wer da gemeldet ist. Das bekommt ihr sofort, es kostet nur ein paar Euro und wenn ihr Glück habt, ist der angebliche Untermieter dort eben nicht gemeldet. Dann könntet ihr ihn vielleicht sogar anzeigen. Wegen Hausfriedensbruch
    Das ist ein sehr guter Hinweis !

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    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Zitat Zitat von violet Beitrag anzeigen
    Aber müssen wir unser Haus offen lassen, für jeden zugänglich, nur dass der Herr Untermieter seine Sachen zu jeder Zeit holen kann oder gar dort noch wohnen kann?
    Natürlich nicht! Im Gegenteil.

    Ein Untermietvertrag muss von Euch schriftlich genehmigt werden. Das war nicht der Fall.

    Dieser sogenannte Untermieter hat sich Eures Hauses rechtswidrig bemächtigt. Das ist Hausfriedensbruch. Das berechtigt zur Anzeige, zu der ich dringend raten würde.

    Die Möbel, wie hier schon mehrfach geschrieben, lasst Ihr nach einer Frist von einem Unternehmen abholen, Unbedingt Fotos machen und ein Übernahmeprotokoll.

    Das Haus ist Euer Eigentum. Der Vertrag mit der ehemaligen MietPartei=Familie ist einseitig aufgehoben, jetzt seid Ihr in der Pflicht. Ihr habt das Recht und sogar die Pflicht, die Schlösser auszuwechseln. Wer sein Eigentum nicht den Möglichkeiten nach schützt, das heisst, Türen und Fenster verschliesst bei Abwesenheit, macht sich strafbar.

    Ihr habt Forderungen gegen den Mann/sogenannter Untermieter/Hausfriedendsbrecher in Bezug auf Erstattung der Kosten für den Transport der Möbel und Reinigung, etc.

    Checkt sofort die Verträge mit den Versorgungsunternehmen, Strom, Wasser, damit Ihr die Nebenkosten erstattet bekommt von dem ehemaligen Mieter.
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    Kari Bremnes

  3. Inaktiver User

    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Der Vertrag mit der ehemaligen MietPartei=Familie ist einseitig aufgehoben
    M.E. dürfen die Vermieter die Möbel (auch wenn sie nicht den Mietern gehören) erst entfernen lassen, wenn das Mietverhältnis beendet ist...und das scheint erst zum 31.05. der Fall zu sein. Und was meinst du mit "einseitig aufgehoben"? Jede Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung...

    BTW: Ich würde in diesem Fall zur Einschaltung eines Anwaltes raten.

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    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    M.E. dürfen die Vermieter die Möbel (auch wenn sie nicht den Mietern gehören) erst entfernen lassen, wenn das Mietverhältnis beendet ist...und das scheint erst zum 31.05. der Fall zu sein. Und was meinst du mit "einseitig aufgehoben"?
    Die TE schreibt dazu:

    Zitat Zitat von violet Beitrag anzeigen
    Letzen Monat – wir waren im Urlaub- bekamen wir die Kündigung mit einer Abmeldung ins außereuropäische Ausland. War zwar kein Datum für die Kündigung angegeben, aber das wäre wohl mit der Dreimonatsfrist Ende Mai.
    ... die Familie ist Hals über Kopf getürmt, also schon über alle Berge hat auch die Märzmiete nicht mehr gezahlt und ist nicht mehr erreichbar.
    Das ist eine einseitige Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine Kündigung muss immer bestätigt werden von der anderen Vertragspartei. Die Mietpartei hat einseitig Fakten geschaffen mit der Einstellung der Mietzahlung zum 1. März.
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  5. Inaktiver User

    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Wegen der Möbel würde ich mich auf jeden Fall beraten lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die TE die Möbel des "Schwarzmieters" dulden muss, aber unsere Rechtssprechung ist ja gerne mal seltsam. Wenn man sich da auf den gesunden Menschenverstand verlässt, kann das böse ausgehen.

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass trotz Mietschulden im 5stelligen Bereich und erfolgter Zwangsräumung die Möbel noch 6 Monate eingelagert werden mussten und erst dann vom Vermieter entsorgt werden durften (auf eigene Kosten, versteht sich). Aber da ging es halt um den Mieter, der im Vertrag stand.

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    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Eben, das sind zwei Themen hier:

    1. Die Immobilie
    2. Das Mobiliar

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    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Nur ganz kurz: Nur weil die Märzmiete nicht bezahlt wurde, liegt noch keine fristlose Kündigung der Mieter vor.

    Der Vermieter hätte aber das Recht, bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten, das Mietverhältnis zu kündigen.

    Ihr müsst momentan daher von ausgehen, dass die Mieter die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten wollten. Damit besteht das Mietverhältnis noch und Ihr habt kein Recht, die Schlösser auszuwechseln oder Möbel zu entsorgen.

    Der Untermieter leitet sein Besitzrecht möglicherweise von den Mietern ab, wenn er mit denen einen Untermietvertrag geschlossen hat. Ob das rechtmäßig war, ist eine andere Frage.

    Da muss Eure Anwalt einiges prüfen.

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    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Zitat Zitat von likema32 Beitrag anzeigen
    Ihr müsst momentan daher von ausgehen, dass die Mieter die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten wollten. Damit besteht das Mietverhältnis noch und Ihr habt kein Recht, die Schlösser auszuwechseln oder Möbel zu entsorgen.
    Die Mieter sind nach eigenen Angaben ins aussereuropäische Ausland verzogen. Wie sollen sie da ein Mietverhältnis aufrecht erhalten?

    Das Eigentum der Vermieterin war ungeschützt offen, offene Terrassentür. Es ist absurd, zu sagen, sie müsste bis Ende Mai das Haus offen stehen lassen, da der Mieter vielleicht die Kündigungsfrist einhält. Der Mieter hat weder ein Datum in die Kündigung geschrieben, noch die Miete bezahlt. Wenn in der Zeit Vandalen das Haus verwüsten, oder Regen ins Haus eindringt, hat die Eigentümerin den Schaden, der ihr von einer Versicherung NICHT ersetzt wird, da sie trotz besseren Wissens nicht dafür gesorgt hat, das Haus zu schützen.

    Selbst wenn, was in dem Fall nicht zutrifft, die Eigentümerin während eines laufenden Mietverhältnisses, das Haus offen und ohne Mieter antrifft, hat sie das Recht, ihr Haus zu schützen.
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  9. User Info Menu

    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Echt eine krasse Geschichte. An Dreistigkeit nur schwer zu überbieten. Mir gingen dabei auch einige Sachen durch den Kopf die ich machen würde, wurde aber alles schon gesagt bzw. habt ihr schon gemacht (wie z.b. Schlösser wechseln).

    Würde mich freuen wenn du berichtest wie die Story weiter geht

  10. Inaktiver User

    AW: und plötzlich war da ein Untermieter...

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Eine Kündigung muss immer bestätigt werden von der anderen Vertragspartei.
    Da irrst du.

    /berlin.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Bestaetigung.html

    Und es wäre ja auch vollkommen unlogisch, wenn die Wirksamkeit einer Kündigung von der Bestätigung des Vertragspartners abhinge.

    Die Mietpartei hat einseitig Fakten geschaffen mit der Einstellung der Mietzahlung zum 1. März.
    Die Einstellung der Mietzahlungen hat mit der Kündigung nix zu tun. De facto hat der Mieter bis zum Ende des Mietverhältnisses Miete zu zahlen...wenn er das nicht tut, heißt das aber nicht, dass das Mietverhältnis damit entsprechend früher beendet ist und der Vermieter das Recht hat, in der Wohnung befindliche Möbel zu entsorgen/die Schlösser auszutauschen oder die Wohnung wieder zu vermieten.
    Geändert von Lukulla (20.03.2014 um 20:23 Uhr) Grund: kommerziellen Link entfernt

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