Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 41
-
19.03.2014, 20:00Inaktiver User
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
-
19.03.2014, 20:24
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
Natürlich nicht! Im Gegenteil.
Ein Untermietvertrag muss von Euch schriftlich genehmigt werden. Das war nicht der Fall.
Dieser sogenannte Untermieter hat sich Eures Hauses rechtswidrig bemächtigt. Das ist Hausfriedensbruch. Das berechtigt zur Anzeige, zu der ich dringend raten würde.
Die Möbel, wie hier schon mehrfach geschrieben, lasst Ihr nach einer Frist von einem Unternehmen abholen, Unbedingt Fotos machen und ein Übernahmeprotokoll.
Das Haus ist Euer Eigentum. Der Vertrag mit der ehemaligen MietPartei=Familie ist einseitig aufgehoben, jetzt seid Ihr in der Pflicht. Ihr habt das Recht und sogar die Pflicht, die Schlösser auszuwechseln. Wer sein Eigentum nicht den Möglichkeiten nach schützt, das heisst, Türen und Fenster verschliesst bei Abwesenheit, macht sich strafbar.
Ihr habt Forderungen gegen den Mann/sogenannter Untermieter/Hausfriedendsbrecher in Bezug auf Erstattung der Kosten für den Transport der Möbel und Reinigung, etc.
Checkt sofort die Verträge mit den Versorgungsunternehmen, Strom, Wasser, damit Ihr die Nebenkosten erstattet bekommt von dem ehemaligen Mieter.Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
-
20.03.2014, 13:10Inaktiver User
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
M.E. dürfen die Vermieter die Möbel (auch wenn sie nicht den Mietern gehören) erst entfernen lassen, wenn das Mietverhältnis beendet ist...und das scheint erst zum 31.05. der Fall zu sein. Und was meinst du mit "einseitig aufgehoben"? Jede Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung...
BTW: Ich würde in diesem Fall zur Einschaltung eines Anwaltes raten.
-
20.03.2014, 13:29
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
Die TE schreibt dazu:
Das ist eine einseitige Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine Kündigung muss immer bestätigt werden von der anderen Vertragspartei. Die Mietpartei hat einseitig Fakten geschaffen mit der Einstellung der Mietzahlung zum 1. März.Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
-
20.03.2014, 13:44Inaktiver User
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
Wegen der Möbel würde ich mich auf jeden Fall beraten lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die TE die Möbel des "Schwarzmieters" dulden muss, aber unsere Rechtssprechung ist ja gerne mal seltsam. Wenn man sich da auf den gesunden Menschenverstand verlässt, kann das böse ausgehen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass trotz Mietschulden im 5stelligen Bereich und erfolgter Zwangsräumung die Möbel noch 6 Monate eingelagert werden mussten und erst dann vom Vermieter entsorgt werden durften (auf eigene Kosten, versteht sich). Aber da ging es halt um den Mieter, der im Vertrag stand.
-
20.03.2014, 13:51
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
Eben, das sind zwei Themen hier:
1. Die Immobilie
2. Das Mobiliar
-
20.03.2014, 14:05
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
Nur ganz kurz: Nur weil die Märzmiete nicht bezahlt wurde, liegt noch keine fristlose Kündigung der Mieter vor.
Der Vermieter hätte aber das Recht, bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten, das Mietverhältnis zu kündigen.
Ihr müsst momentan daher von ausgehen, dass die Mieter die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten wollten. Damit besteht das Mietverhältnis noch und Ihr habt kein Recht, die Schlösser auszuwechseln oder Möbel zu entsorgen.
Der Untermieter leitet sein Besitzrecht möglicherweise von den Mietern ab, wenn er mit denen einen Untermietvertrag geschlossen hat. Ob das rechtmäßig war, ist eine andere Frage.
Da muss Eure Anwalt einiges prüfen.
-
20.03.2014, 14:20
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
Die Mieter sind nach eigenen Angaben ins aussereuropäische Ausland verzogen. Wie sollen sie da ein Mietverhältnis aufrecht erhalten?
Das Eigentum der Vermieterin war ungeschützt offen, offene Terrassentür. Es ist absurd, zu sagen, sie müsste bis Ende Mai das Haus offen stehen lassen, da der Mieter vielleicht die Kündigungsfrist einhält. Der Mieter hat weder ein Datum in die Kündigung geschrieben, noch die Miete bezahlt. Wenn in der Zeit Vandalen das Haus verwüsten, oder Regen ins Haus eindringt, hat die Eigentümerin den Schaden, der ihr von einer Versicherung NICHT ersetzt wird, da sie trotz besseren Wissens nicht dafür gesorgt hat, das Haus zu schützen.
Selbst wenn, was in dem Fall nicht zutrifft, die Eigentümerin während eines laufenden Mietverhältnisses, das Haus offen und ohne Mieter antrifft, hat sie das Recht, ihr Haus zu schützen.Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
-
20.03.2014, 16:12
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
Echt eine krasse Geschichte. An Dreistigkeit nur schwer zu überbieten. Mir gingen dabei auch einige Sachen durch den Kopf die ich machen würde, wurde aber alles schon gesagt bzw. habt ihr schon gemacht (wie z.b. Schlösser wechseln).
Würde mich freuen wenn du berichtest wie die Story weiter geht
-
20.03.2014, 20:19Inaktiver User
AW: und plötzlich war da ein Untermieter...
Da irrst du.
/berlin.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Bestaetigung.html
Und es wäre ja auch vollkommen unlogisch, wenn die Wirksamkeit einer Kündigung von der Bestätigung des Vertragspartners abhinge.
Die Einstellung der Mietzahlungen hat mit der Kündigung nix zu tun. De facto hat der Mieter bis zum Ende des Mietverhältnisses Miete zu zahlen...wenn er das nicht tut, heißt das aber nicht, dass das Mietverhältnis damit entsprechend früher beendet ist und der Vermieter das Recht hat, in der Wohnung befindliche Möbel zu entsorgen/die Schlösser auszutauschen oder die Wohnung wieder zu vermieten.Die Mietpartei hat einseitig Fakten geschaffen mit der Einstellung der Mietzahlung zum 1. März.Geändert von Lukulla (20.03.2014 um 20:23 Uhr) Grund: kommerziellen Link entfernt



Zitieren