Antworten
Seite 1 von 7 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 63
  1. Inaktiver User

    Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    Hallo liebe Community,

    wie werden im naechsten Monat in ein Miethaus ziehen und ich moechte bei der Vertragbesprechung gerne klarmachen, dass ich den Mietvertrag nicht unterschreiben will.

    Ich habe bis jetzt immer zusammen mit meinem Mann unterschrieben, aber aus gegebenen Gruenden fuehle ich mich einfach sicherer, es nicht zu tun. Vorher darueber mit meinem Mann moechte ich nicht sprechen, da er mir dann wieder irgendwas unterstellt (unbegruendet)

    Ich bin Hausfrau und habe keine finanziellen Reserven.

    Wie argumentiere ich am Besten, mit wenig Worten und vor allem ohne Emotionen, da es ja eine sehr rationale Entscheidung ist.

    Hat jemand Erfahrung?
    Danke fuer euren Rat
    chrissi

  2. User Info Menu

    AW: Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    aber aus gegebenen Gruenden fuehle ich mich einfach sicherer, es nicht zu tun.

    Wie argumentiere ich am Besten, mit wenig Worten und vor allem ohne Emotionen,
    da es ja eine sehr rationale Entscheidung ist.
    Darin liegt für mich ein gewisser Widerspruch.
    Aber wenn Deine Entscheidung tatsächlich der Ratio entspringt,
    dann wird Dein Mann es doch verstehen und mitttragen, oder?

    Deinem Mann im Vorfeld nichts zu sagen, das geht gar nicht, finde ich.
    Für ihn wird es sich anfühlen, als würdest Du ihm in den Rücken fallen.

  3. Inaktiver User

    AW: Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    aber aus gegebenen Gruenden fuehle ich mich einfach sicherer, es nicht zu tun. Vorher darueber mit meinem Mann moechte ich nicht sprechen, da er mir dann wieder irgendwas unterstellt (unbegruendet)
    Hm ... warum zieht ihr dann gemeinsam um, wenn bei euch offenbar einiges im Argen liegt, so dass du ihm in dieser Hinsicht nicht vertraust?

  4. Inaktiver User

    AW: Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    mir fallen aus dem Stegreif ein paar Gründe ein, die gegen eine Unterschrift, aber leider auch gegen einen Umzug sprechen:
    - geplante Trennung (einseitig)
    - Angst, finanziell ausgenützt zu werden
    -kein Vertrauen in den Partner

    Im Zusammenhang damit, mit dem Parter nicht (offen) reden zu wollen ist das ne recht explosive Mischung.

    Wer sagt denn, daß der Vermieter nicht den Vertrag zurückzieht bei nur einer geplanten Unterschrift?
    Geändert von Inaktiver User (12.03.2014 um 11:59 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hm ... warum zieht ihr dann gemeinsam um, wenn bei euch offenbar einiges im Argen liegt, so dass du ihm in dieser Hinsicht nicht vertraust?
    ;

    Liebe TE,

    mal ganz provokativ gefragt:


    bist Du sicher, DASS DU mit IHM in diese WOhnung ziehen willst???

    Falls nein-warum tust Du es dann??

  6. User Info Menu

    AW: Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hm ... warum zieht ihr dann gemeinsam um, wenn bei euch offenbar einiges im Argen liegt, so dass du ihm in dieser Hinsicht nicht vertraust?
    Na ja, was heißt, nicht vertrauen. Fakt ist, dass ein gemeinsamer Mietvertrag nicht von nur einer Person beendet werden kann. Das kann in die Hose gehen und führt insbesondere bei finanzieller Abhängigkeit eventuell zu einer sehr ungeliebten Zwangswohngemeinschaft. Der Vermieter wird sich schon finanziell nicht an sie halten, da dort nichts zu holen ist, sollte die Miete nicht gezahlt werden.
    Man sollte Verträge so abschließen, dass sie der Situation angepasst sind. Darüber sollte man mit seinem Partner allerdings auch reden können.


  7. Inaktiver User

    AW: Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    Ja, das steht außer Frage. Mir geht es eher darum, warum man zusammen nochmal umziehen will, wenn man über dieses Thema nicht vernünftig reden kann. Aus den Andeutungen der TE geht ja hervor, dass es mit der Beziehung nicht zum Besten steht.

  8. Inaktiver User

    AW: Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    Hallo, Chrissi3,
    ich vermiete selbst und bestehe grundsätzlich darauf, dass die Leute, die in meine Wohnungen ziehen, auch - ausnahmslos - den Mietvertrag unterschreiben. Nach dem Motto: Wer A sagt, muss auch B sagen - und selbstverständlich mithaften.

    Insofern kämt ihr als Mieter für mich nicht infrage.

    Das Ganze hätte für mich ein "Gschmäckle". Schliesslich hat frau nichts zu verschenken. Dies gebe ich mal aus der anderen Warte heraus zu bedenken.

    Ich würde mich auch über deine Vorgehensweise wundern. Und nochmals: Ein Paar, das sich diesbezüglich schon nicht vertraut, ja da bleibe ich doch, wenn es ums Haften geht, erst recht auf der Strecke!

    Nein, Danke!

  9. Inaktiver User

    AW: Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    Hallo,

    ich wollte mich rein rechtlich informieren, was die Unterschrift fuer mich bedeutet und auch fuer den Vermieter. Habe jetzt auch einiges im Netz gefunden.

    Die Vermieter sind ja rechtlich meistens auf der sicheren Seite , denn auch bei Auszug oder Trennung muss der Partner weiterhin seinen Mietanteil an den Vermieter zahlen.

    Und Natuerlich moechte ich mit meiner Familie einziehen , aber ich war zu lange die "dumme" Ehefrau, die alle finanziellen Eskapaden des Partnes abgefangen hat. Davor moechte ich mich schuetzen.

    Falls der Vermieter das nicht akzeptiert, werde ich wohl trotzdem unterschreiben....

    Danke fuer eure Anregungen
    chrissi

  10. Moderation

    User Info Menu

    AW: Moechte als Ehefrau den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben

    Rechtlich hat das ganze verschiedene Seiten.

    1. der Vertrag
    Wenn der Vertrag von zweien abgeschlossen wird, dann sind beide gebunden, sprich sie müssen beide zahlen und müssen insbesondere gemeinsam kündigen.

    In eurem Falle kann es aber reichen, dass ihr gemeinsam als Mieter im Vertrag steht und nur einer unterschreibt. Es kann vom Vermieter unterstellt werden, dass dein Mann von dir bevollmächtigt wurde für euch beide zu unterschreiben.

    Hier reicht es also nicht, nicht zu unterschreiben, sondern es darf auch nur dein Mann im Vertrag stehen.

    2. die Haftung
    Für die Mietzahlung wirst du vermutlich auch dann haften, wenn du weder im Vertrag stehst noch mitunterschreibst, aber klar ist, dass du mir einziehst, dann kann es sich nämlich trotzdem um ein Bedarfsdeckungsgeschäft handeln, dass euch beide bindet. Zu einem Stromlieferungsvertrag hat der BGH dazu erst im letzten Jahr etwas entschieden.


    Im Einzelnen ist das alles kompliziert und umstritten und kommt auf den Einzelfall an.


    Will denn dein Mann unbedingt eine viel zu teure Wohnung anmieten oder was ist das Problem ?



    Was du aber - bei dem was du schilderst - nicht tun solltest für irgendetwas als Bürgin unterschreiben.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

Antworten
Seite 1 von 7 123 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •