Hallo!
Ich wohne jetzt schon einige Zeit hier in dieser Wohnung. Das Haus ist ca. Baujahr Anfang der 30er Jahre und genauso alt ist die Wohnungstüre. Vorweg: Ich weiß, ich habe den Mietvertrag unterzeichnet und somit auch die Türe akzeptiert. Aber:
Die Türe hat die obere Hälfte Glaseinsätze (insgesamt 9 kleine Milchglasfenster). Gerade jetzt im Winter merke ich, dass es eiskalt auch in die Wohnung abstrahlt. Der Hausgang ist logischerweise unbeheizt und demnach kalt. Genauso kalt sind auch die Glaseinsätze in der Türe.
Weiter schließt die Türe nicht richtig. Es ist eine Holztüre die auch schon recht verzogen ist. Es ist ein großer Spalt zwischen Türstock und Türe (in der Senkrechten, eben beim Schloss - wisst ihr, was ich meine?). Wenn die Türe geschlossen ist, kann man noch richtig schön dran rütteln. Mir ist auch aufgefallen, dass dieser Spalt mit der Zeit immer größer wird. Ich merke das daran, dass man schön an der Türe rütteln kann...
Der Sicherheitsaspekt dieser Türe ist natürlich demnach auch nicht der größte.
Die Vermieterin hat mir schon mal eine neue Wohnungstüre zugesagt, ihr Zusage (die ich schriftlich nicht bekommen habe) dann aber wieder zurückgezogen.
Die Türe ist auch nicht dicker als die üblichen Zimmertüren. In der unteren Wohnung ist bereits eine neue Wohnungstüre drin. Grund war hier, dass es von der Haustüre reinzieht.
Die Vermieterin nochmal auffordern und ihr die Fakten klarmachen?
Schöne Grüße
Sternschnuppe
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Ergebnis 1 bis 10 von 29
Thema: Recht auf neue Wohnungstüre?
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21.12.2013, 18:31
Recht auf neue Wohnungstüre?
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21.12.2013, 18:39
AW: Recht auf neue Wohnungstüre?
Natürlich, sprich mit der Vermieterin.
Die Vermieterin wird aber die neue Tür nicht vor Weihnachten einbauen lassen. Behelfe Dich, indem Du einen dicken Vorhangstoff innen vor die Tür hängst, das war in alten Häusern früher immer üblich und hilft gegen Zugluft. Der Winter wird noch streng.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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21.12.2013, 18:40Inaktiver User
AW: Recht auf neue Wohnungstüre?
Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Ich würde erstmal so Türdichtungen zum Kleben von allen Seiten anbringen. Wenn das Licht durch die Glaseinsätze nicht gebraucht wird, kannst du auch hier was mit Schaumstoff abkleben. So als Provisorium.
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21.12.2013, 18:45
AW: Recht auf neue Wohnungstüre?
Danke für die schnellen Antworten!
Vor Weihnachten ist klar, ich möchte das nur endlich voranbringen, wegen mir auch erst im Frühjahr.
Kann die Vermieterin denn verlangen, immer einen solchen Vorhang hinzuhängen? Das mit den Dichtungen habe ich schon versucht, dann lässt sich die Türe nur noch mit großer Gewalt schließen...
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21.12.2013, 19:03
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21.12.2013, 19:32Inaktiver User
AW: Recht auf neue Wohnungstüre?
So eine ähnliche Türe mit denselben Mängeln habe ich auch. Das Haus ist ca. 100 Jahre alt.
Ich glaube nicht, dass Du einen Anspruch auf eine neue Wohnungstüre hast. Das hängt vom guten Willen Deiner Vermieterin ab.
Unser Haus steht z.B unter Denkmalschutz. Inwieweit dann innen Veränderungen vorgenommen werden dürfen weiß ich nicht.
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21.12.2013, 19:36Inaktiver User
AW: Recht auf neue Wohnungstüre?
Ja, so ist es. Du hast die Tür so akzeptiert und kannst nichts anderes machen, als mit der Vermieterin zu reden.
Eine mündliche Zusage ist nicht bindend. Sie kann sie jederzeit widerrufen.
Du kannst Dir selbst helfen, so weit es geht.
Oder Dich damit anfreunden, wieder auszuziehen. Wenn Du das kannst, kannst Du Deiner Vermieterin das so sagen, entweder eine neue Tür (und Dir das schriftlich geben lassen) oder Du kündigst das Mietverhältnis.
Eine andere Möglichkeit hast Du nicht.
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21.12.2013, 19:39Inaktiver User
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22.12.2013, 04:09
AW: Recht auf neue Wohnungstüre?
Nachdem in der unteren Wohnung schon eine neue Türe drin ist, wird nichts unter Denkmalschutz stehen.
Sollte hier nicht eine gewisse Gleichberechtigung herrschen? Der untere Mieter hat eine neue Türe, ich nicht, wir zahlen aber beide die gleiche Kaltmiete, wobei ich deutliche Nachteile habe.
Ich werde die Vermieterin mal schriftlich auffordern bzw. höflich bitten.
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22.12.2013, 06:05Inaktiver User
AW: Recht auf neue Wohnungstüre?
Mich würde auch der Sicherheits-Aspekt interessieren.
So stehen ja Einbrechern alle Türen offen, im wahrsten Sinne des Wortes.
Ob die Versicherung weiß, wie unsicher die Türen sind?????


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