Hallo,
also ich habe folgendes Problem: Bin gerade eben aus einer Mietwohnung ausgezogen und wartete auf die Abrechnung der Kaution. Die kam nicht, statt dessen hat mich jedoch der Anwalt des Vermieters kontaktiert, mit einer "Mahnung vor Klage", per Email (obwohl ich eine Adresse für die Kommunikation bei der Wohnungsrückgabe hinterlassen habe), in der der Anwalt knapp 6.000 Euro von mir verlangte, was die Summe der Kaution natürlich deutlich überstieg, d.h. er behielt die gesamte Kaution und wollte von mir noch eine saftige Nachzahlung.
Als ich dann die Abrechnung und die entsprechenden Rechnungen von Professionisten verlangte, erhielt ich eine einfache Aufstellung, wobei der größte Posten die neuen gelegte Bodenbelege darstellten. Dazu auch einen Kostenvoranschlag von einer Firma. Bei einem Anruf bei dem Firmeninhaber stellte sich heraus, dass die Arbeiten nicht durchgeführt wurden (es wurde nur der KV gemacht und dieser wurde mir in Rechnung gestellt). Die Wohnung wird bereits wieder angeboten, dh. es wird nichts mehr gemacht werden, sind auch schon mehr als drei Monate seit dem Auszug.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
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Ergebnis 1 bis 10 von 30
Thema: Abrechnung der Mietkaution
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02.10.2013, 21:36
Abrechnung der Mietkaution
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02.10.2013, 21:41Inaktiver User
AW: Abrechnung der Mietkaution
Hallo,
wurde bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll gemacht?
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02.10.2013, 21:42
AW: Abrechnung der Mietkaution
Ja natürlich.
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02.10.2013, 21:45Inaktiver User
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02.10.2013, 21:48Inaktiver User
AW: Abrechnung der Mietkaution
ein Anwalt könnte von Nöten sein. Da ja offensichtlich gleich mit Anwalt auf der Seite des Vermieters losgelegt wird. Da wird scheinbar gleich Druck ausgeübt. Gab es denn schon früher Schwierigkeiten zweischen Dir und Deinem Vermieter?
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02.10.2013, 21:58
AW: Abrechnung der Mietkaution
Ja gab es. Er hat vor cca. 2 Jahren das ganze Haus geklagt (32 Parteien). Er wollte eine Mieterhöhung um cca. 70% und zwar auch noch rückwirkend. Es war vor Gericht, seit dem ruht die Klage, d.h. es wurde nicht erhöht.
Im Protokoll (das ich nicht unterschrieben habe, allerdings habe es vorliegend) steht jede Kleinigkeit drinnen. Ja, die Böden waren nicht perfekt, vor allem das Kinderzimmer war entsprechend abgenutzt. Aber definitiv nicht so, dass es ausgetauscht werden musste. Aufgefordert wurde ich nicht.
Druck macht er gewaltigt, stimmt. Zeitgleich ist mein Nachbar auch ausgezogen, wir kommunizieren noch immer, er hat auch Schwierigkeiten, allerdings geht es um weniger Geld (für die Reinigung einer 35qm Wohnung - leer natürlich - wurden 800 Euro und 10 Stunden verrechnet).
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02.10.2013, 21:59Inaktiver User
AW: Abrechnung der Mietkaution
hm das liest sich nicht so einfach nach gütlicher einigung. ein anwalt wäre vielleicht doch eine gute idee?
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02.10.2013, 22:01
AW: Abrechnung der Mietkaution
Tja... gute Idee, allerdings eine teuere...
Ist das nicht so, dass wenn mir jemand etwas verrechnet, was NICHT durchgeführt wurde (Kostenvoranschlag) es sich um einen versuchten Betrug handelt?
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02.10.2013, 22:05Inaktiver User
AW: Abrechnung der Mietkaution
das kann ich dir zumindest nicht verbindlich beantworten.
seltsam ist deine beschreibung auf jeden fall. allerdings kann es auch eine logische erklärung geben. darum wäre ein anwalt bestimmt eine gute idee. der kann sich dann rumärgern.
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02.10.2013, 22:32Inaktiver User
AW: Abrechnung der Mietkaution
Hallo Schweigend, Dein Vermieter muß Dich auffordern, die Mängel zu beseitigen. Erst, wenn Du das verweigerst, kann er einen Firma beauftragen.
Mir scheint dieser Vermieter dubios. Ich würde an Deiner Stelle einen Anwalt einschalten. Aber auf alle Fälle einen Fachanwalt für Mietrecht.
Hast Du Fotos von den Schäden gemacht? Hattest Du Zeugen bei der Wohnungsübergabe dabei?


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