Mein Vermieter kam nach fast 3 Jahren Mietzeit auf die Idee, meine Wohnung von einem Gutachter ausmessen zu lassen, da er die Angabe im Mietvertrag (das stehte eine Zahl mit ca. davor) nur geschätzt hatte anhand der beiden anderen Wohnungen im Haus. Nun kam beim Vermessen heraus, dass die Wohnung doch 10 m² größer ist und er will nun ab August über 80 € mehr Miete haben. Ich kann mir das aber beim besten Willen nicht leisten und wäre damals gar nicht in die Wohnung gezogen zu diesem Preis. Es ist doch sein Verschulden, wenn er zu nachlässig war, vorher die Wohnung auszumessen. Oder nicht? Steht es mir wenigstens zu, sobald ich eine andere günstigere Wohnung finde, ohne Kündigungsfrist auszuziehen? Ich gehe auf jeden Fall noch zum Mieterverein, aber vielleicht hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall und kann mir vorab Auskunft geben.
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18.05.2013, 15:22
Wohnung doch größer als im Mietvertrag steht - Mieterhöhung gerechtfertigt?
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18.05.2013, 15:45Inaktiver User
AW: Wohnung doch größer als im Mietvertrag steht - Mieterhöhung gerechtfertigt?
Wie groß ist Deine Wohnung? Ich bin kein Jurist, aber ich habe neulich erst gelesen, dass es da eine 10%-Regel gibt. D.h. 10% Abweichung nach oben oder unten müssen Vermieter und Mieter hinnehmen.
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19.05.2013, 08:49
AW: Wohnung doch größer als im Mietvertrag steht - Mieterhöhung gerechtfertigt?
In diesem Fall war der Gesetzgeber mal fair und hat die Rechte gerecht verteilt. So wie der Mieter bei kleineren Wohnungen das Recht auf Korrektur hat, hat der Vermieter sie bei größeren. Der Mieter hat das Recht sogar rückwirkend, beim Vermieter bin ich mir nicht sicher. Die Angabe mit den 10 % ist korrekt. Die Kündigungsfristen werden davon nicht berührt. 10 qm mehr wären mir als Mieterin vermutlich aufgefallen, das ist fast ein kleines Zimmer.
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19.05.2013, 09:04
AW: Wohnung doch größer als im Mietvertrag steht - Mieterhöhung gerechtfertigt?
Das wäre aber doch auch abhängig davon, ob im Mietvertrag die Miete pro Quadratmeter erwähnt würde, oder? In meinen Mietverträgen stand jedenfalls immer nur, was die Wohnung kostet, und nicht, was der Quadratmeter kostet...
Grüsse
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19.05.2013, 10:07
AW: Wohnung doch größer als im Mietvertrag steht - Mieterhöhung gerechtfertigt?
@Fourthhandaccount: Ich habe eine Dachgeschoßwohnung mit vielen Schrägen, teils bis runter auf den Boden und da ist es nicht leicht, die Quadratmeter einzuschätzen.
@Borealis: Im Mietvertrag steht nicht der Preis pro Quadratmeter, aber so einen Vertrag hatte ich auch noch nie. Es gibt ja immer Vergleichsmieten mit Quadratmeterpreis und das kann man dann ja schnell ausrechnen.
@nurgutes: ja, es sind schon mehr als 10% mehr Quadratmeter, aber ich finde es trotzdem ungerechtfertigt, da er es ja versäumt hat, seine Wohnung vorher richtig auszumessen. Zudem muss ich auch noch sagen, dass die Wohnung einige Mängel hat, die er nicht bereit ist, zu beheben (z.B. zugig, Wasserflecken bei Dauerregen, gesamter Keller modrig/schimmelig und Gemeinschaftskeller voller Gerümpel)
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19.05.2013, 10:28Inaktiver User
AW: Wohnung doch größer als im Mietvertrag steht - Mieterhöhung gerechtfertigt?
Zum ersten Punkt habe ich folgendes gefunden:
Zum zweiten Punkt: das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn die Wohnung Mängel hat, musst Du den Vermieter offiziell auffordern, diese zu beheben. Tut er das nicht, kannst Du die Miete mindern (auch schon jetzt, unabhängig von der Mieterhöhung aufgrund der veränderten Wohnungsgröße).Der (gutgläubige) Vermieter dürfe in solchen Fällen nicht dauerhaft an seinen Irrtum über die tatsächliche Größe der Wohnung gebunden bleiben. Zwar sei die zuverlässige Ermittlung der Wohnfläche grundsätzlich Aufgabe des Vermieters mit der Folge, dass er das Risiko einer unzutreffenden Wohnflächenangabe zu tragen habe. Bei unbefristeten Mietverhältnissen über Wohnraum müsse jedoch berücksichtigt werden, dass für den Vermieter - anders als bei anderen unbefristeten Dauerschuldverhältnissen - keine Möglichkeit bestehe, sich von einem für ihn wirtschaftlich unzumutbaren Wohnraummietvertrag durch Kündigung zu lösen. Diese Besonderheit rechtfertige es, den Wohnraumvermieter nicht auf Dauer an eine unzumutbare vertragliche Vereinbarung zu binden, sondern ihm die Möglichkeit zu eröffnen, die Miete unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnfläche zu erhöhen.
(Quelle: über Berliner Mietergemeinschaft e.V., betr. BGH Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2007 – AZ VIII ZR 138/06)Geändert von Inaktiver User (20.05.2013 um 17:55 Uhr)
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20.05.2013, 17:23
AW: Wohnung doch größer als im Mietvertrag steht - Mieterhöhung gerechtfertigt?
Mal abgesehen davon, dass das überhaupt nichts mit der anderen Sache zu tun hat, und damit das "zudem" entfällt ... Er ist nicht bereit? Du hast die Mängel sicher korrekt angezeigt mit Fristsetzung. Darauf hat er nichts getan oder darauf hingewiesen, dass er nicht bereit ist, das zu beheben? Dann entsteht ggf. Mietminderungsrecht.
Da der Keller aber erst nach Deinem Einzug modrig/schimmelig wurde (oder nicht? Warum bist Du dann eingezogen, wenn Du es nun bemängelst?), wäre ich vorsichtig.
Ich finde solche hinterhergeschobenen "Argumente", wenn einem etwas nicht passt, immer ein wenig eigenartig.
Und ich frage mich, ob Mieter auch auf eine Mietminderung verzichten würden, wenn sich ihre Wohnung als kleiner herausstellen würde. Eher nicht, oder? Müssten sie auch nicht.
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21.05.2013, 09:57
AW: Wohnung doch größer als im Mietvertrag steht - Mieterhöhung gerechtfertigt?
wer hat das denn festgestellt?
wie wurde gemessen?
hier grundlagen für messungen in wohnungen mit dachschrägen
ein mieterverein sollte auf dem neuesten stand sein.
solange die abweichung innerhalb der 10% grenze bleibt, ist die juristische lage klar. bei abweichungen über 10% gibt es noch unterschiedliche entscheidungen, da könnte auch der mieterverein helfen.
manchmal hilft in solchen fällen ein gespräch mit dem vermieter.
wenn ihm an dir als mieter gelegen ist, findet sich evtl eine lösung, z.b dass die nebenkosten in zukunft nach den tatsächlichen qm gezahlt wird, die kaltmiete aber so bleibt, wie im vertrag.
lachattenoire
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21.05.2013, 22:18Inaktiver User
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22.05.2013, 13:32
AW: Wohnung doch größer als im Mietvertrag steht - Mieterhöhung gerechtfertigt?
nurgutes, das hatte ich gelesen, musste aber leider vor ein paar jahren die erfahrung ,machen, dass der vermieter meiner mutter uns einen ganz normalen maler als gutachter verkaufen wollte.
avisiert wurde ein gutachter zum vermeintlichen nachmessen der qm der dachschrägenwohnung.er hantierte mit dem lasergerät rum.
da nach einen wasserschaden es auch um ermittlung der zu erwartenden kosten für renovierung ging, wurden wir stutzig bei der art der bemessung der räumlichkeiten.
beim nachhaken stellte sich heraus, dass er null ahnung hatte, wie man qm einer dachschrägenwohnung ermittelt ( in abhängigkeit der sockelhöhe) und ebenso schlimm, qm der zu renovierenden wandfläche (hier müssen fenster-, wand- und terrassentürflächen rausgerechnet werden).
seit dem bin ich skeptisch, wenn es heißt, es sei ein gutachter
daher auch mein tipp, mieterverein einschalten, sich hintergrundwissen beschaffen und dann (erneut) ins gespräch mit dem vermieter gehen.
lachattenoireGeändert von Lachattenoire (22.05.2013 um 14:46 Uhr)


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