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  1. User Info Menu

    Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    Guten Morgen,

    ich möchte mich mit einer dringenden Frage an euch richten: Ich werde zum 1.2.2013 meine Wohnung beziehen, und hätte gerne Informationen was ich bei der Wohnungsübergabe alles beachten muß!?

    Ich werde heute Abend meinen Mietvertrag unterschreiben und hätte auch dazu gerne viel Tips auf was im besonderen zu achten ist.

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Herzliche Grüsse vom Seestern

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    AW: Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    ich würde nicht allein die Wohnung besichtige, vier Augen sehen mehr als zwei.
    ich würde sehr kritsich alle Details in der Wohnung betrachten und Schäden oder Mängel protokollieren.

    - schließen alle Türen dicht
    - schließen alle Fenster dicht
    - gibt es Schäden an den Badfliesen und -armaturen?
    - gibt es Schäden an den Bodenbelegen (Fliesen, Laminat, Parket)?
    - Steckdosen, Lichtschalter, Schaltkasten kontrollieren
    - Putzplan für Hausflur und evtl Regelung fürs Schneeschieben aufschreiben
    - falls möglich, den Letztverbrauch an Energie erfragen.

    Hast Du die Wohngegend erkundigt? Bist Du einmal am Abend und einmal am Sonntag dort gewesen? Sonst könnte Dich zukünftig evtl. die Kirchenglocken, die Kneipen oder ein Tennisplatz nerven.

    Falls Du vom Vormieter Küche, Teppischboden, Gardinen übernehmen sollst, guck Dir das genau an. Wenn z.B. eine Küche vor 5 Jahren 10.000 € gekostet hat, so ist sie jetzt nur noch 2.000 € wert, und das nur, wenn alles heile ist.

    Mehr fällt mir im Moment nicht ein.
    Andere wissen mehr.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  3. Inaktiver User

    AW: Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    Wenn es Schäden geben sollte (siehe Fragen Opelius), würde ich auf alle Fälle schriftlich vereinbaren, bis wann der Vermieter diese zu beheben hat.

  4. Inaktiver User

    AW: Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    Seit 1.1.2013 sind in Mietwohnungen Rauchmelder vorgeschrieben - sind die bereits installiert, wenn nicht mit Einzugsdatum freundlich anmahnen!

    Ebenso würde ich heutzutage den Energieausweis (ebenso vorgeschrieben) bzw. die Energieabrechnungen der letzten beiden Jahre sehen wollen.

    Gutes Gelingen wünscht c-v

  5. User Info Menu

    AW: Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    ich würde auch vor dem Unterschreiben des Mietvertrages darauf achten, ob dort drinne steht, dass Du beim Auszug die Wohnung vollständig renoviert übergeben musst. Das ist nicht mehr zulässig.

    Deshalb wirst Du auch vor dem Einzug komplett renovieren oder streichen müssen. Also Schäden an Tapeten ist kein Reklamationsgrund. Lackierschäden an Türen und fenstern aber schon.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    Vielen Dank für die Antworten, ich werde mir das mal ausdrucken und mitnehmen.

    Die Gegend kenne ich sehr gut und es ist mitten am Marktplatz in einer Kleinstadt, das Kirchgeläut stört mich nicht, wird auch von 22-6 Uhr abgestellt.

    Ansonsten mag ich diese Stadt und auch die Dinge des täglichen Lebens wie Ärzte, Einkäufe und so weiter sind fußläufig zu erreichen.

    Ich werde heute Abend ganz genau lesen was dort im Mietvertrag steht.

    Ist der Vormieter auch dann verpflichtet die Wohnung neu zu streichen wenn er nur 9 Monate darin gewohnt hat? Farbe würde er mir da lassen meinte er, aber wie soll ich das selber machen, bin komplett unwissend. Möchte das aber schon gerne neu oder übergestrichen haben damit es frisch ist und der Vormieter war oder ist Raucher!!!


    WO kann man denn sowas nochmal nachlesen, hat jemand einen Tip welche Seiten mir weiterhelfen ohne ewig bei Mr. Google hunderte von Links besuchen zu müssen?

    Denn welche Rechte und Pflichten man als Mieter hat, das wird ja irgendwo festgeschrieben sein. Ich möchte nichts außergewöhnliches, nur das was mir eben als Mieter zusteht.
    Herzliche Grüsse vom Seestern

  7. User Info Menu

    AW: Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    Oh, die Antworten hatten sich überschnitten.
    Herzliche Grüsse vom Seestern

  8. User Info Menu

    AW: Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    Zitat Zitat von Seestern27 Beitrag anzeigen
    Ist der Vormieter auch dann verpflichtet die Wohnung neu zu streichen wenn er nur 9 Monate darin gewohnt hat? Farbe würde er mir da lassen meinte er, aber wie soll ich das selber machen, bin komplett unwissend. Möchte das aber schon gerne neu oder übergestrichen haben damit es frisch ist und der Vormieter war oder ist Raucher!!!


    .
    Nein der Vormieter muss nicht renovieren. Hast Du niemanden im Bekanntenkreis, der Dir streichen beibringen kann? Es ist wahrlich nicht schwierig. Ansonsten schau in dem Lokalblatt nach, ob jemand für vernünftiges Geld soetwas anbietet.
    Ansonsten: vielleicht hilft Dir das?
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  9. User Info Menu

    AW: Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Seit 1.1.2013 sind in Mietwohnungen Rauchmelder vorgeschrieben - sind die bereits installiert, wenn nicht mit Einzugsdatum freundlich anmahnen!
    Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

    In Bayern: Pflicht nur bei Neubauten, bei bestehenden Häusern gibt es eine Übergangsfrist bis 2017.

    Aber man kann sich den Rauchmelder für günstige 12 Euro sicher auch noch selber leisten.
    "Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
    (John D. Rockefeller)

  10. User Info Menu

    AW: Was beachten bei Wohnungsübergabe???

    Seestern, hast Du die Wohnung nun gemietet?
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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