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    Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    Hallo ihr,

    ich bin aus meiner alten Wohnung (Reihenhaus, 3 Etagen) ausgezogen. Ich hatte mich bei Einzug vor 6,5 Jahren verpflichtet, die Wohnung zu renovieren. Darauf würde ich mich nie wieder einlassen, denn die Renovierung war aufwändig und teilweise schwierig zu bewältigen (z.B. sehr hohe Decken im Treppenflur). Dann wurden die Renovierungsarbeiten auch noch bemängelt und ich musste nochmal streichen - teilweise ein drittes Mal. Jetzt fand die endgültige Wohnungsübergabe statt. Leider habe ich eine Abstellkammer vernachlässigt, die offensichtlich noch nie seit Bestehen des Hauses renoviert worden ist. Dies bemängelt der Vermieter und will dort einen Maler reinschicken. Dem misstraue ich allerdings etwas und stelle mir die o.g. Frage. Muss der Vermieter mir auf Verlangen nachweisen, dass er diese Kammer wirklich streichen lassen hat? Ich habe den Verdacht, dass diese weiter in ihrem Ursprungszustand bleibt und ich nur die Kosten aufgebrummt bekommen soll.

    LG
    coco12

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    AW: Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    Wenn du ihm die Kosten erstatten sollst, muss er dir doch eine Rechnung präsentieren...
    Ohne Rechnung, auf der man auch erkennen kann, wo und wann gemalert wurde, keine Geld.
    Eventuell kannst du ja dann auch mal die Nachmieter kontaktieren.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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    AW: Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    Ok, danke für deine Antwort. Das wusste ich eben nicht, ob der Vermieter mir die Rechnung präsentieren muss. Ich habe befürchtet, er zeigt mir einfach nur den Kostenvoranschlag und zieht den Betrag dann von der Kaution ab.

    LG
    coco12

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    AW: Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    marylin, der KV reicht.
    Ist ähnlich wie bei einem fremdverursachten Schaden beim Auto. Da rechnet die Versicherung auch nach KV ab und du kannst bei einem kleinen Schaden entscheiden ob du reparieren lässt oder das Geld einstreichst.
    Der Vermieter kann das wenn er möchte genauso handhaben.
    Immer unter der Voraussetzungen, dass die aufwändigen Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam vereinbart wurden.
    Ich bin nicht versaut, ich bin nur moralisch flexibel

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    AW: Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    Danke für deine Antwort. Dann wird der Vermieter wohl das Geld einstreichen und behalten.

    Zitat Zitat von FlowerPower1969 Beitrag anzeigen
    Immer unter der Voraussetzungen, dass die aufwändigen Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam vereinbart wurden.
    Tja, es ist eben schwierig, das herauszufinden. Die Renovierungsklauseln sind meiner Meinung nach ok. Und ich habe mich ja dummerweise beim Einzug verpflichtet, die Wohnung zu renovieren. Dafür habe ich - damals noch mit meinem Ex-Mann - zwei Monate umsonst gewohnt, also ca. 1000 Euro gespart. Renoviert hatten wir dann nach und nach die Räume. Das war nach Meinung des Maklers aber nicht fachgerecht mittlerer Art und Güte gelungen. Ich hatte aber auch keine Lust, mich jetzt auf einen Rechtsstreit einzulassen und einen Sachverständigen hinzuzuziehen, also habe ich nochmal renoviert. Sehr ärgerlich, zumal alles an mir hängen geblieben ist und mein Ex-Mann keinen Finger krumm gemacht hat. Wenn ich mir jetzt die Materialkosten angucke und die ganze Freizeit, die ich geopfert habe - da hätte ich aus heutiger Zeit lieber die zwei Monatsmieten gezahlt.

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    AW: Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    marylin, der KV reicht.
    Hab mich noch mal schlau gemacht, der Mieter muss zahlen, du hast recht, selbst wenn der Vermieter die Renovierung gar nicht vor nimmt.
    Geändert von marylin (07.06.2012 um 13:45 Uhr)
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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    AW: Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    Hallo ihr,

    jetzt habe ich ein Schreiben vom Vermieter bekommen. Für Malerarbeiten wurden 70 Euro berechnet, das ist ok. Nun will der Vermieter allerdings noch die halbe Miete für den Monat Mai haben. Davon war bisher nie die Rede. Wir haben einen Nachmieter besorgt, und es stand schon lange fest, dass er erst zum 1.7. einzieht. Es sind also keine Mieteinnahmen verloren gegangen. Ist das trotzdem rechtens? Außerdem wurden uns 330 Euro für drei Türen in Rechnung gestellt, die ein paar Kratzer hatten. Diese waren aber teilweise schon bei unserem Einzug vorhanden, was auch im Übergabeprotokoll damals festgehalten wurde. Ich habe im jetzigen Übergabeprotokoll vermerkt, dass ich dies nicht als von uns verursachten Mangel akzeptiere und nur unter Vorbehalt unterschrieben. Der Vermieter ist bereit, 200 Euro abzulassen, ansonsten würde es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Was meint ihr, soll ich mich damit zufriedengeben?

    LG
    coco12

  8. Inaktiver User

    AW: Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    Zitat Zitat von coco12 Beitrag anzeigen
    Hallo ihr,jetzt habe ich ein Schreiben vom Vermieter bekommen. Für Malerarbeiten wurden 70 Euro berechnet, das ist ok. Nun will der Vermieter allerdings noch die halbe Miete für den Monat Mai haben. Davon war bisher nie die Rede. Wir haben einen Nachmieter besorgt, und es stand schon lange fest, dass er erst zum 1.7. einzieht. Es sind also keine Mieteinnahmen verloren gegangen. Ist das trotzdem rechtens?
    Verstehe ich nicht. Wann wäre denn Mietende gewesen, ohne Nachmieter? Wo ist der Juni geblieben? Wenn der Nachmieter erst später in den Vertrag eintritt, bist Du bis zu diesem Zeitpunkt (solange er noch in Deiner Mietzeit liegt) zahlungspflichtig. Es sei denn, der Vermieter hat Euch schriftlich etwas anderes bestätigt.
    Zitat Zitat von coco12 Beitrag anzeigen
    Außerdem wurden uns 330 Euro für drei Türen in Rechnung gestellt, die ein paar Kratzer hatten. Diese waren aber teilweise schon bei unserem Einzug vorhanden, was auch im Übergabeprotokoll damals festgehalten wurde. Ich habe im jetzigen Übergabeprotokoll vermerkt, dass ich dies nicht als von uns verursachten Mangel akzeptiere und nur unter Vorbehalt unterschrieben. Der Vermieter ist bereit, 200 Euro abzulassen, ansonsten würde es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Was meint ihr, soll ich mich damit zufriedengeben?
    130 EUR ist je nach Türart und Kratzern i. O. Türen lackieren ist teuer, selbst bei Ausbesserungsarbeiten.

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    AW: Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Verstehe ich nicht. Wann wäre denn Mietende gewesen, ohne Nachmieter? Wo ist der Juni geblieben? Wenn der Nachmieter erst später in den Vertrag eintritt, bist Du bis zu diesem Zeitpunkt (solange er noch in Deiner Mietzeit liegt) zahlungspflichtig. Es sei denn, der Vermieter hat Euch schriftlich etwas anderes bestätigt. 130 EUR ist je nach Türart und Kratzern i. O. Türen lackieren ist teuer, selbst bei Ausbesserungsarbeiten.
    Mietende war der 30.4., wir haben dann noch bis Mitte Mai Zeit bekommen, die Nachbesserungsarbeiten auszuführen. Es stand aber schon im April fest, dass der Nachmieter - ein Bekannter von uns - erst zum 1.7. einzieht. Wir haben die Wohnung in einem deutlich besseren Zustand hinterlassen als wir sie bei unserem Einzug vorgefunden haben. Deshalb finde ich es unfair, uns noch Miete zu berechnen, zumal davon nie die Rede war.
    Die Kratzer an den Türen waren größtenteils schon bei unserem Einzug vorhanden, ist auch schriftlich festgehalten worden.

  10. Inaktiver User

    AW: Muss Vermieter Nachbesserungsarbeiten nachweisen?

    Gut, dann hattet Ihr das so vereinbart (vermutlich mündlich, bzw. was heißt "War nie die Rede von") und ich würde ihn daran erinnern. Bei den Türen hat er doch den Preis schon reduziert, da Du auf die beiden schon vorhandenen Schäden hingewiesen hast. Für "besserer Zustand als vorher" bekommt man nichts, zumal dies sicher auch Ansichtssache ist. Wegen 130 EUR, von denen zumindest ein Teil wohl berechtigt gefordert werden würde, würde ich keine Klage anstrengen. Zumal mir die Summe ganz fair erscheint, natürlich weiß ich nicht, um was für Türen und Kratzer es sich handelt. Beispiel für eine typische Altbauwohnungstür, Kassette, Hundekratzer, Lackieren der Kratzer ca. 85-100 EUR.

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