Hallo ihr Lieben,
da mir hier schon einmal sehr geholfen wurde, möchte ich noch einmal um eure Meinung bitten.
Mir ist die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert, und abgesehen davon, dass sie 3 X so hoch ist als in den letzten Jahren, stören mich besonders die Heizkosten darauf.
Da werden einmal Heizkosten nach Verbrauch (2,3 MwH) berechnet, obwohl unsere Heizung seit über 5 Jahren komplett abgestellt ist und zu keiner Zeit in Betrieb war!
Wir heizen nur mit Ofen!
Desweiteren Heizkosten nach Fläche, Kosten vom ganzen Haus geteilt durch Gesamtfläche mal unsere Wohnfläche.
Wir haben doch gar nicht geheizt!
Und warum soll ich die Heizkosten der Gewerblichen Mieter im Haus mittragen?
Beide Positionen seien in den vergangenen Jahren "versehentlich nicht berechnet worden, werden kulanterweise aber nicht nachgefordert.
Ich hab mich echt bald weggeschmissen, als ich das gelesen habe.
Wo wir gerade bei Gesamtfläche sind, habe ich noch folgende Frage:
Unsere Mietwohnung befindet sich als einzige in einem ansonsten rein gewerblich genutzten Haus.
Die Grundsteuer und Gebäudeversicherung wird aber genauso auf unsere Wohnung umgelegt wie auf die gewerblichen Räume, muß hier nicht getrennt werden zwischen gewerblich und privat?
Ich danke schon einmal im Voraus für eure Bemühungen und wünsche einen schönen Sonntag!
LG Achertal
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16.01.2011, 09:37
Heizung wird berechnet, obwohl seit Jahren komplett abgestellt
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16.01.2011, 09:45Inaktiver User
AW: Heizung wird berechnet, obwohl seit Jahren komplett abgestellt
Was sieht der Mietvertrag vor? Zwischen 30 und 50 % der Heizkosten werden häufig und zulässigerweise über die qm-Fläche abgerechnet, und das geht selbst dann, wenn nicht über die Zentralheizung, sondern eine Einzelraumfeuerungsanlage geheizt wird.
Sonstige Nebenkosten in überwiegend gewerblich genutzter Immobilie: Müsste ich jetzt recherchieren.
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16.01.2011, 09:46
AW: Heizung wird berechnet, obwohl seit Jahren komplett abgestellt
Ohne dass ich das zur Norm erklären möchte, aber ...
Heizungkosten werden nicht nur nach dem tatsächlichen Verbrauch, sondern auch nach der Wohnungsgröße ermittelt - und zwar zu 50%. Denn: in einem von mehreren Mietern, egal ob privat oder gewerblich vermietet, profitiert jeder von dem Heizungsverhalten der anderen, weil seine Wohnung mitgewärmt wird, obwohl er selbst nicht heizt.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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16.01.2011, 09:49
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16.01.2011, 09:51Inaktiver User
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16.01.2011, 09:57Inaktiver User
AW: Heizung wird berechnet, obwohl seit Jahren komplett abgestellt
Sonstige Nebenkosten für die überwiegend gewerblich genutzte Immobilie: Auf die Schnelle fand ich nur AG Mannheim:
AG Mannheim, Urteil vom 27.05.2008 - 2 C 492/07Entgegen der Ansicht des Beklagten (scil: des Mieters) war ein Vorwegabzug der Kosten für die Gewerbeeinheit nicht erforderlich. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist ein Vorwegabzug der Kosten für Gewerbeeinheiten für alle oder einzelne Betriebskostenarten jedenfalls dann nicht geboten, wenn die auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnmieter führen (BGH NZM 2006, 340). Dass durch die Gewerbeeinheit erhebliche Mehrbelastungen für die Wohnungsmieter entstehen, ist vorliegend nicht erkennbar. Soweit der Beklagte behaupten, dass aufgrund der teilweise gewerblichen Nutzung des Anwesens die Kosten für Grundsteuer und Versicherungen höher als bei reinen Wohngebäuden sei, erschöpft sich sein Vortrag in einem Hinweis auf die Differenz zum Durchschnittswert in dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für Deutschland. Wie hoch die konkrete Mehrbelastung aufgrund der gewerblichen Nutzung sein soll, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
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16.01.2011, 10:01Inaktiver User
AW: Heizung wird berechnet, obwohl seit Jahren komplett abgestellt
Falls Du über Recherche im Net nicht fündig wirst, kann ich Dir bei unklaren Fragen, den Gang zum Mieterverein empfehlen. Dort wird man (zumindest hier an meinem Wohnort) von Rechtsanwälten beraten, die auf diesem Gebiet fit sind. Ich habe dadurch schon viel Geld eingespart u. die Gebühr (Mitgliedsbeitrag) war in diesem Fall gut angelegt.
VG, PR
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16.01.2011, 10:10Inaktiver User
AW: Heizung wird berechnet, obwohl seit Jahren komplett abgestellt
BGH, Urteil vom 8. 3. 2006 - VIII ZR 78/05 (LG Berlin), NZM 2006, 340-343Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten ab, ist - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben - ein Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten für alle oder einzelne Betriebskostenarten jedenfalls dann nicht geboten, wenn diese Kosten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen.
Und die Entscheidungen des BGH lassen sich einfach über das Aktenzeichen recherchieren.
Geändert von Inaktiver User (16.01.2011 um 10:15 Uhr)


Zitieren
, die mir meine Dachterrasse verrusst.
