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    Stirnrunzeln Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    Hallo!
    Meine Mitbewohnerin und ich haben ein Problem. Wir wohnen in einer Mietwohnung zur Untermiete. Die Hauptmieterin ist im Ausland. Da sie nach einem Jahr immernoch Möbelstücke in der Wohnung und außerdem im Keller (bis unter die Decke gestapelt) stehen hat, dafür aber keine Miete mehr bezahlt, haben wir entschieden uns nicht länger ausnutzen zu lassen. Wir möchten ausziehen. Die Hauptmieterin hat im Ausland keine Wohnadresse, außerdem hat sie uns keine aktuelle Handynummer hinterlassen, auf der wir sie erreichen können. Der Untermietvertrag, den wir hatten (kein offizielles Papier, sondern von der Hauptmieterin am Pc getippter Zweizeiler), ist seit dem 01.01.2010 abgelaufen. Wir haben versucht ihr mitzuteilen, dass wir ausziehen, allerdings mussten wir ja feststellen, das die Nummer, die sie uns gegeben hat leider veraltet ist; ergo man sie darüber nicht mehr erreichen kann. Zumindest gibt es keine Antwort.
    Was können wir jetzt machen? Beziehungsweise welche Rechte, oder Verpflichtungen haben wir jetzt noch. Der Vermieter wurde über dieses Untermietverhältnis in Kenntnis gesetzt und hat dem zugestimmt, aber kündigen müssen wir ja bei der Hauptmieterin und das funktioniert ja irgendwie nicht, wiel sie nicht erreichbar ist. Wir haben bereits ne neue Wohnung zum 01.10.2010 könnten aber evtl. schon zum 01.08.2010 einziehen.

    Wir können ja nicht einfach die Zahlung einstellen, oder?

    Wäre echt dankbar, für Eure Rückmeldung. Weiß echt nicht, wie wir das regeln sollen.

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    AW: Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    Geh zum MIetverein respektive Anwalt. Dass das grenzenlos naiv war, das ist euch wohl klar.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

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    AW: Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    Ach so vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass die Hauptmieterin ja noch den Mietvertrag mit dem Vermieter hat. Also sie Steht als Hauptmieterin im Mietvertrag und dann hat sie mit uns diesen "Untermietvertrag" gemacht.

    Ich habe außerdem noch ein Anschreiben für den Vermieter vorbereitet, indem wir darauf hinweisen, dass wir die Hauptmieterin über unseren Auzug informiert haben, diese aber auf keine unserer Bemühungen reagiert. Und das wir deshalb nach ablauf der Kündigungsfrist, die Zahlungen einstellen werden.

    Der Witz ist ja, dass die Frau Hauptmieterin sich die Wohnugn gerne warmhalten lassen möchte, falls sie wieder zurück kommt.

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    AW: Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    Ah ja .. .und an wen habt ihr die Miete bezahlt? Wenn ihr das direkt an den Vermieter getan habt, dann könntet ihr u.U. ein MIetverthältnis eingegangen sein. Da wär's eh nicht mehr möglich, zum 30.09. zu kündigen. Aber trotzdem: wenn ihr dem Vermetier schon gesagt habt, dass die Hauptmieterin nicht erreichbar ist ... warum sollte er sich drauf einlassen? Dann hat er ja den ÄRger am Hakcen.

    Ich sehe keine andere Chance als dass ihr einen ANwalt einschaltet. IRgendwo msus die Gute ja abgeblieben sein und wenn sonst niemand da ist, könntet der Vermieter ja auf die Idee (verständlicherweise), dass ihr dann als Mieter für alles geradezustehen habt.

    Was besagt dieser Zweizeiler genau? Kannst du mal hier schreiben? :)
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    AW: Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    Zitat Zitat von Lotusfeet Beitrag anzeigen
    Wir können ja nicht einfach die Zahlung einstellen, oder?
    Warum nicht?

    Wem gegenüber hast du denn rechtliche Verpflichtungen?

    Die Hauptmieterin haftet gegenüber dem Vermieter. Wenn sie nicht erreichbar ist und keine Miete zahlt - ihr Problem!

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    AW: Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    Untermietvertrag
    zwischen Hautmieter Frau K. und Untermieter Frau L. und Frau G.


    Der Hauptmieter überlässt die von ihm angemietete Wohnung Straße Nr., PLZ Wohnort
    den beiden Untermietern bis mindestens 01.01.2010 zur Untermiete.
    Der Viermieter Dr. U. wurde davon in Kenntnis gesetzt und hat ein Einverständnis gegeben.

    Wohnort, Datum

    Unterschriften aller Beteiligten


    _______________________________________

    selbst wenn wir ausziehen stehen ja immernoch ihre ganzen sachen im keller. und wir sind ja rein rechtlich nicht befugt, die einfach so zum sperrmüll zu bringen. da würden wir uns strafbar machen.

    ich habe bei der verbraucherzentrale angerufen und die sagten, wenn die hauptmieterin nicht erreichbar wäre, sollten wir den vermieter davonb in kenntnis setzen, da der sich dann darum kümmern müsse die frau aufzutreiben; sozusagen. aber du hast recht, ich werde morgen nochmal mit den "unterlagen" zu rechtsberatung in die uni gehen. da ich studentin bin und meine mitbewohnerin azubi, hätten wir (also zumindest ich, das weiß ich) einen anspruch auf nen beratungsschein. das würde zumindest die anwaltskosten sparen. wir werden hier echt zum warmhalten der bude benutzt. könnte kotzen, dass ich mich da drauf eingelassen hab. meine mitbewohnerin sieht das recht locker und ist der meinung uns könnte da nichts passieren, weil die frau k. vertragsbrüchig sei, und zwar weil: sie zum einen nicht, wie abgesprochen, ich klamotten aus der bude geräumt hat und zum zweiten uns (wissentlich) keine aktuelle nummer hinterlassen hat.
    was ja letzlich irrelevant ist, da es ja nicht im VERTRAG steht

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    AW: Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    WAs die Frage noch nicht beantwortet, an wen ihr die MIete bezahlt. Und warum die Dame nicht mehr erreichbar ist ... eine Adresse gibt's nciht, auch keine Mailadresse?

    Du wirst verstehen, dass sich mein Mitleid etwas in Grenzen hält, immerhin seid ihr erwachsene Menschen und du noch dazu Studentin ...

    Also sieh mal, was der Anwalt sagt ... Das, was du da unterschrieben hast, ist ja nicht wirklcih ein Vertrag. Oder habt ihr noch einen Passus zur Regelung von Miete, Nebenkosten, Sicherheitsleistungen etc.? Und was heisst schon "mindestens" ... Da wäre ja der MIetvertrag ganz interessant ....
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    AW: Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    nee, das ist alles genauso, wie es auf dem papier steht. keinerlei zusätze.
    miete an vermieter, da die gute frau wohl kein deutsches konto mehr hat...

    studentin hin oder her. auch wenn das durchaus naiv war, geht man ja nicht von vorne herein davon aus, dass man gelinkt wird

    jo ich werds ja morgen sehen

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    AW: Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    Zitat Zitat von akademikerin Beitrag anzeigen
    Du wirst verstehen, dass sich mein Mitleid etwas in Grenzen hält, immerhin seid ihr erwachsene Menschen und du noch dazu Studentin ...
    Diese Bemerkung ist ja wo völlig daneben oder habe ich die Eingangsfrage falsch verstanden ?

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    AW: Hauptmieter im Ausland- wie kündigen wir als Untermieter

    Meine bescheidene Meinung:

    Hier liest man ja immer wieder, dass Leute naiv irgendwelche Verträge unterschreiben. Aber in meinen Augen ist hier die Hauptmieterin die Naive! Wenn ihr jetzt einfach auszieht (ja, das ist nicht die feine Art, ich weiß), dann kriegt sie die Probleme, und nicht ihr.

    Im Grunde hat dann nämlich der Vermieter den schwarzen Peter (ja, das ist nicht nett, ich weiß) und nicht ihr: Er kann sie ja auch nicht erreichen und rein rechtlich schuldet sie ihm die Miete und nicht ihr!

    Und die Sachen im Keller sind dann auf jeden Fall ihr Problem bzw. das Problem des Vermieters.

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