hallo,
eine frage zum schreiben an die mieter, wenn es um die mietzinsanpassung geht.
was muss das schreiben alles beinhalten?
ich habe den
indexstand zum einzugszeitpunkt
indexstand 2010
prozentuale steigerung
bisherige miete
neue miete
zeitpunkt der erhöhung
im schreiben vermerkt. muss ich nun auch was zum widerspruch mit rein schreiben?
vg
-orangina-
edit: und hat der mieter durch die mietzinserhöhung ein sonderkündigungsrecht?
Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8
-
28.06.2010, 19:27
mietzinsanpassung gem. indexvereinbarung
Geändert von -orangina- (28.06.2010 um 19:54 Uhr) Grund: edit eingefügt :-)
-
28.06.2010, 19:58
AW: mietzinsanpassung ...Hallo :):)
..gute Frage, aber erst mal müsste man/ ich wissen, was für eine Art Vertrag ihr beide ( Mieter, Vermieter) vereinbart habt?
Einen Staffel-Mietvertrag, der sozusagen automatisch alle 2 Jahre vom Vermieter erhöht werden kann? Oder, oder ? Oder?
Wo mit Sicherheit immer recht dicke Klopper verborgen sind ( etwa Nebenkostenabrechnungen , etc ) , ist die jeweilige Auswahl im Feld des Mietenspiegels, in der die jeweilige Ausstattungsart angegben wird. ( Einfach, Durchschnitt, Gehoben, Luxuriös...? )
Mal als Beispiel, einer meiner Freunde bezog vor vielen JAhren eine damals so genannte EINFACHWOHNUNG, außer einem Wasserhahn aus dem kaltes Wasser rieselte, war in der Wohnung nix vorhanden. Alles, was dann jedoch den Wohnwert um einiges anhob, etwa guter Kochherd, Einbau einer feinen Duschanlage, Waschmaschine und so weiter, hatte er selbst eingebaut.
Sein mittlerweile dritter Eigentümer des Hauses versucht nun alle 2 Jahre dümmlich hartnäckig eine höher rangierende Art von Ausstattung als Maßstab zur Erhöhung anzusetzen. Funktioniert aber nicht. Die Wertsteigerung wurde ja vom Mieter finanziert, der noch in der Wohnung wohnt. Eine Erhöhung könnte der Eigentümer/Vermieter nur dann durchsetzen, wenn ein neuer Mieter einzöge.
ZUvor rate ich dir aber , kauf dir mal für 14 Euro 90 das jährlich erscheinende Taschenbuch : Mierterlexikon. Derzeit Ausgabe " Mieter...2010 ". Verlag Heyne.
Ansonsten : Du musst da inhaltlich keine sonderlichen Formvorschriften in deine Ablehung in den Brief schreiben. Eine Begründung allerdings. Und wie gesagt, in der Angabe über Art und Ausstattung liegen etliche Möglichkeiten für dich als Mieter drin, die du genau prüfen solltest...Stimmen die Angaben oder stimmen die nicht...
schönen Gruß, Jürgen E.
-
28.06.2010, 20:03
AW: mietzinsanpassung gem. indexvereinbarung
Wenn ich Orangina richtig verstanden habe, ist sie die Vermieterin und möchte etwas über das Schreiben an die Mieter wissen, in dem die Miete erhöht werden soll.

Und Indexanpassung ist Indexanpassung - dann hat sich das normalerweise mit der Staffelmiete erübrigt. Ich kenne das allerdings nur aus der Gewerbemiete.Geändert von ikara (28.06.2010 um 20:08 Uhr) Grund: Tippfehler entfernt!
I am the master of my fate: I am the captain of my soul.
William E. Henley
-
28.06.2010, 20:06
-
28.06.2010, 20:09
-
28.06.2010, 20:16
AW: mietzinsanpassung LACH. stimmt , vollkommen ...
-
05.07.2010, 16:59
AW: mietzinsanpassung LACH. stimmt , vollkommen ...
Du brauchst v.a.. eine sinnvolle Begründung, warum du erhöhen willst. Wenn wir mal davon ausgehen, dass du überhaupt indexiert erhöhen KÖNNTEST (gibts bei Wohnungen tatsächlich), adnn ist immer noch die Frage: warum? Und wohin? Wie sieht der Mietspiegel einer vergleichbaren Wohnung aus? Und und und ....
Ich würde der Einfachheit halber mal zum Haus und Grundbesitzerverein marschieren oder einen Anwalt mit der Formulierung beauftragen. Da kannst du jede Menge falsch machen ...
PS: Gewerbemietverträge müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt indexierbar zu sein, z.B. mind. 10 Jahre Festmietzeit haben etc. Darum machen viele Vermieter gleich bei Abschluss eine Indexierung fest, z.B. jedes zweite Jahr 2,5 % mehr.Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
-
05.07.2010, 18:29
AW: mietzinsanpassung gem. indexvereinbarung
danke, akademikerin.
ich war dann doch noch beim haus- und grundbesitzerverein, da mir die sache mit der formulierung zu heikel war.
vg
-orangina-


Zitieren

