Hallo,
ich bin neu hier und hab ein Problem. Seit einigen Jahren bin ich Eigentümerin eines Hauses mit 3 Wohnungen. 2 Wohnungen werden von Familienangehörigen bewohnt und die Wohnung im EG ist seit 4 Jahren an einen Mann vermietet, dessen Lebensgefährtin auch mit in der Wohnung lebt.
Bevor der Mieter einzog stand das Haus im Rohbau, das heißt als er einzog war alles neu... die Bäder, der Laminatboden, Türen etc. Lediglich der Außenputz war aus Kostengründen noch nicht angebracht. Für den Mieter stellte das aber auch kein Problem dar, denn die Wohnung war ja fertig.
Vor kurzem wurde nun auch endlich der Außenputz angebracht. Nun habe ich vor 2 Wochen ein Schreiben vom Anwalt meines Mieters bekommen.
Die Geduld seines Mandanten sei durch die Arbeiten an der Außenfassade (Dunkelheit, massive Behinderung und drastisch eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten) am Ende und er beanstandet noch weitere Punkte:
- der Wintergarten sei durch die Verputzarbeiten verschmutzt (was nicht stimmt, da in diesem Bereich überhaupt nicht verputzt wurde) und die Verschmutzung sei umgehend zu entfernen
- auf der Terrasse soll eine Außenbeleuchtung, ein Geländer sowie ein Sichtschutz installiert werden
- auch in der Wohnung soll ein Sichtschutz anbgebracht werden (Rolläden sind vorhanden!)
- es soll eine Verschattung bzw. eine Klimaanlage eingebaut werden, da im Sommer in der Wohnung Temperaturen über 30°C herrschen würden. (Bevor die Außenfassade angebracht wurde, hat mein Mieter mit meiner Erlaubnis ein ziemlich großes Klimagerät außen installiert. Ich hatte ihn jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass das Gerät nicht mehr installiert werden kann, sobald die Fassade fertig ist).
Es wurde für diese Punkte eine Frist von 4 Wochen eingeräumt.
Heute, also nach 2 Wochen, kam nochmal ein Schreiben des Anwalts, da ich auf sein letztes Schreiben nicht reagiert habe. Ich soll ihm bis Montag mitteilen, ob und welche Arbeiten ich veranlassen werde und wann die Arbeiten durchgeführt werden.
Da es letzte Woche so massive Regenfälle gab, kam durch den Balkon des 1. OG Wasser in die Wohnung des Mieters. Dies wurde mir aber nicht unverzüglich vom Mieter mitgeteilt (was in meinen Augen seine Pflicht wäre), sondern in dem Schreiben des Anwalts, das ich heute erhalten habe. Dieser Mangel soll innerhalb von 10 Tagen beseitigt werden.
Die Frage ist: sind alle Forderungen meines Mieters und die Fristen berechtigt? Und wie gehe ich am besten vor?
Ich finde es schon heftig, dass mein Mieter mich nicht direkt anspricht, sondern mich durch seinen Anwalt anschreiben lässt.
Vor kurzem hatte mich mein Mieter mich noch angesprochen, dass er die Wohnung gerne kaufen würde, was ich aber abgelehnt habe. Ich habe das Gefühl, dass er nun absichtlich versucht, alles schlecht zu machen.![]()
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Ergebnis 1 bis 5 von 5
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15.06.2010, 21:17
Hilfe - Schreiben vom Anwalt des Mieters
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15.06.2010, 22:04Inaktiver User
AW: Hilfe - Schreiben vom Anwalt des Mieters
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15.06.2010, 23:06
AW: Hilfe - Schreiben vom Anwalt des Mieters
Vielen für die schnelle Antwort, tom57! Das hilft mir schon sehr! Ich bin auch der Meinung, dass seine Forderungen nicht berechtigt sind.
Du hast recht... der hat echt einen Schatten.
Ich werd jetzt auch gleich mal eine Liste an meine Vermieterin schicken. Also, ich hätt gern ein neues Bad mit neuen Fliesen und Armaturen, einen Sonnenschutz auf dem Balkon, eine neue Küche...
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15.06.2010, 23:08
AW: Hilfe - Schreiben vom Anwalt des Mieters
Renovierungsarbeiten muss der Mieter hinnehmen, so lange sie sich im üblichen Rahmen bewegen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass sich die Arbeiten nicht unnötig lange hinzogen und somit wird er wohl seinen "Geduldspegel" mal überprüfen müssen. Zu reklamieren hat er da wohl wenig.
Damit ist wohl die Anmerkung hinfällig und man könnte sich allenfalls fragen, ob der Mieter selbst seinen üblichen Reinigungspflichten nicht nachgekommen ist.- der Wintergarten sei durch die Verputzarbeiten verschmutzt (was nicht stimmt, da in diesem Bereich überhaupt nicht verputzt wurde) und die Verschmutzung sei umgehend zu entfernen
Auf einer Terrasse im EG ein Geländer? Hast Du einen Graben darum herum gezogen in den man fallen könnte? Wenn nein, abhaken. Der Sichtschutz ist jedenfalls Mietersache und nicht Dein Problem.- auf der Terrasse soll eine Außenbeleuchtung, ein Geländer sowie ein Sichtschutz installiert werden
Auch das ist nicht Dein Thema. Nicht einmal dann, wenn keine Rollläden angebracht wären (was im Norden üblich ist)- auch in der Wohnung soll ein Sichtschutz anbgebracht werden (Rolläden sind vorhanden!)
Du bist verpflichtet in der kalten Jahreszeit für bestimmte Temperaturen zu sorgen, d.h. zu heizen. Du bist aber nicht verpflichtet zu kühlen. Oder befindet sich Deine Wohnung in einem Wüstenland? Da sähe das anders aus. Aber nicht in Deutschland. (da muss er noch eine Weile warten, bis sich die Klimaveränderungen deutlicher bemerkbarer machen ... und das kann dauern- es soll eine Verschattung bzw. eine Klimaanlage eingebaut werden, da im Sommer in der Wohnung Temperaturen über 30°C herrschen würden. (Bevor die Außenfassade angebracht wurde, hat mein Mieter mit meiner Erlaubnis ein ziemlich großes Klimagerät außen installiert. Ich hatte ihn jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass das Gerät nicht mehr installiert werden kann, sobald die Fassade fertig ist).
)
Im Grunde müsstest Du m.E. auf dieses ganze Gedöns gar nicht antworten. Er kann ja mal versuchen das einzuklagen. Weit wird er damit nicht kommen. Und einem evtl. Auszug würde ich als Vermieter gelassen gegenüber stehen. Im Gegenteil, ich wäre heilfroh diesen Menschen los zu werden.Es wurde für diese Punkte eine Frist von 4 Wochen eingeräumt.
Abgesehen davon, dass ich mich frage, was das für ein Anwalt ist ... kann er viel wollen. Müssen tust Du in diesem Fall nichts.Heute, also nach 2 Wochen, kam nochmal ein Schreiben des Anwalts, da ich auf sein letztes Schreiben nicht reagiert habe. Ich soll ihm bis Montag mitteilen, ob und welche Arbeiten ich veranlassen werde und wann die Arbeiten durchgeführt werden.
So.. und hier wird es interessant. Der Mieter hat nämlich eine Sorgfaltspflicht.Da es letzte Woche so massive Regenfälle gab, kam durch den Balkon des 1. OG Wasser in die Wohnung des Mieters. Dies wurde mir aber nicht unverzüglich vom Mieter mitgeteilt (was in meinen Augen seine Pflicht wäre), sondern in dem Schreiben des Anwalts, das ich heute erhalten habe. Dieser Mangel soll innerhalb von 10 Tagen beseitigt werden.
In den meisten Mietverträgen ist u.a. folgendes vermerkt (und wenn nicht, ist er dennoch dazu verpflichtet)
Der Mieter hat alle Schäden dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.....
und weiter ...
Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig.Den Wasserschaden musst Du beseitigen lassen. Und zwar schnellst möglich. Aber das liegt ja auch in Deinem Interesse, da durch die nicht intakte Balkon die Bausubstanz geschädigt wird. Schäden in seiner Wohnung (z.B. Tapeten) sind ebenfalls von Dir zu beseitigen. Ich denke mal, dass Du dafür aber eine Versicherung hast, oder?Die Frage ist: sind alle Forderungen meines Mieters und die Fristen berechtigt?
Tja, ehrlich gesagt .. wäre das mein Mieter, ich würde mir entweder Rat bei einem Anwalt holen, oder gar nicht reagieren und lediglich den Wasserschaden beheben lassen. Und das unverzüglich. D.h. ein Unternehmen beauftragen, dass erst einmal den Schaden begutachtet und Dir einen Kostenvoranschlag unterbreitet. Gefahr in Verzug besteht ja nicht, oder?Und wie gehe ich am besten vor?
Ja, der Gute möchte Dir Druck machen. Nur hätte ich an Deiner Stelle nach dieser Aktion absolut gar kein Interesse daran, so einen Menschen als Mitbewohner zu haben. Als Miteigentümer schon gar nicht.Ich finde es schon heftig, dass mein Mieter mich nicht direkt anspricht, sondern mich durch seinen Anwalt anschreiben lässt.
Vor kurzem hatte mich mein Mieter mich noch angesprochen, dass er die Wohnung gerne kaufen würde, was ich aber abgelehnt habe. Ich habe das Gefühl, dass er nun absichtlich versucht, alles schlecht zu machen.
Die Forderungen sind jedenfalls - mit Ausnahme des Wasserschadens - unbegründet und wären mir keine Reaktion wert. Was ich aber prüfen lassen würde ist, ob die Höhe des Schadens geringer gewesen wäre, wenn der Mieter ihn unverzüglich gemeldet hätte.
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17.06.2010, 16:13
AW: Hilfe - Schreiben vom Anwalt des Mieters
Als Eigentümerin würde ich mir einen Anwalt suchen oder zum Haus- udn Grundbesitzerverein gehen, die haben auch Anwälte und dem Anwalt des Mieters eine reinschiessen lassen. Nicht zu reagieren wird dir in jedem FAll negativ ausgelegt. Also mach was. Und am besten auf dem gleichen Weg wie der Mieter: über Anwalt.
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.


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