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    nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    In meiner Nebenkostenabrechnung erscheint der Posten
    >> Be- und Entwässerung

    Die Wohnung ist 120 qm groß und ich soll also für Kaltwasser und Abwasser 516 Euro bezahlen. (Warmwasserkosten habe ich nicht, da Durchlauferhitzer >> also Stromkosten)

    Die Wohnungen unter mir sind nur halb so groß (also 60 qm) sollen jeweils 258 Euro für diesen Posten bezahlen. Also genau die Hälfte meines Betrages.

    Daher muss ich davon ausgehen, dass diese Kosten nach qm berechnet wurde. (Im Mietvertrag steht nix genaues. Es handelt sich um ein Haus mit 7 Eigentumswohnungen mit unterschiedlichen Eigentümern.)

    Meine Wohnung wurde erst nachträglich auf das Haus drauf gebaut und wurde mit einer Kaltwasseruhr ausgestattet.
    Bei meiner Wohnung ist also der Verbrauch genau abzulesen.

    Trotzdem soll ich nun nach qm bezahlen? Ist das in Ordnung?
    Ja, ich habe eine riesige Wohnung. Die Wohnungen unter mir sind zwar kleiner, werden aber von 2-3 Personen bewohnt.
    Die verbrauchen sicher mehr Wasser als ich alleine!!!
    Der Wasserverbrauch hat doch nicht nur etwas mit der Wohnungsgröße zu tun.

    Die Hausverwaltung, die alle Abrechnungen für alle Mieter erstellt (egal welcher Eigentümer) hat mir mitgeteilt, dass sie davon ausgehen, dass eine große Wohnung automatisch auch von mehr Personen bewohnt wird als eine kleine Wohnung.

    Aha!

    UND: Ich würde auch nicht mehr oder weniger bezahlen, wenn noch weitere Personen in die Wohnung einziehen würden.

    Ist das rechtlich in Ordnung???

  2. Inaktiver User

    AW: nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    Zitat Zitat von phrollo Beitrag anzeigen
    In meiner Nebenkostenabrechnung erscheint der Posten
    >> Be- und Entwässerung

    Die Wohnung ist 120 qm groß und ich soll also für Kaltwasser und Abwasser 516 Euro bezahlen. (Warmwasserkosten habe ich nicht, da Durchlauferhitzer >> also Stromkosten)

    Die Wohnungen unter mir sind nur halb so groß (also 60 qm) sollen jeweils 258 Euro für diesen Posten bezahlen. Also genau die Hälfte meines Betrages.

    Daher muss ich davon ausgehen, dass diese Kosten nach qm berechnet wurde. (Im Mietvertrag steht nix genaues. Es handelt sich um ein Haus mit 7 Eigentumswohnungen mit unterschiedlichen Eigentümern.)

    Meine Wohnung wurde erst nachträglich auf das Haus drauf gebaut und wurde mit einer Kaltwasseruhr ausgestattet.
    Bei meiner Wohnung ist also der Verbrauch genau abzulesen.

    Trotzdem soll ich nun nach qm bezahlen? Ist das in Ordnung?
    Ja, ich habe eine riesige Wohnung. Die Wohnungen unter mir sind zwar kleiner, werden aber von 2-3 Personen bewohnt.
    Die verbrauchen sicher mehr Wasser als ich alleine!!!
    Der Wasserverbrauch hat doch nicht nur etwas mit der Wohnungsgröße zu tun.

    Die Hausverwaltung, die alle Abrechnungen für alle Mieter erstellt (egal welcher Eigentümer) hat mir mitgeteilt, dass sie davon ausgehen, dass eine große Wohnung automatisch auch von mehr Personen bewohnt wird als eine kleine Wohnung.

    Aha!

    UND: Ich würde auch nicht mehr oder weniger bezahlen, wenn noch weitere Personen in die Wohnung einziehen würden.

    Ist das rechtlich in Ordnung???
    1. Abrechnungsschlüssel

    Die Abrechnung muss den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entsprechen, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH WuM 2003, 216; NJW 1982, 573).
    LG Aachen, Urteil vom 11.01.2007 - 6 S 180/06

    2. Abrechnung nach Verbrauch

    Betriebskosten (hier: Wasserkosten) sind nach den tatsächlichen Verbrauchsmengen des Gebäudes im Abrechnungszeitraum mit dem Mieter abzurechnen; die Abrechnungsdaten des Versorgungsunternehmens und nicht Abschlagsleistungen sind in die Abrechnung aufzunehmen.
    AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 21.09.2005 - 8 C 226/05, WuM 2006, 36

    Ist der Umlagemaßstab für die Betriebskosten im Mietvertrag nicht vereinbart, entspricht es der Billigkeit, die verbrauchsunabhängigen Kosten nach einem Maßstab umzulegen, der die Beträge zu einer kalkulierbaren Größe für die Mieter macht (hier: Wohnungsgröße).
    AG Wuppertal, Urteil vom 18.02.1993 - 96 C 550/92, WuM 1993, 685-686

    Wenn aber in allen Wohnungen der Wasserverbrauch mit Wasseruhren erfasst werden kann, dann entspricht es m.E. der Billigkeit, den Verbrauch auch nach Wasseruhr abzurechnen.
    Geändert von Inaktiver User (12.01.2010 um 17:26 Uhr)

  3. Moderation

    User Info Menu

    AW: nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn aber in allen Wohnungen der Wasserverbrauch mit Wasseruhren erfasst werden kann, dann entspricht es m.E. der Billigkeit, den Verbrauch auch nach Wasseruhr abzurechnen.
    Ich hätte das jetzt so verstanden, dass nur in dieser nachträglich dazugekommenen Wohnung ein Wasserzähler vorhanden ist.

    Wird in einem solchen Fall in den Wohnungen mit Zähler nach Verbrauch abgerechnet und der Rest nach qm oder Personenzahl umgelegt?[QUOTE]Die Hausverwaltung, ... hat mir mitgeteilt, dass sie davon ausgehen, dass eine große Wohnung automatisch auch von mehr Personen bewohnt wird als eine kleine Wohnung./QUOTE]Das ist natürlich Quatsch.
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    Moderation von:
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  4. Inaktiver User

    AW: nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    Allerdings wird der Verbrauch in der Wohnung der TE mit einem Zähler erfasst; dazu aus einem Urteil des BGH:

    15 Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich auch aus §§ 315, 556a BGB nicht, dass bei der Abrechnung von Wasserkosten verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler erfasst werden müssten. § 556a Abs. 1 BGB sieht auch für verbrauchsabhängige Kosten eine Abrechnung nach der Wohnfläche vor, sofern nicht die Parteien eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben oder tatsächlich eine Verbrauchserfassung für alle Mieter erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07, NZM 2008, 444, Tz. 12). Die gesetzliche Regelung schreibt mithin eine generelle Verbrauchserfassung für Wasserkosten nicht vor und nimmt die damit verbundenen Ungenauigkeiten bei der Abrechnung in Kauf.
    16 Mit dem Vorwegabzug für den gewerblichen Mieter trägt die Klägerin dem unterschiedlichen Verbrauch in der Gewerbeeinheit einerseits und den Wohneinheiten andererseits Rechnung. Eine Verpflichtung der Klägerin, im Interesse einer möglichst genauen Abrechnung den Gesamtverbrauch der Wohneinheiten mit einem weiteren Zwischenzähler gesondert zu erfassen, lässt sich daraus nicht herleiten. Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, ergibt sich aus der fehlenden Vorerfassung der Wohneinheiten auch keine "krasse Unbilligkeit", die gegebenenfalls einen Abänderungsanspruch des Mieters begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008, aaO, Tz. 14).
    17 Ohne Erfolg macht die Revision schließlich geltend, das Berufungsgericht habe den Vortrag des Beklagten zur Messung des Wasserverbrauchs der Wohnungen durch die Klägerin verfahrensfehlerhaft übergangen. Die Revision stellt selbst nicht in Abrede, dass Einzelzähler für die jeweiligen Wohnungen nicht vorhanden sind. Soweit die Revision darüber hinaus geltend macht, es sei möglich, dass in einem dem Beklagten nicht zugänglichen Kellerraum ein weiterer Zähler (Zwischenzähler) vorhanden sei, mit dem der Gesamtverbrauch aller Wohnungen erfasst werde, zeigt sie einen entsprechenden Vortrag des Beklagten in den Tatsacheninstanzen hierzu nicht auf.
    18 c) Entgegen der Auffassung der Revision durfte die Klägerin den nach der Differenzmethode ermittelten Gesamtverbrauch der Wohnungen nach dem Maßstab der Wohnfläche auf die einzelnen Wohnungen umlegen.
    19 aa) Gemäß § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB sind Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen, sofern die Parteien nicht anderes vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung besteht nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht. Einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler zeigt die Revision nicht auf. Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus der (behaupteten) Abrechnungspraxis des Voreigentümers bei den Abrechnungen 2000/2001 und 2001/2002 kein Anhaltspunkt für eine stillschweigende vertragliche Abänderung des Umlageschlüssels (zur Frage einer stillschweigenden Vertragsänderung bei unbeanstandeten Betriebskostenabrechnungen vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NZM 2008, 81, Tz. 17 ff.).
    20 bb) Auch aus § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt sich keine Verpflichtung der Klägerin zu der vom Beklagten verlangten Abrechnung nach Verbrauch. Diese Bestimmung schreibt eine Umlage von Betriebskosten nach einem Maßstab, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt, nur dann vor, wenn die Betriebskosten von einem erfassten Verbrauch abhängen. An einer solchen Verbrauchserfassung fehlt es aber nach den - von der Revision insoweit auch nicht beanstandeten - Feststellungen des Berufungsgerichts, da ein gesonderter Zähler für den Wasserverbrauch in der Wohnung des Beklagten nicht vorhanden ist.
    BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 69/09, gegebenenfalls bei Der Bundesgerichtshof - Startseite über das Aktenzeichen gesamtes Urteil recherchieren.
    Geändert von Inaktiver User (12.01.2010 um 19:04 Uhr)

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    AW: nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    Wichtigste Frage:

    Welcher Umlageschlüssel ist im MV vereinbart?

    Umlage nach Wohnfläche? Dann ist alles korrekt.

    Umlage nach Verbrauch? Dann muß nach der Uhr abgerechnet werden.

    Umlage nach Personenzahl? Dann muß nach Personen abgerechnet werden.

    Alle drei Umlagearten sind rechtens für die Wasser- /Abwasserkosten. Gültig ist wie gesagt der im MV vereinbarte Umlageschlüssel.

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    AW: nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    aus 123recht.net:

    Die Beklagten machten geltend, dass die Klägerin wegen der vorhandenen Wasserzähler verpflichtet sei, die Wasserkosten nach Verbrauch abzurechnen. Bei richtiger Handhabung stünde ihnen ein Guthaben zu. Der Bundesgerichtshof sieht dies in seiner Entscheidung vom 12.März 2008 (Urt. vom 12.März 2008 - VIII ZR 188/07) anders. Danach war die Klägerin berechtigt, die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung nach dem Anteil der Wohnfläche auf die Mieter umzulegen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben und keine gesetzlichen Sonderregelungen bestehen, sieht § 556a I 1 BGB diesen Abrechnungsmaßstab grundsätzlich vor.
    Zu einer Abrechnung nach dem erfassten Wasserverbrauch wäre die Klägerin nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB nur verpflichtet gewesen, wenn alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet wären. Dies war hier jedoch nicht der Fall.
    mir erscheint es zwar ungerecht zu sein, grade wasser nach quadratmetern und nicht nach personen abzurechnen, wenn schon nicht vorhandene wasserzähler zur tatsächlichen verbrauchsermittlung herangezogen werden, aber rechtlich scheint es in ordnung zu sein.

    bei heizkosten will mir die quadratmeterabrechnung ja noch einleuchten, klar verheizt man mehr je grösser die wohnung ist. was jedoch wasserverbrauch mit der wohnungsgrösse zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
    Der Utopist sieht das Paradies,
    der Realist das Paradies plus Schlange.
    Friedrich Hebbel

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    AW: nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    achtung, eigentumswohnungen sind die "exoten" unter den wohnungen, selbst wenn sie vermietet sind, wenns ums wasserablesen geht.

    in der teilungerklärung ist in den meisten fällen geregelt, wie die wasserkosten umgelegt werden.

    sollte hier stehen, dass die abrechnung nach qm erfolgt, wäre eine änderung nur im Rahmen einer eigentümerversammlung möglich. möglichweise auch mit der einschränkung, der abstimmung nach qualifizierter mehrheit (siehe §10 WEG).

    mieter haben auf der einen seite einen rechtsanspruch auf abrechnung der wasserkosten nach verbrauch, wenn aber der wohnungseigentümer aufgrund der teilungserklärung keine andere möglichkeit hat, als die qm mäßige abrechnung, sind dem vermieter die hände gebunden und es bleibt dem mieter nichts anderes übrig, als das zu akzeptieren.
    dabei spielt es keine rolle, ob in seiner wohnung eine wasseruhr installiert ist oder nicht.

    lachattenoire

    p.s. die auskunft des verwalters ist natürlich schwachsinn, er hätte als guter und sachkundiger verwalter wissen müssen, wie die rechtslage ist, bzw. was in der teilungserklärung steht.
    Geändert von Lachattenoire (13.01.2010 um 13:24 Uhr) Grund: etwas vergessen

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    AW: nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    ich würde auf jeden Fall mal prüfen, ob die Nebenkosten überhaupt in der Höhe gerechtfertigt sind. Ich habe meine Nebenkostenabrechnung unter www.nebenkosten-rechner.de nachgeprüft und habe dabei gemerkt, dass mein Vermieter zu viel berechnet hat. Damit kann man schon mal ein wenig Druck ausüben oder auch zum Anwalt gehen.

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    AW: nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    Werbung gelöscht, laut Nutzungsbedingungen ist es unsagt! werbliche Einträge in diesem Forum vorzunehmen.

    Die Moderatorin
    Geändert von Inaktiver User (09.02.2010 um 17:38 Uhr)

  10. User Info Menu

    AW: nebenkostenabrechnung nach qm obwohl wasseruhr vorhanden???

    Hallo Phrollo,

    ich habe auch eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus und hier wird auch nach qm berechnet.Zig Mal habe ich bei den Eigentümerversammlungen die Ungerechtigkeit bemängelt, doch ohne Erfolg.Begründung war: man könne keine Wasseruhren getrennt in dem Haus installieren lassen (Kosten seien zu hoch, Leitungen teilw. marode und in einigen Wohnungen müssten dann 2 fach Uhren inst. werden). Auf die Personenzahl könne umgelegt werden, doch wurde ich verständlicherweise überstimmt.Weil ich nur zu 2t die Wohnung belebe, die Mehrzahl bewohnt aber mit mehreren Personen hier.So muss ich in den sauren Apfel beißen und ärgere mich jedes Mal darüber...

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