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    Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    Hallo ihr Lieben,

    heute hat uns unser Vermieter mal wieder mit einem Besuch erfreut (kommt glücklicherweise nur alle 2-3 Monate vor).
    Dabei ist ihm aufgefallen, dass wir auf seiner kostbaren Außentreppe (3 Tufen, jede ca. 20 cm hoch und 60 cm tief, 1 m breit) Salz gestreut haben. Der Grund dafür ist, dass sowohl von Dach, als auch vom Vordach Wasser auf diese Stufen tropft und bei diesen Temperaturen dann halt nachts gefriert. Folge davon ist natürlich, dass diese 3 Stufen absolut spiegelglatt sind. Da wir keine Lust haben, Schadensersatz zu bezahlen, wenn die Postfrau die Treppe runterfällt und uns auch selbst nicht den Hals brechen wollen, streuen wir halt Salz. Nur wenig und nur dann wenn es wirklich nötig ist, aber wir wissen nicht, wie wir diese geschlossene Eisschicht sonst beseitigen bzw. verhindern sollen.
    Kann er uns das Salzstreuen verbieten? Was sollen wir sonst machen? Ganz links an der Treppe gibt es ein Geländer und ich halte mich halt fest, aber wenn ein Fremder an die Treppe kommt und das nicht weiß, dann legt es ihn auf jeden Fall auf die Nase.
    Wir sind doch verpflichtet, den Weg zum Briefkasten und zur Haustüre Schnee- und Eisfrei zu halten (Gehweg gibt es nicht). Wie sollen wir das machen, wenn in dem Fall nicht mit Salz?
    Unser Vermieter meint, wir würden uns nur dumm anstellen und mutwillig sein Eigentum zerstören. Konkrete Lösungsvorschläge hat er nicht, wir machen einfach immer alles falsch.
    Wie krieg ich das Eis weg und verhindere, dass es gleich wieder gefriert? Die Eisschicht ist teilweise 1-2 cm dick.
    Ausziehen wollen wir nicht. Der Vermieter ist ein De.., die Wohnung, die Nachbarn und die Gegend sind aber toll und er kommt ja nur selten vorbei.
    Streitigkeiten gibt es halt so 4-5 mal im Jahr, weil wir nicht gut genug das Treppenhaus putzen, den Hof fegen, den Eingang putzen und ihm überhaupt nicht genügend Respekt zollen. Und ich eine schlechte Frau bin, weil ich den ganzen Tag arbeiten und mir dann den Luxus einer Putzfrau gönne. Das ist ja ganz pfui .
    Das alles ist mir wurst, aber die Sache mit dem Eis könnte halt doch mal ernste Konsequenzen haben wenn sich jemand verletzt.
    Wie verhalte ich mich also korrekt?
    Wäre super, wenn ihr ein paar Ratschläge für mich hättet.

    Danke schonmal.

    Viele Grüße

    Felina
    „Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.“
    Nicolas Chamfort

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    AW: Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    Der Einsatz von Salz/Taumitteln ist i. d. R. schon in der Gemeindeordnung verboten. Nimm Splitt.

  3. Moderation

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    AW: Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    Dass ihr Schnee räumen müsst, ist vertraglich festgelegt? Denn das ist normalerweise nicht Aufgabe eines Mieters.

    Wenn ihr Winterdienst habt, müsst ihr die Wege schnee- und eisfrei halten. Ich weiß auch keine andere Lösung, als die, die ihr anwendet.

    Hat der Vermieter sich eigentlich schriftlich geäußert, dass er nicht wünscht, dass das Eis mit Salz bekämpft wird? Wenn nein, würde ich ihn ignorieren. Wenn ja, dann stell ihm schriftlich die Frage, was du anstelle von salzen machen sollst.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
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    AW: Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    Splitt oder Sand.

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    AW: Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    Zitat Zitat von Tabetha Beitrag anzeigen
    Der Einsatz von Salz/Taumitteln ist i. d. R. schon in der Gemeindeordnung verboten. Nimm Splitt.
    Ne, das will er auch nicht, weil dann ja sein schönes Treppenhaus verdreckt wird (jeder trägt ja die Steinchen mit den Schuhen rein).
    Außerdem haben wir das schon probiert. Es ist wirklich soooooo glatt, dass das absolut nichts hilft. Zur Treppe hin ist es auch noch abschüssig, sodass sich das Wasser da sammelt. Es handelt sich also wirklich um eine große, geschlossene Eisfläche und ist spiegelglatt.

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Dass ihr Schnee räumen müsst, ist vertraglich festgelegt? Denn das ist normalerweise nicht Aufgabe eines Mieters.

    Wenn ihr Winterdienst habt, müsst ihr die Wege schnee- und eisfrei halten. Ich weiß auch keine andere Lösung, als die, die ihr anwendet.

    Hat der Vermieter sich eigentlich schriftlich geäußert, dass er nicht wünscht, dass das Eis mit Salz bekämpft wird? Wenn nein, würde ich ihn ignorieren. Wenn ja, dann stell ihm schriftlich die Frage, was du anstelle von salzen machen sollst.
    Hm, da müsste ich mal in unserem Mietvertrag nachschauen. Wird aber wohl nicht drinstehen, denn den Mietvertrag haben wir selbst ausgefertigt (Vermieter = Hinterweltler der sich nicht in der Lage sah, einen aufzusetzen oder zu kaufen). Ich dachte aber, das wäre automatisch unsere Pflicht. Wer muss es denn sonst machen?
    Nein, schiftlich hat er uns das noch nie mitgeteilt - weiß nicht, ob er überhaupt schreiben kann. Nein, das war jetzt böse , aber viel fehlt nicht mehr dazu.
    Wir haben ihn bisher immer ignoriert. Ich denke, ich sollte das wirklich auch weiterhin tun.
    Die Gemeinde-Tante wohnt neben uns und ist sehr nett. Ich werde sie mal fragen, ob bei uns Salzstreuen wirklich verboten ist. Im Amtsblatt stand nur, dass man es nicht machen soll, weil es nicht nötig ist. Den, der das geschrieben hat, würde ich gerne mal bei uns vor die Türe lotsen und vorher mal 2-3 Tage kein Salz streuen.
    Er sagt, ich soll das Eis mit dem Scheibenkratzer vom Auto wegkratzen . Ja ne, ist klar. Und das macht der Treppe dann nichts aus, oder?


    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    Splitt oder Sand.
    Siehe oben: reicht nicht aus und will der Vermieter erst recht nicht.
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    Nicolas Chamfort

  6. Moderation

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    AW: Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    Zitat Zitat von felina78 Beitrag anzeigen
    Er sagt, ich soll das Eis mit dem Scheibenkratzer vom Auto wegkratzen . Ja ne, ist klar. Und das macht der Treppe dann nichts aus, oder?


    Räumen ist Aufgabe des Vermieters. Und wenn er von euch verlangt, dass ihr räumt, muss ein Plan aufgestellt sein, damit genau klar ist, an welchen Tagen welcher Mieter "dran" ist - allein schon wegen der Haftung. Oder soll jeder Mieter dafür zahlen, wenn Oma Schulze vor eurem Haus stürzt und sich den Knöchel verstaucht (an schwerere Verletzungen möchte ich gar nicht denken).

    Und das Streumaterial und die Geräte zum Schneeräumen muss auch er bereitstellen. Und um Eis wegzuschlagen gibt es so Metallschieber (ich weiß nicht den Fachausdruck). Es sind keine Schaufeln, sondern gerade, etwas breitere Metallstücke an einem langen Stiel. Die stößt man dann auf das Eis und schiebt es dann anschließend weg.
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  7. Inaktiver User

    AW: Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    Zum einen kann man festhalten, dass es sich bei solchen glatten Untergründen im Aussenbereich wohl um eine Fehlplanung des Vermieters handelt. Es wäre meiner Ansicht nach auch seine Verpflichtung, für eine Lösung zu sorgen.

    Diese könnte, will man keine Taumittel oder Splitt/Sand einsetzen, so aussehen:

    1. Treppen wintersicher machen (im Klartext: einen Untergrund wählen, der auch bei Eis nicht spiegelglatt wird --> neuen Treppenbelag legen)

    ODER

    2. Bei Glättegefahr einen Läufer, Gummimatten o.ä. rutschhemmende Materialien auslegen.

    ODER

    3. Einen ähnlichen Effekt kann Holz haben, das man auf die glatten Stufen legt.

    Für 2 und 3 gilt, dass sicher zu stellen ist, dass die Auflagen sicher auf dem Untergrund befestigt werden.

    ODER

    4. Es gibt sogenannte Infrarotflächenheizungen für Stufen.

    Im übrigen ist es klar Vermietersache, dafür Sorge zu tragen, dass Treppen, Hauszugänge, und u.U. auch der Gehsteig vor dem Haus gefahrlos begehbar sind. Will er diese Pflicht auf den Mieter abwälzen, muss er kontrollieren, dass auch wirklich geräumt wird. Zudem muss er sich schriftlich seitens des Mieters bestätigen lassen, dass dieser den Winterdienst übernimmt. Ein Verweis auf die Hausordnung reicht nicht.

    Wenn Euer Vermieter also meckert, aber selbst nichts tut, und jemand zu Schaden kommt, ohne dass Ihr eine entsprechende Vereinbarung getroffen habt, ist der Vermieter dran.

  8. Inaktiver User

    AW: Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    In den meisten Städten und Gemeinden ist das Salz streuen verboten.

    Ist die Treppe nicht überdacht? Vielleicht kann das noch nachgeholt werden.

  9. User Info Menu

    AW: Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Zum einen kann man festhalten, dass es sich bei solchen glatten Untergründen im Aussenbereich wohl um eine Fehlplanung des Vermieters handelt. Es wäre meiner Ansicht nach auch seine Verpflichtung, für eine Lösung zu sorgen.

    Diese könnte, will man keine Taumittel oder Splitt/Sand einsetzen, so aussehen:

    1. Treppen wintersicher machen (im Klartext: einen Untergrund wählen, der auch bei Eis nicht spiegelglatt wird --> neuen Treppenbelag legen)

    ODER

    2. Bei Glättegefahr einen Läufer, Gummimatten o.ä. rutschhemmende Materialien auslegen.

    ODER

    3. Einen ähnlichen Effekt kann Holz haben, das man auf die glatten Stufen legt.

    Für 2 und 3 gilt, dass sicher zu stellen ist, dass die Auflagen sicher auf dem Untergrund befestigt werden.

    ODER

    4. Es gibt sogenannte Infrarotflächenheizungen für Stufen.

    Im übrigen ist es klar Vermietersache, dafür Sorge zu tragen, dass Treppen, Hauszugänge, und u.U. auch der Gehsteig vor dem Haus gefahrlos begehbar sind. Will er diese Pflicht auf den Mieter abwälzen, muss er kontrollieren, dass auch wirklich geräumt wird. Zudem muss er sich schriftlich seitens des Mieters bestätigen lassen, dass dieser den Winterdienst übernimmt. Ein Verweis auf die Hausordnung reicht nicht.

    Wenn Euer Vermieter also meckert, aber selbst nichts tut, und jemand zu Schaden kommt, ohne dass Ihr eine entsprechende Vereinbarung getroffen habt, ist der Vermieter dran.
    Mir fehlt jetzt irgendwie 5.: Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass es nicht friert.

    Pardon, aber einige Vorschläge sind doch sehr praxisfern - derjenige, der Beläge erfindet, die absolut eisfrei bleiben - nun, der wird der reichste Mensch der Welt werden.
    Wenn im MV - wie gemeinhin üblich - die Schneeräumpflicht auf den Mieter übertragen worden ist, ist der Mieter dafür zuständig. Der Vermieter muss dies nicht kontrollieren kommen, da er davon ausgehen kann (können sollte, heute wohl eher), dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nachkommt.
    Über 4. lache ich herzlich. Von den Kosten mal ganz abgesehen möchte ich doch noch einmal an die Themen "Umwelt" und "Energieverbrauch" erinnern.

    Der Vermieter verhält sich allerdings auch praxisfern. Splitt ist sicher auf Marmorböden so eine Sache, habt Ihr ein Mamortreppenhaus? Was machen die anderen Mieter oder ist es ein gemietetes EFH?

  10. User Info Menu

    AW: Schneeräumpflicht im Mietshaus - was tun?

    Eure Vorschläge gefallen mir gut . Die kann ich dann bestens gegen ihn vorbringen, wenn er richtig pampig wird.
    Der Vermieter wird alles tun, nur damit er keine Kosten hat. Treppe überdachen wäre echt die beste Möglichkeit - aber das würde er natürlich niemals bezahlen wollen.

    Ich verstehe auch echt nicht, warum er nicht die Klappe hält. Ich räume den blöden Schnee weg, kaufe Schneeschieber und Streusalz selbst und bemühe mich auch, das Zeug echt nur im Bedarfsfall einzusetzen.
    „Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.“
    Nicolas Chamfort

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