Hallo!
Ich wohne nun seit 8 Jahren in meiner Mietwohnung.
Der Teppichboden war damals neu als ich hier einzog. Nun ist er mittlerweile unansehnlich, ausgebleicht, hat Laufspuren und ist auf der Südseite durch die Sonneneinstrahlung strak verfärbt.
Und dies trotz wenig Beanspruchung (1 Person und sehr kleiner Hund).
Eben habe ich meinen Vermieter gefragt, ob es möglich sei, dass er mir einen neuen Teppich bezahlt . Er verneinte dies, er war lediglich damit einverstanden, den alten Teppich zu entsorgen.
Und dann fand ich beim googeln dies:
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(...)Eine notwendige Erneuerung des Teppichs muss der Vermieter auf eigene Kosten vornehmen (OLG Hamm, Az. 30 REMiet 3 / 90). Ein bereits 8 Jahre alter Teppichboden habe seine übliche Nutzungsdauer ohnehin hinter sich, meinte das Amtsgericht Köln; wenn "noch dazu Laufspuren vorhanden sind, ist der Vermieter verpflichtet, im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht diesen zu erneuern" (Az. 213 C 501 / 97).
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Ist es so, dass mein Vermieter nun dazu verpflichtet ist, den Teppich zu erneuern? Im Mietvertrag steht nichts davon - es ist ein von mir mit der Hand geschriebener Mietvertrag der nur das Allernötigste enthält.
Wer weiss Rat???
Besten Dank und Grüsse
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 13
Thema: Teppichboden
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30.11.2009, 15:41
Teppichboden
Geändert von MissVolvic (03.12.2009 um 18:11 Uhr)
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30.11.2009, 16:33
AW: Teppichboden
Teppichboden - Gerichtsentscheidungen zum Thema Teppich, Parkett
Ist die Mietwohnung mit Parkett- oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind. Ausbesserungen oder gar der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes das Oberlandesgericht Hamm (30ReMiet 3/90) zu Teppichböden und das Landgericht Köln (6 S 121/91) zu Parkettböden.
Weitere Gerichtsurteile zum Thema Teppich und Parkett hat der Deutsche Mieterbund zusammengestellt:
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln 213 C 501/97).
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Ich denke schon, dass ich auf der sicheren Seite bin und Recht habe - hoffentlich dies auch bekomme!
LG
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01.12.2009, 12:59
AW: Teppichboden
Schlag doch vor, dass du einen Teppichboden aussuchst, das ganze mit dem raus- und reinmachen regelst - und er bezahlt, da er ja sicher auch was für den Werterhalt der Wohnung tun will.
Und du ja auch - deswegen streichst du.Ich hab meine Ernährung umgestellt.
Die Chips stehen jetzt links von der Tastatur.
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01.12.2009, 15:28
AW: Teppichboden
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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02.12.2009, 16:38
AW: Teppichboden
Ich hab meine Ernährung umgestellt.
Die Chips stehen jetzt links von der Tastatur.
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02.12.2009, 19:15
AW: Teppichboden
Also dass die Erneuerung des Teppichs bei AUSZUG Sache des Vermieters ist, ist wohl unbestritten.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, geht es um die Erneuerung während der Mietzeit - MissVolvic zieht gar nicht aus, oder?
In dem Falle gibt es meines Wissens keine einheitliche Rechtsprechung, ob der Vermieter auch dann zur Erneuerung verpflichtet ist. Oder bin ich da nicht mehr auf dem neuesten Stand??Islabonita
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02.12.2009, 20:15
AW: Teppichboden
Ein Teppich gilt nach 8-10 Jahren als abgewohnt, dann kann ein Mieter auch während der Mietzeit vom Vermieter den Austausch verlangen.
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05.12.2009, 21:12
AW: Teppichboden
Ich frage mich gerade, welcher Teppich bei der Nutzung durch eine Person und einen winzigen Hund so sehr verschlissen ist, dass er erneuert werden muss. Der Teppich in unserem derzeitigen Wohnzimmer ist mehr als zehn Jahre alt. Die ersten Jahre sind wir mit fünf Personen in der Wohnung gewesen, dazu Katze und Hund. Gäste hatten wir auch immer reichlich. Trotzdem haben wir keine Laufstraßen und der Teppich ist definitiv nicht verschlissen.
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06.12.2009, 13:31
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07.12.2009, 21:00


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