Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 13

Thema: Teppichboden

  1. User Info Menu

    Teppichboden

    Hallo!

    Ich wohne nun seit 8 Jahren in meiner Mietwohnung.
    Der Teppichboden war damals neu als ich hier einzog. Nun ist er mittlerweile unansehnlich, ausgebleicht, hat Laufspuren und ist auf der Südseite durch die Sonneneinstrahlung strak verfärbt.
    Und dies trotz wenig Beanspruchung (1 Person und sehr kleiner Hund).

    Eben habe ich meinen Vermieter gefragt, ob es möglich sei, dass er mir einen neuen Teppich bezahlt . Er verneinte dies, er war lediglich damit einverstanden, den alten Teppich zu entsorgen.

    Und dann fand ich beim googeln dies:

    ------------------------------------

    (...)Eine notwendige Erneuerung des Teppichs muss der Vermieter auf eigene Kosten vornehmen (OLG Hamm, Az. 30 REMiet 3 / 90). Ein bereits 8 Jahre alter Teppichboden habe seine übliche Nutzungsdauer ohnehin hinter sich, meinte das Amtsgericht Köln; wenn "noch dazu Laufspuren vorhanden sind, ist der Vermieter verpflichtet, im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht diesen zu erneuern" (Az. 213 C 501 / 97).

    -----------------------------------

    Ist es so, dass mein Vermieter nun dazu verpflichtet ist, den Teppich zu erneuern? Im Mietvertrag steht nichts davon - es ist ein von mir mit der Hand geschriebener Mietvertrag der nur das Allernötigste enthält.

    Wer weiss Rat???

    Besten Dank und Grüsse
    Geändert von MissVolvic (03.12.2009 um 18:11 Uhr)

  2. User Info Menu

    AW: Teppichboden

    Teppichboden - Gerichtsentscheidungen zum Thema Teppich, Parkett


    Ist die Mietwohnung mit Parkett- oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind. Ausbesserungen oder gar der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes das Oberlandesgericht Hamm (30ReMiet 3/90) zu Teppichböden und das Landgericht Köln (6 S 121/91) zu Parkettböden.

    Weitere Gerichtsurteile zum Thema Teppich und Parkett hat der Deutsche Mieterbund zusammengestellt:

    Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln 213 C 501/97).

    ----------------------------------------

    Ich denke schon, dass ich auf der sicheren Seite bin und Recht habe - hoffentlich dies auch bekomme!

    LG

  3. User Info Menu

    AW: Teppichboden

    Schlag doch vor, dass du einen Teppichboden aussuchst, das ganze mit dem raus- und reinmachen regelst - und er bezahlt, da er ja sicher auch was für den Werterhalt der Wohnung tun will.
    Und du ja auch - deswegen streichst du.
    Ich hab meine Ernährung umgestellt.


    Die Chips stehen jetzt links von der Tastatur.

  4. Moderation

    User Info Menu

    AW: Teppichboden

    Zitat Zitat von Franca81 Beitrag anzeigen
    Schlag doch vor, dass du einen Teppichboden aussuchst, das ganze mit dem raus- und reinmachen regelst - und er bezahlt, da er ja sicher auch was für den Werterhalt der Wohnung tun will.
    Und du ja auch - deswegen streichst du.
    Wer den Auftrag erteilt, muss auch zahlen! Wenn der Vermieter sich weigert - und das wird er tun - muss er auch nicht zahlen. Und kein Gericht wird ihn dazu verdonnern, weil die TE dann eigenmächtig gehandelt hätte.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
    - Ich habe meinen Sport gefunden.


    Sommer 2021 - mehr als nur nasse Füße... reinklicken und mithelfen!

    Moderatorin für:

    Was bringt Sie aus der Fassung?
    Beziehung im Alltag
    Trennung und Scheidung
    Über das Kennenlernen
    Forum für Alleinerziehende
    Reine Familiensache

  5. User Info Menu

    AW: Teppichboden

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Wer den Auftrag erteilt, muss auch zahlen! Wenn der Vermieter sich weigert - und das wird er tun - muss er auch nicht zahlen. Und kein Gericht wird ihn dazu verdonnern, weil die TE dann eigenmächtig gehandelt hätte.

    Ja, das weiß ich - aber wenn die TE mit dem Vermieter das so ausmacht - VORHER - dann wäre das möglich.

    Ich sag ja nicht, dass sie auf eigene Faust einen Teppichboden bestellt und dem Vermieter dann die Rechnung präsentiert!
    Ich hab meine Ernährung umgestellt.


    Die Chips stehen jetzt links von der Tastatur.

  6. Moderation

    User Info Menu

    AW: Teppichboden

    Also dass die Erneuerung des Teppichs bei AUSZUG Sache des Vermieters ist, ist wohl unbestritten.

    Aber wenn ich das richtig verstanden habe, geht es um die Erneuerung während der Mietzeit - MissVolvic zieht gar nicht aus, oder?

    In dem Falle gibt es meines Wissens keine einheitliche Rechtsprechung, ob der Vermieter auch dann zur Erneuerung verpflichtet ist. Oder bin ich da nicht mehr auf dem neuesten Stand??
    Islabonita

    Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin

  7. Moderation

    User Info Menu

    AW: Teppichboden

    Ein Teppich gilt nach 8-10 Jahren als abgewohnt, dann kann ein Mieter auch während der Mietzeit vom Vermieter den Austausch verlangen.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
    3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum
    ------------------Hochzeit --------------------------Reisen

  8. User Info Menu

    AW: Teppichboden

    Ich frage mich gerade, welcher Teppich bei der Nutzung durch eine Person und einen winzigen Hund so sehr verschlissen ist, dass er erneuert werden muss. Der Teppich in unserem derzeitigen Wohnzimmer ist mehr als zehn Jahre alt. Die ersten Jahre sind wir mit fünf Personen in der Wohnung gewesen, dazu Katze und Hund. Gäste hatten wir auch immer reichlich. Trotzdem haben wir keine Laufstraßen und der Teppich ist definitiv nicht verschlissen.

  9. User Info Menu

    AW: Teppichboden

    Zitat Zitat von Yanina Beitrag anzeigen
    Ich frage mich gerade, welcher Teppich bei der Nutzung durch eine Person und einen winzigen Hund so sehr verschlissen ist, dass er erneuert werden muss. Der Teppich in unserem derzeitigen Wohnzimmer ist mehr als zehn Jahre alt. Die ersten Jahre sind wir mit fünf Personen in der Wohnung gewesen, dazu Katze und Hund. Gäste hatten wir auch immer reichlich. Trotzdem haben wir keine Laufstraßen und der Teppich ist definitiv nicht verschlissen.
    Es gibt ja verschiedene Qualitäten bei Teppichen.

    Grüßle
    TM
    Grüßle
    TM



    Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht. (Adenauer, Konrad)

  10. User Info Menu

    AW: Teppichboden

    Zitat Zitat von TajMahal Beitrag anzeigen
    Es gibt ja verschiedene Qualitäten bei Teppichen.

    Grüßle
    TM
    und verschiedene Pflegearten ...

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •