Hallo Zusammen,
kann mir das mal jemand übersetzen.
"Der Vertrag kann vom Mitglied bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden."
Ich lebe in einer Bauvereinswohnung und möchte zum 1.2. oder 1.3 ausziehen.
Also soweit ich das verstanden habe kann ich bis zum 3.Dez meine Kündigung zum 1.3 einreichen?
Also schreibe ich in etwa "Hiermit kündige ich fristgerecht meine Wohnung sowieso zum ersten Dritten."
Bitte um Nachsicht für wahrscheinlich einfache Fragen aber ich bin derzeit Hirntechnisch völlig überlastet - Ich heiße Luna Lottermann und wohne in einer Boutique in.... So in etwa sieht es bei mir momentan aus....
Ich sehe mir diese Woche eine Wohnung an und möchte natürlich nicht kündigen bevor ich eine Zusage habe.
Blöde ist halt das ich, wenn ich nicht so schnell einen Nachmieter finde den der Verein akzeptiert, im Feb. doppelt Miete zahlen müßte.
Aber vielleicht finden die ja auch selber jemanden wenn ich sage das ich bis zum 1.2 raus wäre.
An und für sich hasse ich Umzüge aber das Haus ist auf Dauer zu hellhörig.......
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Ergebnis 1 bis 8 von 8
Thema: Kündigungsfrist?
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16.11.2009, 19:04Inaktiver User
Kündigungsfrist?
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16.11.2009, 19:10Inaktiver User
AW: Kündigungsfrist?
ja - nur eine Kleinigkeit - es ist zum 28.2.
wie willst Du "über Nacht" umziehen?Blöde ist halt das ich, wenn ich nicht so schnell einen Nachmieter finde den der Verein akzeptiert, im Feb. doppelt Miete zahlen müßte.
und ggf. musst Du auch noch renovieren.
und in der neuen Wohnung Dinge anpassen - Küche einbauen etc.
weniger als 14 Tage Überlappung (kann man ggf. mit den Nachmietern so regeln, dass sie einen Teil übernehmen - oder mit dem neuen Vermieter, dass man ab 15.1. mieten kann) sollte man nicht haben.
und ggf. einen Monat doppelt zahlen.
Gruß, LeonieGeändert von Inaktiver User (22.11.2009 um 21:27 Uhr) Grund: Überflüssiges gelöscht
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16.11.2009, 23:41
AW: Kündigungsfrist?
Selbst wenn du die Wohung nur besenrein übergeben müsstest - ein Umzug ist an einem Tag nicht zu schaffen. Du musst alles was in der alten Wohnung (und dem Keller!) steht in die neue bringen und anschließend die alte Wohnung saubermachen und dann übergeben.
Da müsste der Umzug wie am Schnürchen klappen, der Vermieter bereit stehen (du wirst keine genaue Uhrzeit angeben können für die Übergabe). Wie Leonie schon sagt; du brauchst Minumum 14 Tage Überschneidung.Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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22.11.2009, 11:47Inaktiver User
AW: Kündigungsfrist?
Danke!
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26.11.2009, 00:28
AW: Kündigungsfrist?
Hallo Experten,
kann mir vielleicht jemand folgende Frage beantworten? Ich wohne jetzt seit über 8 Jahren in einer Mietwohnung, und im 2001 geschlossenen Mietvertrag steht noch drin, sollte das Mietverhältnis mehr als 8 Jahre dauern, so beträgt die Kündigungsfrist für den MIETER 9 Monate. Ist das gültig oder hat sich die rechtslage diesbezüglich so geändert, daß sich für mich die gesetzliche Kündigungsfrist inzwischen verkürzt hat, OBWOHL ich schon so lange dort wohne?
(ich frage nur zu Informationszwecken, es ist momentan nicht dringend, daß ich schnell ausziehen will. Aber ich will bescheid wissen.)
Merci!!
chicisLeider werden nur Ergebnisse geschätzt und nicht in Entwicklung befindliche Prozesse!
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26.11.2009, 06:39
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26.11.2009, 15:48Inaktiver User
AW: Kündigungsfrist?
derzeit - wie Islabonita schreibt - für Mieter generell 3 Monate.
als das geändert wurde, wurde festgelegt, dass das auch für bestehende Mietverträge gilt.
die jetzige Koalition will die Kündigungsfristen aber wieder für Vermieter und Mieter gleich machen - wie genau, steht doch nicht fest.
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27.11.2009, 00:38
AW: Kündigungsfrist?
Vielen vielen dank Euch beiden!!!
Leider werden nur Ergebnisse geschätzt und nicht in Entwicklung befindliche Prozesse!



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