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    Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Hallo!
    Passend zu meinem anderen Thread über Preisverhandlungen beim Immobilienkauf, würde ich mich hier über Eure Erfahren aus der Praxis freuen, wenn man denn nun die Wunschimmobilie gefunden hat und zum Kaufvertrag kommt, bzw. zum Notar muß.

    Welche bösen Fallen gibt es denn hier, bzw., was ist ganz wichtig und zu beachten?

    Was würdet Ihr anders machen, wenn Ihr wieder etwas kaufen solltet, denn hinterher ist man ja immer schlauer... ;-)

    Sollte man immer einen Sachverständigen mitnehmen, der die Bausubstanz prüft?

    Ich bin echt ratlos, denn auch Bücher helfen da wenig. Wichtiger sind bestimmt Eure praktischen Erfahrungen.

    Schon jetzt vielen Dank dafür!

    Gruß,
    Mitternachtssonne
    Das Herz hat eine Vernunft, die der Verstand nicht begreift.

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    AW: Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Meine Schwester erlebt gerade einen Alptraum.

    sie haben sich ein REH gekauft. Im KV ist das Datum für dein Eigentumsübergang festgehalten. Der Tag ist nun mittlerweile seit Wochen her, meine Schwester konnte den Kaufpreis aber nicht bezahlen. Die Verkäufer haben das Grundbuch nciht sauber (Eintragungen sind nicht gelöscht). Somit bekommt sie nun auch nciht die Schlüssel und die Renovierung kann nicht beginnen.

    Für diesen Fall ist im Kaufvertrag nichts geregelt. es ist wohl geregelt, was passiert, wenn meine Schwester nicht bezahlen würde. Allerdings gibt es keine Regelung zu dem Fall, dass das Grundbuch nicht sauber ist.

    Nun hat meine Schwester mit den Verkäufern vereinbart, dass auf Kosten der Verkäufer ein Zusatz zum Kaufvertrag beurkundet wird. Die Kosten der Beurkundung und des Notaranderkontos tragen die Verkäufer.

    Dann gibt es noch Fallstricke im Finanzierungsvertrag. Meine Schwester rief mich gerade an, sie ist einem Nervenzusammenbruch nahe. Der Notar hat der Bank die Kaufpreisfälligkeit geschickt und die Bank verweigert nun die Zahlung. Dem Sachbearbeiter bei der Bank ist ein dicker Fehler passiert, deshalb wird der Kaufpreis nicht angewiesen.

    Meine Schwester ist nur noch am heulen, ihr Mann tobt. Nur ändert das alles nichts.

    Mein dringender Rat: achte vor Allem auch auf die Kreditvereinbarungen. Und überwache persönlich ganz genau, ob die Bank ihren Verpflichtungen nach kommt. Denn für Fehler der Bank haftest du in erster Linie.

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    AW: Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Hallo Yanina,
    danke für Deine tollen Tips.
    Deine Schwester tut mir echt leid. Das zerrt an den Nerven,

    Aufgrund dessen habe ich mich jetzt bei einem Immobilienseminar Kauf/Verkauf angemeldet, damit ich nicht wirklich zu blauäugig an die Sache rangehe und auch mal Immobilienfachleute fragen kann.
    Bin mal gespannt.

    Gruß,
    Mitternachtssonne
    Das Herz hat eine Vernunft, die der Verstand nicht begreift.

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    AW: Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Zitat Zitat von Mitternachtssonne Beitrag anzeigen
    Sollte man immer einen Sachverständigen mitnehmen, der die Bausubstanz prüft?
    Ja, unbedingt! Wir hatten "unser" Haus gefunden und waren schon auf Wolke 7. Dann ist ein bekannter Architekt mit uns mit, der uns gleich gesagt hat, wir sollen Finger davon lassen wg. schlechten bausubstanz, Frostschäden etc. Bekannte von uns haben dieses Haus gekauft (er - Bauingenieur, damals jedoch mit wenig Erfahrung) und haben seit zwei Jahren nur Ärger damit.

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    AW: Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Sollte man immer einen Sachverständigen mitnehmen, der die Bausubstanz prüft?
    Würde ich auch machen, wenn ich sonst niemanden kennen würde, der sich auskennt.

    Ganz wichtig ist auch die Einsicht ins Grundbuchregister (nicht der Grundbucheintrag, den man mit dem Kaufvertrag bekommt - sondern wirklich über den Notar oder einen Anwalt Einsicht ins Register bekommen!)
    Was ich noch gerne vorher abgeklärt hätte:
    auf dem Weg zu unserem Grundstück ist ein Geh- und Wegerecht eingetragen (beim Kauf war das ein unzumutbarer Schotterweg). Im Kaufvertrag stand nichts über eventuelle Kostenbeteiligung an einer Sanierung. Im Grundbuchregister / Kaufvertrag war das auch nicht eindeutig bestimmt. Leztlich mussten wir die Kosten für die Sanierung der Strasse mitfinanzieren, um eine gute Nachbarschaft zu gewährleisten, und weil die Strasse sonst auch nicht gemacht worden wäre.
    Grüsse

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    AW: Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Und schau dir die Nachbarn an, und auch wie weit euer Haus zur Grenze entfernt ist.
    Damals wurden die Häuser z.T. ja fast nebeneinander gebaut, so Haus-an-Nachbarhof, wenn du da böse Nachbarn hast sind die Probleme schon vorprigrammiert, z.B. Dachrinnenreinigung oder sowas wo ihr zum Nachbarn in den Hof müßtet dazu.

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    AW: Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Zitat Zitat von Yanina Beitrag anzeigen

    Für diesen Fall ist im Kaufvertrag nichts geregelt. es ist wohl geregelt, was passiert, wenn meine Schwester nicht bezahlen würde. Allerdings gibt es keine Regelung zu dem Fall, dass das Grundbuch nicht sauber ist.



    Dann gibt es noch Fallstricke im Finanzierungsvertrag. Meine Schwester rief mich gerade an, sie ist einem Nervenzusammenbruch nahe. Der Notar hat der Bank die Kaufpreisfälligkeit geschickt und die Bank verweigert nun die Zahlung. Dem Sachbearbeiter bei der Bank ist ein dicker Fehler passiert, deshalb wird der Kaufpreis nicht angewiesen.
    Der Notar ist eine Schnarchnase. Irgendwo im VT muss zu dem Fall etwas stehen, wenn der Verkäufer in Verzug kommt, was er hiermit macht bzw. automatisch ist. Daher ist der Verkäufer auch schadensersatzpflichtig, wenn es zu zusätzlichen Kosten kommt (z. B. Zwischenlagerung der Möbel).
    Den Fehler mit der Finanzierung haben sich aber Schwester/Schwager anzulasten. Den Notarvertrag unterzeichnet man erst bei schriftlich vorliegender Zusage der Bank. Da kommt die Bank nicht so schnell raus, es sei denn, sie könnte dem Darlehensnehmer Täuschung bei den Daten nachweisen (z. B.).

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    AW: Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Zitat Zitat von Tabetha Beitrag anzeigen
    Der Notar ist eine Schnarchnase. Irgendwo im VT muss zu dem Fall etwas stehen, wenn der Verkäufer in Verzug kommt, was er hiermit macht bzw. automatisch ist. Daher ist der Verkäufer auch schadensersatzpflichtig, wenn es zu zusätzlichen Kosten kommt (z. B. Zwischenlagerung der Möbel).
    Das mag sein, kann ich nciht beurteilen.

    Zitat Zitat von Tabetha Beitrag anzeigen
    Den Fehler mit der Finanzierung haben sich aber Schwester/Schwager anzulasten. Den Notarvertrag unterzeichnet man erst bei schriftlich vorliegender Zusage der Bank. Da kommt die Bank nicht so schnell raus, es sei denn, sie könnte dem Darlehensnehmer Täuschung bei den Daten nachweisen (z. B.).
    Meine Schwester hat die schriftliche Zusage der Bank, einige Zahlungen sind auch gelaufen (Grunderwerbsteuer, etc.)

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    AW: Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Meine Maklerin hat mir gesagt, dass sie immer einen Einblick ins Grundbuch (Vollmacht) fordert, der maximal 3 Wochen alt ist, bevor der Notartermin aufgesetzt wird.

    So kann gleich vorab geklärt werden, ob es noch alte Belastungen gibt.

    -ND-
    Das Glück gehört denen die sich selber genügen." Aristoteles



    .

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    AW: Immobilienkauf-Fallen beim Vertrag etc.

    Zitat Zitat von -ND- Beitrag anzeigen
    Meine Maklerin hat mir gesagt, dass sie immer einen Einblick ins Grundbuch (Vollmacht) fordert, der maximal 3 Wochen alt ist, bevor der Notartermin aufgesetzt wird.

    So kann gleich vorab geklärt werden, ob es noch alte Belastungen gibt.

    -ND-
    Ich behaupte jetzt einmal, dass alle Häsuer im Grundbuch Belastungen haben. selbst wenn die Finanzierungen bezahlt sind, löscht kein Eigentümer die Hypotheken. Das kostet unnötig Geld und erschwert eine neue Kreditaufnahme.

    Die Frage ist, wie schnell die Hypotheken bei Verkauf gelöscht werden.

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