Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 18
  1. Inaktiver User

    Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    Guten Abend!

    Bei uns muss in Flur, Küche, Badezimmer und Gäste-WC der Fliesenboden teilweise neu verlegt werden.

    Die Arbeiten werden ungefähr eine Woche dauern, da wir in dieser Zeit doch ziemlich beeinträchtigt sind, werden wir (in Absprache mit unserem Vermieter) die Miete mindern.

    Da weder der Vermieter noch wir Erfahrungen mit Mietminderung haben, die Frage - was ist angemessen?

    Ich bin auf einschlägigen Seiten nicht fündig geworden, dachte jedoch, da wir ein Viertel des Monats "betroffen" sind, an ca. 300 Euro - das entspricht einem Viertel der Kaltmiete.

    Danke für Eure Tipps
    Geändert von Inaktiver User (31.08.2009 um 10:37 Uhr)

  2. User Info Menu

    AW: Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    Was sagt dir dein Gefühl?

    Mit dem Vermieter reden ist okay. Und ein Viertel, mag auch okay sein.
    Als Grundlage würde ich die Hälfte ansetzen, damit ihr euch dann friedlich auf ein Viertel der Miete einigen könnt.

    Mir wurde bei der Komplett-Sanierung meiner Wohnung eine Monatsmiete erlassen. Allerdings betrug diese nur 200 €.
    Das habe ich auch gerne in Kauf genommen, denn ich weiß die Vorteile der Sanierung zu schätzen.

    Ich bin ein 1 Mio-teiliges Puzzle !!!

    Schaut auf das Gesamtbild.

    ...haltet euch nicht an einzelnen "unschönen" Teilen auf.
    Diese gehören dazu.


    Folge deinem Gefühl,
    auch wenn der Weg steinig scheinen mag.



    ()

  3. Inaktiver User

    AW: Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    Mein Gefühl sagt mir: eine ganze Monatsmiete

    Die Mietminderung geht nicht zu Lasten des Vermieters, er kann diese beim Fliesenleger geltend machen.

  4. User Info Menu

    AW: Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    Eine ganze Monatsmiete wäre unangemessen. Die Beeinträchtigung ist a. auf Räume beschränkt b. werden diese lediglich einzeln für 1-2 Tage nicht nutzbar sein.
    Eine hundertprozentige Mietminderung wird nur bei den Fällen anerkannt, bei denen die Wohnung komplett nicht zu nutzen ist, z. B. Heizungsausfall im Winter, kaputte Toilette, kein Wasser etc.
    Auch dann nur 100 %, wenn die Wohnung entsprechend den ganzen Monat nicht zu nutzen ist.

    Hier ist die Wohnung in großen Teilen nutzbar, inbesondere, nachdem die Handwerker abends abgezogen sind.
    Ich würde 25-35 % für angemessen halten, dies sollte eine Summe sein, auf die man sich mit dem Vermieter einigen könnte.

  5. Inaktiver User

    AW: Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    25-35% der Monatsmiete - weil eine Woche lang ein Teil der Räume nicht zu nutzen sind?
    Oder meinst Du auf die Woche bezogen?

    kommt mir völlig überzogen vor.

    es wird ja auch so sein, dass zumindest immer noch eine Toilette zu benutzen ist - oder dieses Problem anders gelöst ist.

    also - es geht um einen Viertel des Monats - und es ist auch für diese Zeit keine 100% Mietminderung gerechtfertigt.

    Da kommt nicht mehr als 10% der Monatsmiete raus - und die würde ich auch nicht abziehen, um das gute Verhältnis mit dem Vermieter zu pflegen, der immerhin gerade meine Wohnung verbessert.

    Gruß, Leonie

    die beide Seiten kennt.

  6. User Info Menu

    AW: Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    Pardon Leonie, ich hatte die Dauer "1 Woche" überlesen. Dann ist das zu viel. Denn 35 % auf den Monat bezogen bekommt man auch nur bei gravierenden Mängeln, die nicht nach 1 Woche erledigt sind (Schimmel etc.).
    Die Mietminderungsmöglichkeiten liegen meist deutlich unter dem, was sich Mieter vorstellen.

  7. User Info Menu

    AW: Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    wegen einer Woche Handwerker in der Wohnung, die Miete mindern?
    Deine Wohnung wird in Ordnung gebracht, Du profitierst in Zukunft davon.

    Ich würde als Vermieter sofort nach der Renovierung Deine Miete entsprechend erhöhen, wenn Du für die absehbare Zeit Minderminderung ansetzen würdest, denn der Wert Deiner Wohnung wird erhöht.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  8. Inaktiver User

    AW: Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    Ich merke gerade, dass die Diskussion in eine falsche Richtung läuft, weil ich zu wenig Hintergrundinfos gegeben habe.


    wegen einer Woche Handwerker in der Wohnung, die Miete mindern?
    Deine Wohnung wird in Ordnung gebracht, Du profitierst in Zukunft davon.

    Ich würde als Vermieter sofort nach der Renovierung Deine Miete entsprechend erhöhen, wenn Du für die absehbare Zeit Minderminderung ansetzen würdest, denn der Wert Deiner Wohnung wird erhöht.
    Es geht nicht um eine Renovierung oder um eine Verbesserung, sondern um eine Mängelbeseitigung! Die Wohnung ist ein Erstbezug (komplett sanierter Altbau).

    Die Fliesen wurden nicht ordnungsgemäß verlegt und es gibt massive Schäden auf ca. 70 m² Fliesenboden inklusive Untergrund. Die Fliesen sind zum Teil gesplittert, "eingekracht" oder haben sich aus der Verfugung gelöst.

    Weitere Details erspare ich Euch

    Ursprünglich sollten wir während der Arbeiten sogar ausziehen, aber der Fliesenleger hat jetzt eine Möglichkeit gefunden, den Schaden zu beseitigen, ohne dass das notwendig wird.

    Die Wohnung ist allerdings während der Arbeiten von 7 bis 17 Uhr nicht begehbar - da auch ein Teil des Flurs betroffen ist.

    Und wichtig ist auch - ich glaube, ich habe es erwähnt - für die Mietminderung muss der Fliesenleger aufkommen!

  9. Inaktiver User

    AW: Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und wichtig ist auch - ich glaube, ich habe es erwähnt - für die Mietminderung muss der Fliesenleger aufkommen!
    Das mag sein, morcheeba.
    Du solltest aber trotzdem mal nach Mietminderung googlen, damit Du mal ne Übersicht über die prozentualen Anteile, die ein Mieter mindern kann, bekommst.

    Denn wie Tabea schon schrieb: das ist erheblich weniger, als Mieter im allgemeinen annehmen. Das bewegt sich nämlich so im Rahmen von 5 - 8 %, in wirklichen Härtefällen so um die 10 - 15 % Minderung der monatl. Miete.

  10. Inaktiver User

    AW: Mietminderung bei "Bauarbeiten" in der Wohnung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Wohnung ist allerdings während der Arbeiten von 7 bis 17 Uhr nicht begehbar - da auch ein Teil des Flurs betroffen ist.
    25% der Monatsmiete (völlige Unbenutzbarkeit während einer Woche - sind es 7 Tage?) bleibt aber das Maximum.

    Vermutlich ist es doch aber Mo-Fr - und tagsüber seid Ihr sowieso weg.


    Aber das Vorgehen ist doch eigentlich einfach:

    Ihr (Vermieter und Du) schlagen die 25% = 300 Euro vor.
    Und die Versicherung des Fliesenlegers wird schon protestieren, wenn das nicht angemessen ist.

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •