Ich versteh die Überschrift nicht? Wo hat der Vermieter der Hundehaltung zugestimmt? Ich finde nur die Zustimmung zu Katzenhaltung.
Untervermietung ist übrigens auch zustimmungspflichtig und kann vom Vermieter abgelehnt werden. Ob mit oder ohne Hund.
Nelly, du Ritter im Namen der Teppichratten. :D
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26.08.2009, 17:49
AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage
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26.08.2009, 17:51Inaktiver User
AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage
bellendes Meerschweinchen ist gut....
ich hab mir 11 Wohnungen angeschaut, darunter eine einzige, in der Tierhaltung "genehmigungspflichtig" und nicht direkt verboten war.
ich frage mich, wie man mit Hund überhaupt was findet...
aber das haben wir ja erst vor kurzem in einem Nachbarthread ausdiskutiert.
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26.08.2009, 18:00Inaktiver User
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26.08.2009, 18:05
AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage
naja der vermieter hatte ja bei der wohnungsbesichtigung mir schon zugesagt dass tiere generell erlaubt wären... und jetz zickt er so rum...
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26.08.2009, 19:02
AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage
Also bei dem Begriff Fußhupe, gebe ich zu, hab ich erst mal schallend gelacht. Obwohl ich als Hundehalterin Dich ja nun angreifen müsste...
Hab eher eine Oberschenkelhupe......
. Also Hunde dieser Rasse sind auch steuerpflichtig (halte die Hundesteuer generell für unmöglich), aber das nur am Rande. Mündliche Zusagen IMMER schriftlich bestätigen lassen, ansonsten A .- Karte gezogen. Hinterher reinschmuggeln, da der Vermieter ja nun auch gewarnt ist, geht sicher nach hinten los. Es ist wirklich unmöglich, dass es heute äusserst schwer ist mit Tieren eine Wohnung zu finden - ich kenne das. Oft sind Tierhalter Opfer von vorgefassten Meinungen, oder man hat maaaaaaaaaaal eine schlechte Erfahrung gemacht.
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26.08.2009, 19:18
AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage
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26.08.2009, 19:23
AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage
Mich würde ja so'n Winzling bei den Nachbarn nicht stören. Was soll der schon großartig bellen? Hier im Haus sind Tiere erlaubt, zur Zeit wohnt aber nur ein Kater (meiner). Der Vermieter ist 'ne seltene Type, will eigentlich mit dem ganzen Kram möglichst nix zu tun haben, Hauptsache, dass das Geld pünktlich auf dem Konto ist. Der ist Zahnarzt, und ich hab schon Leute mit ziemlich großen Schäfer- und sonstigen größenmäßig ähnlichen Hunden da ein- und ausgehen sehen. Die operiert er also auch. Das weiß ich, weil die Leute jedesmal im Geleitzug mit meiner Tierärztin kamen.
Ein Haus weiter praktiziert eine Tierpsychologin. Die hat oft Huskies da bei sich, und da kann man wirklich von Bellen sprechen. Keine Ahnung, was die immer zu mosern haben. Vielleicht weil kein Schnee liegt.
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26.08.2009, 19:33Inaktiver User
AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage
meine war ne Stolperfalle.
klein, aber schwer, und schlief tagsüber gerne auf der Treppe.
mindestens Kniehöhe wär mir auch lieber, und so wie's aussieht muss das Thema Hundeanschaffung eh verschoben werden, bis wir irgendwann mal im Eigenheim sitzen.
Ansonsten lieber bellendes Meerschwein als gar kein Fellknäuel...
(Katze kommt nicht in frage. Zwar widersprechen sich da diverse Allergietests bei mir, und ich merke auch nix, wenn ich bei katzenbesitzern zu besuch bin, aber mir ist das Risiko zu groß, das Tier vielleicht doch wegen Allergie wieder abgeben zu müssen.)
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27.08.2009, 10:01
AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage
können wir mal bitte zum wesentlichen zurückkommen? :)
also es geht jetzt nochmal um den mietvertrag. da stehe ich jetzt als hauptmieter allein drin, aber die wohnung ist für 2 personen zugelassen (steht auch so drin). wenn ich jetzt "offiziell" niemanden mehr finde, kann er mir dann nen zweiten Mitbewohner reinsetzen?? er weiß ja dass ich noch jemanden suche... und wenn er von mir keinen namen bekommt, wird er stutzig...
und wenn ich nen untermietvertrag mache, muss er dann auch wissen welche person einzieht oder muss er nur wissen, dass da jetzt jemand wohnt?
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27.08.2009, 10:17Inaktiver User
AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage
ok, dann zum wesentlichen: dass im Mietvertragsvordruck ein zweites Feld ist, in dass man theoretisch noch jemanden eintragen könnte, hat nichts zu bedeuten.
hast du in deinem Vertrag eine Klausel zum Thema Untermieter, und wenn ja, wie lautet diese?
soweit ich die Rechtslage kenne ist der Vermieter nur bei Ehepartner/Lebensgefährte, eigenen Kinder und engen angehörigen (z.B. pflegebedürftiges Elternteil) verpflichtet, zuzustimmen. alles andere darf er ablehnen.


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