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    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    Ich versteh die Überschrift nicht? Wo hat der Vermieter der Hundehaltung zugestimmt? Ich finde nur die Zustimmung zu Katzenhaltung.

    Untervermietung ist übrigens auch zustimmungspflichtig und kann vom Vermieter abgelehnt werden. Ob mit oder ohne Hund.

    Nelly, du Ritter im Namen der Teppichratten. :D
    Extra hier angemeldet um den Yorki zu schützen. Süß

  2. Inaktiver User

    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    bellendes Meerschweinchen ist gut....

    ich hab mir 11 Wohnungen angeschaut, darunter eine einzige, in der Tierhaltung "genehmigungspflichtig" und nicht direkt verboten war.

    ich frage mich, wie man mit Hund überhaupt was findet...
    aber das haben wir ja erst vor kurzem in einem Nachbarthread ausdiskutiert.

  3. Inaktiver User

    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    bellendes Meerschweinchen ist gut....

    ich hab mir 11 Wohnungen angeschaut, darunter eine einzige, in der Tierhaltung "genehmigungspflichtig" und nicht direkt verboten war.

    ich frage mich, wie man mit Hund überhaupt was findet...
    aber das haben wir ja erst vor kurzem in einem Nachbarthread ausdiskutiert.
    Und das ist für mich genau der Grund, wieso ich nicht mehr zur Miete wohnen will... Ich hab es satt, mir für teuer Geld auch noch vorschreiben zu lassen, ob ich Kinder oder Tiere oder blaue Wände haben darf oder nicht.

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    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    naja der vermieter hatte ja bei der wohnungsbesichtigung mir schon zugesagt dass tiere generell erlaubt wären... und jetz zickt er so rum...


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    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    Zitat Zitat von Tabetha Beitrag anzeigen
    Wenn der Hund zur Gattung "Kleintiere" gehört, na, dann fällt auch keine Hundesteuer an. Die ist nur bei Hunden zu zahlen.
    Ich finde es unangemessen, einen Vermieter "reinzulegen" und bin insbesondere bei dieser "Fußhupe" davon überzeugt, dass sie schnell unter "Belästigung" fällt. In diesem Fall darf auch die Haltung eines nichthundesteuerpflichtigen Kleintieres untersagt werden.
    Die Rass (hüstel) neigt zur Kommentierung jeder Türklingel.

    Ich käme allerdings auch nicht auf die Idee, hinterrücks die Regeln des Vermieters zu umgehen. Könnte einer guten Mietergemeinschaft abträglich sein (reinschmuggeln schön und gut, ab und an muss der Hund raus, wird gesehen, die Nachbarn fragen oder wollen dann auch einen Hund halten dürfen usw.).
    Also bei dem Begriff Fußhupe, gebe ich zu, hab ich erst mal schallend gelacht. Obwohl ich als Hundehalterin Dich ja nun angreifen müsste... Hab eher eine Oberschenkelhupe....... Also Hunde dieser Rasse sind auch steuerpflichtig (halte die Hundesteuer generell für unmöglich), aber das nur am Rande. Mündliche Zusagen IMMER schriftlich bestätigen lassen, ansonsten A .- Karte gezogen. Hinterher reinschmuggeln, da der Vermieter ja nun auch gewarnt ist, geht sicher nach hinten los. Es ist wirklich unmöglich, dass es heute äusserst schwer ist mit Tieren eine Wohnung zu finden - ich kenne das. Oft sind Tierhalter Opfer von vorgefassten Meinungen, oder man hat maaaaaaaaaaal eine schlechte Erfahrung gemacht.

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    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    Zitat Zitat von Landylan Beitrag anzeigen
    Also bei dem Begriff Fußhupe, gebe ich zu, hab ich erst mal schallend gelacht. Obwohl ich als Hundehalterin Dich ja nun angreifen müsste...
    Ich habe auch einen Hund. Der sagt aber Wuff (und kann sich nicht nur, wie im Link beschrieben, mit einem Krächzen artikulieren) und kann auf den Tisch spucken, wie es sich gehört ;- )
    Teppichratte finde ich aber auch gut (äh, waren das nicht Kinder, pardon).

  7. gesperrt

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    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    Mich würde ja so'n Winzling bei den Nachbarn nicht stören. Was soll der schon großartig bellen? Hier im Haus sind Tiere erlaubt, zur Zeit wohnt aber nur ein Kater (meiner). Der Vermieter ist 'ne seltene Type, will eigentlich mit dem ganzen Kram möglichst nix zu tun haben, Hauptsache, dass das Geld pünktlich auf dem Konto ist. Der ist Zahnarzt, und ich hab schon Leute mit ziemlich großen Schäfer- und sonstigen größenmäßig ähnlichen Hunden da ein- und ausgehen sehen. Die operiert er also auch. Das weiß ich, weil die Leute jedesmal im Geleitzug mit meiner Tierärztin kamen.

    Ein Haus weiter praktiziert eine Tierpsychologin. Die hat oft Huskies da bei sich, und da kann man wirklich von Bellen sprechen. Keine Ahnung, was die immer zu mosern haben. Vielleicht weil kein Schnee liegt.

  8. Inaktiver User

    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    meine war ne Stolperfalle.

    klein, aber schwer, und schlief tagsüber gerne auf der Treppe.

    mindestens Kniehöhe wär mir auch lieber, und so wie's aussieht muss das Thema Hundeanschaffung eh verschoben werden, bis wir irgendwann mal im Eigenheim sitzen.
    Ansonsten lieber bellendes Meerschwein als gar kein Fellknäuel...

    (Katze kommt nicht in frage. Zwar widersprechen sich da diverse Allergietests bei mir, und ich merke auch nix, wenn ich bei katzenbesitzern zu besuch bin, aber mir ist das Risiko zu groß, das Tier vielleicht doch wegen Allergie wieder abgeben zu müssen.)

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    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    können wir mal bitte zum wesentlichen zurückkommen? :)
    also es geht jetzt nochmal um den mietvertrag. da stehe ich jetzt als hauptmieter allein drin, aber die wohnung ist für 2 personen zugelassen (steht auch so drin). wenn ich jetzt "offiziell" niemanden mehr finde, kann er mir dann nen zweiten Mitbewohner reinsetzen?? er weiß ja dass ich noch jemanden suche... und wenn er von mir keinen namen bekommt, wird er stutzig...
    und wenn ich nen untermietvertrag mache, muss er dann auch wissen welche person einzieht oder muss er nur wissen, dass da jetzt jemand wohnt?

  10. Inaktiver User

    AW: Hund darf nicht einziehen trotz Zusage

    ok, dann zum wesentlichen: dass im Mietvertragsvordruck ein zweites Feld ist, in dass man theoretisch noch jemanden eintragen könnte, hat nichts zu bedeuten.

    hast du in deinem Vertrag eine Klausel zum Thema Untermieter, und wenn ja, wie lautet diese?

    soweit ich die Rechtslage kenne ist der Vermieter nur bei Ehepartner/Lebensgefährte, eigenen Kinder und engen angehörigen (z.B. pflegebedürftiges Elternteil) verpflichtet, zuzustimmen. alles andere darf er ablehnen.

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