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  1. Inaktiver User

    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Hallo Gelbe Libelle hast Du kein Aktenzeichen und Urteilsbegründung zu deinem geschilderten Fall???

  2. Moderation

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    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hallo Gelbe Libelle hast Du kein Aktenzeichen und Urteilsbegründung zu deinem geschilderten Fall???
    Islabonita

    Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin

  3. Inaktiver User

    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    warum schweigt gelbe libelle solange????????????????????? echt merkwürdig oder???? lg rudi

  4. Moderation

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    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    warum schweigt gelbe libelle solange????????????????????? echt merkwürdig oder???? lg rudi
    Nö, nicht merkwürdig, sondern nachvollziehbar. Wie zu erwarten war, findet sie nämlich kein vergleichbares Urteil.

    Viel interessanter ist doch, wie es bei Dir jetzt aussieht, Rudi? Was spricht Deine Vermieterin denn so aufgrund Deiner Weigerung auf die Garage zu verzichten?
    Islabonita

    Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin

  5. Inaktiver User

    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Zitat Zitat von Islabonita Beitrag anzeigen
    Viel interessanter ist doch, wie es bei Dir jetzt aussieht, Rudi? Was spricht Deine Vermieterin denn so aufgrund Deiner Weigerung auf die Garage zu verzichten?
    Hallo habe den Fall an einen Anwalt weitergegeben sobald ich Bescheid habe melde ich mich. Aber der Anwalt sagte schon das in dem Fall eine Teilkündigung ausgeschlossen wäre und auch völlig egal ist, ob in einer Garage 1 oder mehrere Fahrräder drinstehen.

  6. Inaktiver User

    Mietvertrag darf nicht gändert werden

    Hallo habe jetzt Bescheid bekommen vom Anwalt das Schreiben wurde bereits an meine Vermieter weitergeleitet.
    Es besteht keine Berechtigung für eine Teilkündigung.

    Es liegen keine Gründe aus dem § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters vor.

    § 573
    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

    Hoffe kann damit auch einigen anderen aus dem Forum helfen die vielleicht das auch uneinsichtige Vermieter haben.

    Vielen Dank auf jedenfall für Eure zahlreichen Tipps.
    Aber die meisten von Euch haben da ja schon richtig gelegen.

    lg Rudi

  7. gesperrt

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    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?



    Hoffentlich trägts die nichte mit anstand, so dass das verhältnis nicht dauerhaft belastet wird

  8. Moderation

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    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Super, Rudi, hört sich gut an!
    Islabonita

    Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin

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