abgesehen davon sollte die garage ja nicht wegen nichtbestimmungsmässen gebrauch gekündigt werden, sondern weil der vermieter sie jemand anderem versprochen hat. jetzt zur durchsetzung seines begehrens einen anderen grund nachzuschieben, wäre sicher schwer zu argumentieren.
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20.07.2009, 17:15
AW: Darf Mietvertrag geändert werden?
Der Utopist sieht das Paradies,
der Realist das Paradies plus Schlange.
Friedrich Hebbel
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20.07.2009, 17:52
AW: Darf Mietvertrag geändert werden?
Hallo,
hmmm... dann wären wohl 95 % aller Garagen in Deutschland z.T. nicht bestimmungsgemäß gebraucht, bei all den Fahrrädern, Fartenmöbel, Grills, die dort gelagert werden.
Ohne dazu recherchiert haben, kann ich mir definitiv nicht vorstellen, dass das Lagern von diesen üblichen Gegenständen nicht bestimmungsgemäß ist und zur Kündigung berechtigt.
Aber wenn Du dazu eine Fundstelle oder ein Urteil hast, lasse ich mich gerne eines besseren belehren
Die Vermieterin hat eben nun das Problem einer Doppelvermietung - und macht sich dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig, dem sie die Nutzung der Garage nicht ermöglicht (bzw. ermöglichen kann). Zur Not wird sie halt eine Garage anmieten müssen oder dem neuen Mieter einen Mietnachlass geben müssen (wenn der damit einverstanden ist).
Mandelblüte
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21.07.2009, 11:27
AW: Darf Mietvertrag geändert werden?
Ich kenne es nur so, dass in den Garagen Autos stehen. ganz selten habe ich gesehen, dass Mieter einen Grill in der Garage stehen haben. Fahrräder hingegen sind üblicherweise ebenfalls, neben dem Auto in der Garage.
Zum Thema Urteil:
Ein Eigentümer hat vor dem AG Recklinghausen seinen Mieter erfolgreich aus der Garage bekommen, weil der Mieter in der Garage Näharbeiten verrichtet hat. Zudem lagerte der Meiter auch Hausrat in der Garage. Das Urteil müsste jetzt ca. fünf Jahre alt sein. Den genauen Wortlaut und das Aktenzeichen habe ich nicht, allerdings ist die Garage jetzt anderweitig von anderen Mietern genutzt.




Wenn du denkst, du denkst,
dann denkst du nur, du denkst,
denn das Denken der Gedanken
ist gedankenloses Denken.





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21.07.2009, 11:37
AW: Darf Mietvertrag geändert werden?
Ich denke, dass hier eine Einzelfallentscheidung eines Gerichtes auf die Fragestellerin zukommen würde.
Hier stehen sich zwei vorhandene gesetzliche Regelungen gegenüber. 1. Die Garage ist mit dem MV verbunden und somit Bestandteil des MV.
2. Die Garagennutzung ist nicht bestimmungsgemäß (normalerweise nicht unbedingt ein Problem, aber im Rechtsstreit sieht es dann eben anders aus).
Es gibt in den Bundesländern jeweilige Garagenverordnungen. Hier ist z. B. auch geregelt, dass keine brennbaren Gegenstände in den Garagen gelagert werden dürfen. Garagen als Rumpelkammern sind nicht vorgesehen.
Ich denke nicht, dass ein Fahrrad - im Gegensatz zum Motorrad! - eine bestimmungsgemäße Benutzung der Garage nach sich zieht, so es ohne "Auto-Begleitung" in eben dieser steht ...
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21.07.2009, 12:27
AW: Darf Mietvertrag geändert werden?
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Geändert von Islabonita (21.07.2009 um 12:35 Uhr)
Islabonita
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21.07.2009, 12:37
AW: Darf Mietvertrag geändert werden?
Nicht dürfen, selbstverständlich darf das Fahrrad dort AUCH stehen. Aber ... Es ist insbesondere in Mietwohnungen üblich, ein Fahrrad mit in die Wohnung zu nehmen bzw. ins Haus (Keller etc.). Ein Motorrad wiederum DARF nicht in die Wohnung mitgenommen werden. Da sehe ich den Unterschied, dass das Einstellen eines Motorrades - auch ohne Auto - eine bestimmungsgemäße Nutzung einer Garage wäre. Das alleinige Einstellen eines Fahrrades dagegen eher nicht. Dies könnte auch im Keller Platz finden. Oder wo auch immer.
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21.07.2009, 13:55
AW: Darf Mietvertrag geändert werden?
Stimmt, so könnte man das auch sehen. Ich hab mittlerweile in die Garagenverordnung von Hamburg geguckt, da steht auch etwas von Abstellen von Kraftfahrzeugen. Aber was den vorliegenden Fall angeht dürfte es für den Vermieter trotzdem ziemlich schwierig sein, wegen nicht bestimmungsmäßiger Nutzung die Garage zu kündigen. Wenn der Vermieter tatsächlich auf diese Idee käme, würde ich an Stelle des/der TE mir ein superbilliges, uraltes Moped kaufen und das da rein stellen. Und die Fahrräder dann halt daneben.....
Islabonita
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21.07.2009, 14:03
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21.07.2009, 14:06Inaktiver User
AW: Darf Mietvertrag geändert werden?
habe aber mehrere Fahrräder da drin stehen nicht nur eins.
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21.07.2009, 14:19
AW: Darf Mietvertrag geändert werden?
Hallo,
dass eine Garage begrifflich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dient, ist mir schon klar.
Aber wo steht denn in den Garagenverordnungen, dass man keine Räder, Grills etc. in einer Garage abstellen darf (vielleicht habe ich es ja überlesen)?
Zu einer Kündigung könnte der Vermieter ja nur über § 543 BGB kommen, also insbesondere bei einer erheblichen Vertragspflichtverletzung durch den Mieter. Wenn aber die Interessen des Vermieters gar nicht berührt werden, weil es ihm egal sein kann, ob der Mieter ein Auto, zwei funktionsunfähige Mofas, sieben Fahrräder z.T. mit Platten oder Grill/Gartenmöbel/Christbaumschmuck in der Garage aufbewahrt oder sie einfach leerstehen lässt, liegt schon gar kein Kündigungsgrund vor.
Mandelblüte


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