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  1. Inaktiver User

    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    erstmal danke für deine Antwort. Meine Vermieter haben nochmal per Brief versucht mich umzustimmen. Habe deutlich gemacht das ich mich auf keine Mietvertragsveränderung einlassen werde. Meinst Du nicht das auch Vermieter Tricks haben könnten indem Sie mir doch noch die Garage rechtlich nehmen könnten? lg Rudi

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    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Was hast Du denn drin, in de Garage? Wie es klingt, ist es wohl kein Auto.

    Wenn es auch sonst kein Fahrzeug ist, könnten sie Dir evtl. über Zweckentfremdung kommen.
    schlechte Technik > schlechte Laune


  3. Inaktiver User

    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Habe da Fahrräder und Ersatzrad drin stehen und einige andere Dinge wie Gartenmöbel und Gartengeräte drin stehen. Platz für ein Auto wäre da gar nicht mehr.

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    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Also die Gragenverordnung ist Ländersache und ein einigen steht explizit drin, was nicht in einer Gagage stehen darf. Aber ich vermute nach allgemeiner Auffassung dürfen in Garagen nur Fahrzeuge abgestellt weden.

    Wenn man versuchen würde, Dich auf diesem Wege zu zwingen, alles außer dem Fahhrad aus der Garage zu nehmen, könntest Du evtl. den Kürzeren ziehen.

    Ich würde jedenfalls als Plan B in Betracht ziehen, den Schuppen zu akzeptieren und in dem Zusammenhang über eine Reduzierung der Miete zu verhandeln.
    schlechte Technik > schlechte Laune



  5. Moderation

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    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    erstmal danke für deine Antwort. Meine Vermieter haben nochmal per Brief versucht mich umzustimmen. Habe deutlich gemacht das ich mich auf keine Mietvertragsveränderung einlassen werde. Meinst Du nicht das auch Vermieter Tricks haben könnten indem Sie mir doch noch die Garage rechtlich nehmen könnten? lg Rudi
    Mich würde interessieren, wie dieses "umstimmen" ausgesehen hat. Haben sie nett gefragt und Gegenleistung angeboten (weniger Miete z.B.) oder auf ein vermeintliches Recht gepocht?

    Rechtlich haben sie keine Handhabe, Vertrag ist Vertrag. Und ob in einer Garage Autos oder Fahrräder abgestellt ist, das ist doch völlig belanglos!
    Islabonita

    Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin


  6. Inaktiver User

    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Zitat Zitat von Islabonita Beitrag anzeigen
    Mich würde interessieren, wie dieses "umstimmen" ausgesehen hat. Haben sie nett gefragt und Gegenleistung angeboten (weniger Miete z.B.) oder auf ein vermeintliches Recht gepocht?

    Rechtlich haben sie keine Handhabe, Vertrag ist Vertrag. Und ob in einer Garage Autos oder Fahrräder abgestellt ist, das ist doch völlig belanglos!
    Naja die VM haben auf schon drauf gehofft das ich mich auf eine Mietvertragsänderung einlasse. Aber da ich die Garage nunmal nicht abgeben möchte lasse ich mich da nicht drauf ein. Hab da ja auch nix von. Eine kleine Ecke im Schuppen reicht mir als Ersatz nicht.

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    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Zitat Zitat von Islabonita Beitrag anzeigen
    Rechtlich haben sie keine Handhabe, Vertrag ist Vertrag. Und ob in einer Garage Autos oder Fahrräder abgestellt ist, das ist doch völlig belanglos!
    Wenn in der Garage Gartenmöbel und Anderes gelagert wird, ist dies kein bestmmungsgemäßer Gebrauch. Somit kann der Vermieter die Gatrage eben aus diesem Grund kündigen, wenn der Mieter sich weigert, die Gegenstände, die keine Kraftfahrzeuge sind, aus der Garage zu nehmen.

    Die genaue Definition von Fahrzeugen ist auch zu prüfen. In der Regel gelten Fahrräder nicht als Fahrzeuge, da sie per Muskelkraft bewegt werden. Motorroller hingegen dürfen in die Garage, da sie zu den Kraftfahrzeugenn zählen.

    Wenn ich als Mieter neben meinem Auto noch ein oder zwei Fahrräder in die Garage stelle, sagt auch kein Vermieter etwas.
    Geändert von gelbe_libelle (20.07.2009 um 16:46 Uhr) Grund: Link eingefügt


    Wenn du denkst, du denkst,
    dann denkst du nur, du denkst,
    denn das Denken der Gedanken
    ist gedankenloses Denken.



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    AW: Darf Mietvertrag geändert werden?

    Zitat Zitat von gelbe_libelle Beitrag anzeigen
    Wenn in der Garage Gartenmöbel und Anderes gelagert wird, ist dies kein bestmmungsgemäßer Gebrauch. Somit kann der Vermieter die Gatrage eben aus diesem Grund kündigen, wenn der Mieter sich weigert, die Gegenstände, die keine Kraftfahrzeuge sind, aus der Garage zu nehmen.

    Die genaue Definition von Fahrzeugen ist auch zu prüfen. In der Regel gelten Fahrräder nicht als Fahrzeuge, da sie per Muskelkraft bewegt werden. Motorroller hingegen dürfen in die Garage, da sie zu den Kraftfahrzeugenn zählen.

    Wenn ich als Mieter neben meinem Auto noch ein oder zwei Fahrräder in die Garage stelle, sagt auch kein Vermieter etwas.
    Echt?

    Aber wer schaut denn bei den Leuten in die Garagen?
    Geändert von Golda (20.07.2009 um 17:10 Uhr)
    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. (Søren Kierkegaard)

    Ein wahrer Freund ist der, der dein Lächeln sieht, aber weiß, dass deine Seele weint.

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