guten tag,
wir kaufen ein haus in dem noch jede menge gerümpel der vorbesitzerin ist.
abgefunden haben wir uns damit, dass sie sich nicht darum kümmert.
(messie ist nun mal ne krankheit)
die dame ist schon vor zwei jahren ausgezogen, hat aber noch einen schlüssel.. und kommt fast täglich um wieder was rauszuholen....
und sagte: sie wäre ja noch nicht fertig mit ausräumen, WEHE wir würden was wegschmeissen
wie ist denn da die rechtslage, nicht mal der notar der den vorvertrag gemacht hat, kannte sich da aus
zur erklärung: das haus gehörte der messie-dame, wurde versteigert, kam aber in den immoblilien-pool der bank von der wir es jetzt kaufen.
mein gedanke ist:
schreiben, frist setzen und gut
oder muss ich das etwa einlagern?
lg
eva
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Ergebnis 1 bis 10 von 30
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08.07.2009, 11:16Inaktiver User
gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
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08.07.2009, 11:21Inaktiver User
AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
also wenn der anwalt bzw. notar sich nicht sicher ist-----------
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08.07.2009, 11:27Inaktiver User
AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
also wenn der anwalt bzw. notar sich nicht sicher ist-----------
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GENAU DAS macht mich unsicher.
ich hab fast angst vor dieser frau.
gestern hatten wir küchenkontrolle (aufgrund einer anonymen anzeige)
war aber alles okay.
heute morgen war einer vom ordnungsamt da
(aufgrund einer anonymen) war aber auch nichts.
schon seltsamer zufall....
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08.07.2009, 11:28
AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
Ich würde den Notar wechseln.
Im Kaufvertrag würde ich eindeutig regeln, dass alles, was sich bei Übergabe des Hauses noch im Haus befindet, Euch gehört und entsprechend entsorgt werden kann.
Übrigens: Rechtlich ist das sowieso so geregelt. Schon nach Besichtigung des Hauses darf man nicht so einfach Dinge entfernen, von denen der Kaufinteressent ausgehen könnte, dass diese im KP enthalten sind, dies ist bei möblierten Häusern natürlich so eine Sache ;- )
Bei schon ausgeräumten Häusern gibt es da durchaus schon einmal Streit. Z. B. Kellerregale o. ä., die bei Besichtigung in dem ansonsten noch leeren Haus standen und dann bei Übergabe plötzlich verschwunden waren ...
Die Alternative wäre zu regeln, dass sie das Haus geräumt übergeben muss - was ja normal ist - und sie die Kosten übernehmen muss, falls nicht ordnungsgemäß geräumt war. Wichtig: Zeugen zur Übergabe mitnehmen, Fotos als Beweis.
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08.07.2009, 11:31
AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
Mit Verkäufer = Bank im Kaufvertrag vereinbaren, dass das Haus leer übergeben wird.
Sollen die sich kümmern.
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08.07.2009, 11:34Inaktiver User
AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
notar ist der notar der bank.
wir können aber reinschreiben lassen, das es MIT inhalt gekauft wird, dann wäre ja alles uns
und wir können die container bestellen.
das SIE das entrümpelt, ist mehr als unwahrscheinlich... ausserdem ist
finanziell ist bei ihr auch nichts zu holen.
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08.07.2009, 11:35Inaktiver User
AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
die bank entrümpelt auch definitiv nicht
(hat allerdings auch den preis mächtig gedrückt)
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08.07.2009, 11:43
AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
An die Juristen hier: Gehört der Kram nicht auch zu dem Eigentum? Also gehört Frau Messie der Krempel gar nicht mehr?
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08.07.2009, 12:03
AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
Ich bin zwar keine Juristin, aber das kann ich Dir beantworten: Nein. Die Bank hat für ihre Hypthek als Sicherung natürlich nur die Immobilie enthalten. Niemals gehört einer Bank auch das, was der Hauseigentümer im Laufe seines Lebens in der Immobilie ansammelt. Man stelle sich das mal vor ...
Die Sicherungsurkunde lautet auf die Immobilie und das Grundstück.
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08.07.2009, 12:05Inaktiver User
AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?
war grad lesen in einem jurathek-forum:
Ist die Wohnung überwiegend geräumt (insbesondere die Bewohner ausgezogen), und nur noch "Müll" vorhanden, würde ich davon ausgehen, dass die Bewohner das Eigentuim daran aufgegeben haben (§ 959 BGB) und die Sachen entsorgen.
eigentlich ziemlich eindeutig dieser §
ich werde halt nicht sagen, das ich sie fast jeden tag dort sehen...



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