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  1. Inaktiver User

    gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    guten tag,

    wir kaufen ein haus in dem noch jede menge gerümpel der vorbesitzerin ist.
    abgefunden haben wir uns damit, dass sie sich nicht darum kümmert.
    (messie ist nun mal ne krankheit)

    die dame ist schon vor zwei jahren ausgezogen, hat aber noch einen schlüssel.. und kommt fast täglich um wieder was rauszuholen....

    und sagte: sie wäre ja noch nicht fertig mit ausräumen, WEHE wir würden was wegschmeissen

    wie ist denn da die rechtslage, nicht mal der notar der den vorvertrag gemacht hat, kannte sich da aus

    zur erklärung: das haus gehörte der messie-dame, wurde versteigert, kam aber in den immoblilien-pool der bank von der wir es jetzt kaufen.

    mein gedanke ist:
    schreiben, frist setzen und gut
    oder muss ich das etwa einlagern?

    lg
    eva

  2. Inaktiver User

    AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    also wenn der anwalt bzw. notar sich nicht sicher ist-----------

  3. Inaktiver User

    AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    also wenn der anwalt bzw. notar sich nicht sicher ist-----------
    __________________

    GENAU DAS macht mich unsicher.

    ich hab fast angst vor dieser frau.
    gestern hatten wir küchenkontrolle (aufgrund einer anonymen anzeige)
    war aber alles okay.

    heute morgen war einer vom ordnungsamt da
    (aufgrund einer anonymen) war aber auch nichts.
    schon seltsamer zufall....

  4. User Info Menu

    AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    Ich würde den Notar wechseln.
    Im Kaufvertrag würde ich eindeutig regeln, dass alles, was sich bei Übergabe des Hauses noch im Haus befindet, Euch gehört und entsprechend entsorgt werden kann.
    Übrigens: Rechtlich ist das sowieso so geregelt. Schon nach Besichtigung des Hauses darf man nicht so einfach Dinge entfernen, von denen der Kaufinteressent ausgehen könnte, dass diese im KP enthalten sind, dies ist bei möblierten Häusern natürlich so eine Sache ;- )
    Bei schon ausgeräumten Häusern gibt es da durchaus schon einmal Streit. Z. B. Kellerregale o. ä., die bei Besichtigung in dem ansonsten noch leeren Haus standen und dann bei Übergabe plötzlich verschwunden waren ...

    Die Alternative wäre zu regeln, dass sie das Haus geräumt übergeben muss - was ja normal ist - und sie die Kosten übernehmen muss, falls nicht ordnungsgemäß geräumt war. Wichtig: Zeugen zur Übergabe mitnehmen, Fotos als Beweis.

  5. User Info Menu

    AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    Mit Verkäufer = Bank im Kaufvertrag vereinbaren, dass das Haus leer übergeben wird.

    Sollen die sich kümmern.

  6. Inaktiver User

    AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    notar ist der notar der bank.

    wir können aber reinschreiben lassen, das es MIT inhalt gekauft wird, dann wäre ja alles uns
    und wir können die container bestellen.

    das SIE das entrümpelt, ist mehr als unwahrscheinlich... ausserdem ist
    finanziell ist bei ihr auch nichts zu holen.

  7. Inaktiver User

    AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    die bank entrümpelt auch definitiv nicht
    (hat allerdings auch den preis mächtig gedrückt)

  8. User Info Menu

    AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    An die Juristen hier: Gehört der Kram nicht auch zu dem Eigentum? Also gehört Frau Messie der Krempel gar nicht mehr?

  9. User Info Menu

    AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    Ich bin zwar keine Juristin, aber das kann ich Dir beantworten: Nein. Die Bank hat für ihre Hypthek als Sicherung natürlich nur die Immobilie enthalten. Niemals gehört einer Bank auch das, was der Hauseigentümer im Laufe seines Lebens in der Immobilie ansammelt. Man stelle sich das mal vor ...
    Die Sicherungsurkunde lautet auf die Immobilie und das Grundstück.

  10. Inaktiver User

    AW: gerümpel vom vorbesitzer einlagern?

    war grad lesen in einem jurathek-forum:

    Ist die Wohnung überwiegend geräumt (insbesondere die Bewohner ausgezogen), und nur noch "Müll" vorhanden, würde ich davon ausgehen, dass die Bewohner das Eigentuim daran aufgegeben haben (§ 959 BGB) und die Sachen entsorgen.

    eigentlich ziemlich eindeutig dieser §

    ich werde halt nicht sagen, das ich sie fast jeden tag dort sehen...

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