Guten Morgen,
im Abstellraum riecht es seit einiger Zeit nach Schimmel. Gestern ging ich der Sache nach und räumte einen Hängeschrank aus. Und siehe da - hinter dem Hängeschrank muss in der Wand Schimmelbefall sein, denn auf der Rückwand meines Hängeschrank hat sich ein großer Schimmelfleck hinein gefressen. Den Schrank kann ich nun entsorgen. Muss mir der Vermieter den Schrank bezahlen?
Viele Grüße
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02.07.2009, 08:08
Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
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02.07.2009, 15:27Inaktiver User
AW: Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
Welche Ursache hat der Schimmel?
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02.07.2009, 15:32
AW: Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
Falls es sich um eine Außenwand handelt - Schränke sollten zu Außenwänden immer einen Belüftungsabstand von ca. 2 cm haben, damit die Luft gut zirkulieren kann und Schimmelbefall verhindert wird. Wenn der Schimmelbefall nur hinter diesem Schränkchen aufgetreten ist, steht leider zu befürchten, dass die mangelnde Ablüftungsmöglichkeit dazu führte.
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02.07.2009, 15:38Inaktiver User
AW: Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
Wenn das Haus trocken ist, ist der Grund für Schimmel zumeist zu weniges Lüften und Heizen. Weshalb der Vermieter den Schimmelschaden am Eigentum des Mieters tragen soll ist mir ein Rätsel.
Eher würde ich als Vermieter da verlangen dass mein Mieter schleunigst meine schimmelige Wand wieder in Ordnung bringt.
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03.07.2009, 19:10
AW: Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
Wie man einen kleinen Abstellraum (die ham ja üblicherweise keine Fenster) lüften will, muss mir erstmal einer sagen. Insofern: solange nicht klar ist, woher der Schimmel überhaupt kommt (könnte ja auch ein Baumangel sein oder sowas das durchaus den Ball zum Vermieter spielt) solltest Ihr Euch vielleicht mit Euren Kommentaren ein wenig zurückhalten...
“Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)
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03.07.2009, 22:31Inaktiver User
AW: Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
Daher wäre es ja schön, wenn meine Frage mal beantwortet würde. Guayanesa scheint nicht auf die Idee zu kommen, dass ihr Verhalten die Ursache für den Schimmel sein könnte. Warum sollte man sie nicht darauf aufmerksam machen dürfen, dass das aber sehr gut auch sein könnte.
Man kann auch in einer Abstellkammer dafür sorgen, dass hinter den Schränken die Luft zirkulieren kann und die Tür muss zumindest einen Lüftungsschlitz haben.
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05.07.2009, 21:49Inaktiver User
AW: Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
wie kommt man nur auf die Idee, in einem Abstellraum ohne Fenster überhaupt Möbel aufzustellen?Schränke sollten zu Außenwänden immer einen Belüftungsabstand von ca. 2 cm haben, damit die Luft gut zirkulieren kann und Schimmelbefall verhindert wird. Wenn der Schimmelbefall nur hinter diesem Schränkchen aufgetreten ist, steht leider zu befürchten, dass die mangelnde Ablüftungsmöglichkeit dazu führte.
Wenn das Haus trocken ist, ist der Grund für Schimmel zumeist zu weniges Lüften und Heizen. Weshalb der Vermieter den Schimmelschaden am Eigentum des Mieters tragen soll ist mir ein Rätsel.
Eher würde ich als Vermieter da verlangen dass mein Mieter schleunigst meine schimmelige Wand wieder in Ordnung bringt.
Man kann auch in einer Abstellkammer dafür sorgen, dass hinter den Schränken die Luft zirkulieren kann und die Tür muss zumindest einen Lüftungsschlitz haben.
Warum gibt es eigentlich Schränkchen zum Anhängen an die wand, wenn das zwangläufig zu Scimmel führt?
Die Dinger müssten doch eigentlich verboten werden.
Ich würde dafür plädieren, die Abstellkammer auszuräumen, zu sanieren und abzuschliessen.
In der übrigen Wohnung würde ich alle Möbel in der Raummitte aufstellen um Schimmelbefall zu vermeiden. Und natürlich immer und überall die Fenster aufreissen und die Heizung bis zum Anschlag. Wohnen würde ich im Hotel.
Verbraucherinformation!!
Dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten.
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06.07.2009, 03:26
AW: Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
Öhm, Belüftung ist Sache des Mieters.
Möchtest jemand dass, sein Vermieter dies übernimmt?
Liebe Grüße,
MatratzeNow, bring me that horizon.
Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.
Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
Kein Foster - keine Rettung.
Smashie starb am 17.09.2016.
Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
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Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.
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06.07.2009, 07:42Inaktiver User
AW: Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
Ich finde es eigentlich nicht ungewöhnlich, dass man in einem Abstellraum auch einen Schrank aufstellt. Und Schimmel entsteht nicht nur durch mangelhaftes Lüft- oder Heizverhalten.
Die Fälle von schlimmen Schimmelbefall in Wohnungen, die ich kenne (hatte leider auch selbst mal so ein Problem) hatten eindeutig andere Ursachen.
Befand sich der Schrank an einer Außenwand? Wenn ja ist die eventuell feucht (z.B. durch Risse in der Fassade)?
Allerdings wird es vermutlich schwierig, Möbel ersetzt zu bekommen, selbst wenn der Schimmel nicht von dir verursacht wurde. Da kommt es auch auf die Kulanz des Vermieters an.
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06.07.2009, 08:17
AW: Schimmel - muss Vermieter befallene Möbel bezahlen
Es riecht seit einiger Zeit nach Schimmel. Der Vermieter ist noch nicht in Kenntnis gesetzt, obwohl der Schaden schon seit längerem bemerkt ist. Es wird aber schon versucht, eine Forderung zu stellen .... Nun ja.
Wenn ein Schaden in der Wohnung erkennbar ist bzw. auftritt, hat unverzüglich der Vermieter informiert zu werden (diese verfügen nicht über hellseherische Fähigkeiten), damit er diesen begutachten und beheben kann, so er sich in seinem Verantwortungsbereich befindet.
Somit hätte der Vermieter bei einer entsprechend korrekten Meldung die Chance gehabt, weiteren Schaden - z. B. vom Schrank oder schlimmer noch, von der Haussubstanz - abzuwenden.
Da das nicht geschehen ist und der Vermieter evtl. immer noch nicht informiert ist, dreht sich das Blatt eher um. Es können auf den Mieter Schadensersatzforderungen zukommen, da der Schaden nicht korrekt gemeldet worden ist.
Es wäre schön, wenn Mieter vor dem Brüllen "Muss der nun zahlen, oder?" ihrer Mieterpflicht nachkommen würden.
Wenn der Vermieter, der auf diese Meldung angewiesen ist, dann seiner Pflicht wiederum nicht nachkommt, habe auch ich Verständnis für Forderungen.
Vorher ist der normale Lauf der Dinge Informationspflicht Mieter - Handlungsbedarf Vermieter.Geändert von Tabetha (06.07.2009 um 08:37 Uhr)


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