Hallo,
ich bin ja mehr der stille Leser und lese lieber die schöngeistigen Themen ;) Nur, das Leben ist kein Wunschkonzert.
Ich bin EG einer ETW in einer sehr kleinen Eigentümergemeinschaft. Wir haben kaum Berührungspunkte, was ich sehr begrüße. Seit gestern jedoch mehr Kontakt als mir lieb ist. Meine Nachbarin unter mir hat oft Besuch. Seit einiger Zeit wohnt sie mit 2 Männern zusammen. Ist mir egal. Gestern wurde ich von einem dieser Männer angegriffen, bedroht und beschimpft. Ich habe die Vermieterin der nachbarin angerufen, wollte wissen, wieviel Leute dort wohnen und wie sie heißen. Sagte sie nicht. Dann habe ich die Verwaltung angerufen. Die wollten mir nichts sagen und meinten, das wäre eine Bagatelle. Aber, ehrlich, habe ich als EG nicht ein Recht darauf zu wissen, wer in dem Haus wohnt? Vor allem nach so einem Ereignis?
Würde mich über Eure Gedanken freuen :)
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Ergebnis 1 bis 10 von 73
Thema: Tätlicher Angriff
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16.04.2009, 17:08
Tätlicher Angriff
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16.04.2009, 17:10
AW: Tätlicher Angriff
Ich würde den Mann anzeigen.
Unabhängig von Mietwohnung oder Eigentumswohnung oder sonstwas.
Tabea
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16.04.2009, 17:13Inaktiver User
AW: Tätlicher Angriff
du kannst den typ wegen tätlichem angriff anzeigen.
wer wo wie mit wem wohnt- ist privatsache.
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16.04.2009, 17:13
AW: Tätlicher Angriff
ja, das will ich auch. aber ist es nicht besser, wenn man konkret sagt, der war das? und nicht gegen unbekannt, wie jetzt? ich bin ziemlich geschockt. ich wohne mit gewaltbereiten männern im haus, die haben haustürschlüssel ect. und ich traue mich kaum noch in den keller. der vermieter macht nichts, der verwalter macht nichts. was habe ich noch für möglichkeiten?
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16.04.2009, 17:15Inaktiver User
AW: Tätlicher Angriff
gehe zur nächsten polizeiwache und rede dort mit den polizisten.
im zweifelsfall bekommen die dann schon raus, um wen es sich handelt.
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16.04.2009, 23:01
AW: Tätlicher Angriff
Erstatte Anzeige.
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If in hole
Stop digging
(Indian saying)
"Sie sind alt, wenn Sie sich bücken, um die Schuhe zuzubinden, und dabei überlegen, was Sie noch erledigen könnten, wo Sie schon mal da unten sind ..."
Eckart von Hirschhausen
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17.04.2009, 09:12Inaktiver User
AW: Tätlicher Angriff
Hallo,
durch eine Strafanzeige wegen Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung wird der Täter ermittelt. Du solltest darauf drängen, dass der Täter schnellstmöglich identifiziert wird und dann zusätzlich einen Eilantrag beim Gericht nach dem Gewaltschutzgesetz stellen mit dem Ziel, dass sich der Täter Dir nicht mehr nähern darf - ansonsten wird es teuer für ihn. Am besten Du sagst gleich, dass Du diesen Antrag unverzüglich stellen willst, damit die Polizei weiß, dass sie extrem schnell agieren muss.
Mein ehemaliger Vermieter ging auf mich los und drohte mir den Schädel einzuschlagen. Ein Zeuge warf sich dazwischen, so dass ich unverletzt blieb. Ich habe dann diesen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Da ich in meinem Fall nicht zunächst die Personalien heraus finden musste, hatte ich den richterlichen Beschluss innerhalb von 24 Stunden und ließ diesen dann dem Vermieter zustellen. Er ließ mich dann in Ruhe. Die angedrohte Geldbuße im Falle eines Zuwiderhandelns war sehr hoch, das hat ihn wohl abgeschreckt.
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17.04.2009, 15:03
AW: Tätlicher Angriff
Ganz so einfach ist das nicht. Bei Abschluss eines Mietvertrages werden ja für gewöhnlich die Namen der Mieter und die Gesamtzahl der Personen, die die Wohnung nutzen, eingetragen. § 540 BGB schließt eine Untervermietung oder gar komplette Überlassung der Wohnung an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters aus. Bei besonders schweren Fällen, wie dem hier geschilderten (Störung des Hausfriedens), ist sogar eine fristlose Kündigung gemäß § 569 BGB möglich.
Anzeige wegen des tätlichen Angriffs würde ich natürlich trotzdem erstatten."Genau zwei sollen es sein. Nicht mehr, nicht weniger. Einer, der die Macht verkörpert, einer, der nach ihr giert." (Darth Bane)
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17.04.2009, 16:15Inaktiver User
AW: Tätlicher Angriff
genau deshalb habe ich ja so vehement gesagt, anzeige.
privat bekommst du es nicht raus. die polizei wenn eine anzeige vorliegt, die bekommt es raus.
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18.04.2009, 10:34
AW: Tätlicher Angriff
Hallo,
danke für euren zuspruch, das hilft mir, das ich wohl doch richtig denke. habe anzeige erstattet und den eigentümer/vermieter der wohnung angerufen. was er tun wird, der aggressor ist immer noch dort. der hat das ganze amüsiert
zur kenntnis genommen. da wäre ich wohl selber schuld, wenn ich den mann provoziert hätte. würde ja nicht gehen, daß man sich als frau alles rausnehmen darf und dann heult, wenn man von einem mann eine "reinkriegt".
das darf doch wohl nicht wahr sein!
die hausverwaltung unternimmt nix, der eigentümer lacht.


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