Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. User Info Menu

    Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Folgender Sachverhalt:

    Wir stehen seit sieben Jahren in einem Mietverhältnis - Haus inkl. 500 m2 Grundstück.
    Nun haben unsere Vermieter uns mitgeteilt, dass sie einen Teil des Grundstücks ( Rasenfläche ) verkauft haben.
    Diese Rasenfläche haben wir bisher Jahr für Jahr im Rahmen unserer Pflichten mitgemäht. Problem:Diese Rasenfläche befindet sich gleich neben unserem Haus. Wer auch immer sich dort demnächst aufhält, tanzt uns vor der Nase herum...
    Frage: Dürfen unsere Vermieter so was überhaupt? Diese Flächen gehörten stets mit zu unserem Bereich... Entsteht nicht ohnehin ein Gewohnheitsrecht, indem man über Jahre hinweg als Sachwalter der Flächen fungiert?

    Danke für eure Antworten!

    Liebe Grüße

    Grete

  2. User Info Menu

    AW: Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Zitat Zitat von greteweiser Beitrag anzeigen
    Folgender Sachverhalt:

    Wir stehen seit sieben Jahren in einem Mietverhältnis - Haus inkl. 500 m2 Grundstück.
    Nun haben unsere Vermieter uns mitgeteilt, dass sie einen Teil des Grundstücks ( Rasenfläche ) verkauft haben.
    Diese Rasenfläche haben wir bisher Jahr für Jahr im Rahmen unserer Pflichten mitgemäht. Problem:Diese Rasenfläche befindet sich gleich neben unserem Haus. Wer auch immer sich dort demnächst aufhält, tanzt uns vor der Nase herum...
    Frage: Dürfen unsere Vermieter so was überhaupt? Diese Flächen gehörten stets mit zu unserem Bereich... Entsteht nicht ohnehin ein Gewohnheitsrecht, indem man über Jahre hinweg als Sachwalter der Flächen fungiert?

    Danke für eure Antworten!

    Liebe Grüße

    Grete
    Der Vermieter ist Eigentümer und kann mit seinem Grundstück machen was er will. Wäre ja noch schöner, wenn er den Mieter um Erlaubnis bitten muss, wenn er sein Grundstück verkauft.

    Fragst du deine Nachbarn auch, wenn du dir eine Bluse kaufen willst?


    Wenn du denkst, du denkst,
    dann denkst du nur, du denkst,
    denn das Denken der Gedanken
    ist gedankenloses Denken.



  3. Inaktiver User

    AW: Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Zitat Zitat von gelbe_libelle Beitrag anzeigen
    Der Vermieter ist Eigentümer und kann mit seinem Grundstück machen was er will. Wäre ja noch schöner, wenn er den Mieter um Erlaubnis bitten muss, wenn er sein Grundstück verkauft.

    Fragst du deine Nachbarn auch, wenn du dir eine Bluse kaufen willst?
    Wenn das Nutzungsrecht im Mietvertrag steht, dann kann es weiter genutzt werden und nicht von den neuen Käufern.
    Wenn eine Wohnung verkauft wird, kann der Käufer auch nicht ins kleine Zimmer einziehen.

    Natürlich kann der Eigentümer alles verkaufen. Die Verträge mit dem Mieter müssen trotzdem eingehalten werden.

  4. Inaktiver User

    AW: Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Zitat Zitat von greteweiser Beitrag anzeigen
    ... Entsteht nicht ohnehin ein Gewohnheitsrecht, indem man über Jahre hinweg als Sachwalter der Flächen fungiert?
    Du bist Sachwalter dieses Grundstücks? Dann können die Vermieter natürlich nicht verkaufen, denn, ich zitiere:

    "Volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht oder nicht mehr erledigen können, weil sie geistig behindert oder psychisch krank sind (- auch die Verwirrtheit im Alter zählt zu den psychiatrischen Erkrankungen), benötigen einen Sachwalter. Ein Sachwalter ist eine vom Gericht bestellte Person und hat die Aufgabe, die Interessen der behinderten Person zu vertreten.
    Eine Sachwalterschaft stellt immer einen erheblichen Eingriff in die Rechte eines Betroffenen dar. Deshalb ist ein Sachwalter nur dann zu bestellen, wenn keine anderen Alternativen zur Hilfestellung für Betroffene zur Verfügung stehen. In den Erläuterungen zum Sachwalterrecht wird von „ultima ratio“ gesprochen, das bedeutet „letztes, äußerstes Mittel, das zur Anwendung kommt“."

    Insofern denke ich, dass Du vielleicht Deinen Standpunkt überprüfst - auf jeden Fall solltest Du den Vertrag einsehen, vor allem im Hinblick auf Veräusserung/Teilveräusserung. Mieterbund kann Dir auch helfen, es hängt von so vielen Dingen ab.
    Ich verstehe Deinen momentanen Frust!!!!
    Aber auch Nutzungsrechte können gekündigt werden.

    Ich denke mal, Du schreibst aus dem österreichischen Raum, wegen des Begriffs "Sachwalter", den es in Deutschland eigentlich nicht gibt - da kann die rechtliche Sachlage ganz anders aussehen als in Deutschland oder Schweiz.
    Geändert von Inaktiver User (31.12.2008 um 11:17 Uhr)

  5. User Info Menu

    AW: Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Diese Rasenfläche haben wir bisher Jahr für Jahr im Rahmen unserer Pflichten mitgemäht.
    Daraus lese ich nicht, dass die Rasenfläche zur Mietsache zählt. In der Regel steht in den Mietverträgen etwas davon, dass ein Garten genutzt werden darf. Die genaue Fläche ist jedoch selten bezeichnet.

    Also gilt hier wie sonst auch: ein Blick in den Mietvertrag kann viele Fragen beantworten. steht dort genau beschrieben, welche Fläche zur Mietsache gehört, müsst ihr eben einen Teil der Miete an den neuen Eigentümre zahlen. Dieser tritt nämlich in den bestehenden Mietvertrag ein.

    In den ganzen mehr als 20 Jahren, in denen ich mich mit Mietrecht beschäftige, ist mir noch nie ein solches Konstrukt unter gekommen.


    Wenn du denkst, du denkst,
    dann denkst du nur, du denkst,
    denn das Denken der Gedanken
    ist gedankenloses Denken.



  6. User Info Menu

    AW: Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Zitat Zitat von gelbe_libelle Beitrag anzeigen
    Daraus lese ich nicht, dass die Rasenfläche zur Mietsache zählt. In der Regel steht in den Mietverträgen etwas davon, dass ein Garten genutzt werden darf. Die genaue Fläche ist jedoch selten bezeichnet.

    Also gilt hier wie sonst auch: ein Blick in den Mietvertrag kann viele Fragen beantworten. steht dort genau beschrieben, welche Fläche zur Mietsache gehört, müsst ihr eben einen Teil der Miete an den neuen Eigentümre zahlen. Dieser tritt nämlich in den bestehenden Mietvertrag ein.

    In den ganzen mehr als 20 Jahren, in denen ich mich mit Mietrecht beschäftige, ist mir noch nie ein solches Konstrukt unter gekommen.

    Uuups! Was für ein Konstrukt?
    Die Rasenfläche ist Bestandteil unseres Grundstücks. Daher waren wir auch dazu verpflichtet, sie zu pflegen.

  7. User Info Menu

    AW: Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Zitat Zitat von greteweiser Beitrag anzeigen
    Uuups! Was für ein Konstrukt?
    Die Rasenfläche ist Bestandteil unseres Grundstücks. Daher waren wir auch dazu verpflichtet, sie zu pflegen.
    Wo genau steht das? Hast du schriftlich im Mietvertrag stehen, dass die Wiese zu der Mietsache gehört?


    Wenn du denkst, du denkst,
    dann denkst du nur, du denkst,
    denn das Denken der Gedanken
    ist gedankenloses Denken.



  8. User Info Menu

    AW: Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Zitat Zitat von gelbe_libelle Beitrag anzeigen
    Wo genau steht das? Hast du schriftlich im Mietvertrag stehen, dass die Wiese zu der Mietsache gehört?

    Ja, Rasenfläche und Gartenparzelle sind mitaufgeführt.
    Da der Rasen parallel zu der am Haus vorbeiführenden Straße liegt, müssen wir von Anbeginn auch für die Winterwartung ( auch für diesen Part ) bezahlen.

  9. User Info Menu

    AW: Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Zitat Zitat von greteweiser Beitrag anzeigen
    Problem:Diese Rasenfläche befindet sich gleich neben unserem Haus. Wer auch immer sich dort demnächst aufhält, tanzt uns vor der Nase herum...
    Grete, wenn ihr die Rasenfläche zusammen mit dem Haus gemietet habt, sie also Teil eures Mietvertrags ist und ihr dafür Miete zahlt, kann niemand anders sie nutzen, das ist doch logisch. Es sei denn der neue Besitzer kündigt das Mietverhältnis. (was ja nicht geschehen ist, oder?)
    .
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    If in hole
    Stop digging
    (Indian saying)


    "Sie sind alt, wenn Sie sich bücken, um die Schuhe zuzubinden, und dabei überlegen, was Sie noch erledigen könnten, wo Sie schon mal da unten sind ..."
    Eckart von Hirschhausen

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

  10. User Info Menu

    AW: Teil des Mietgrundstücks verkauft

    Zitat Zitat von Noodie Beitrag anzeigen
    Grete, wenn ihr die Rasenfläche zusammen mit dem Haus gemietet habt, sie also Teil eures Mietvertrags ist und ihr dafür Miete zahlt, kann niemand anders sie nutzen, das ist doch logisch. Es sei denn der neue Besitzer kündigt das Mietverhältnis. (was ja nicht geschehen ist, oder?)
    Ja, stimmt, Noodie!
    Nur: Unsere Vermieter sind eigentlich ganz nette Leute. Kreuzbrav, aber ein bißchen naiv.
    Und es scheint so, als hätten sie die Parzelle verkauft, weil da jemand bauen möchte...
    Müssen sie jetzt mal fragen. Aber die Leutchen sind hier so verbandelt, dass sie sicher nicht gern mit der Sprache herausrücken wollen. Nach dem Motto: Richtet sich schon alles irgendwie im Leben....

Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •