Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 17
  1. User Info Menu

    Vorfälligkeitsentschädigung

    Ich habe einen Kredit für meine Eigentumswohnung den ich gerne vorzeitig abbezahlen möchte. Nun hab ich mir von der Bank sagen lassen, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung von € 1302,- dafür erhoben wird.

    Ich weiß jetzt leider nicht, ob es sich für mich rechnet, denn ich hab keine Ahnung wie ich ansetzten soll.

    Kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank,
    Frau M.

  2. Inaktiver User

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    die gesamte tilgung+fällige hzinsen für den vereinbarten Kredtizeitraum + Vorfälligkeitsentschädigung.

    Blöde Klausel im Vertrag.
    Ich würde nicht vorzeitig auslösen da zahlst du erstens drauf und machst nichts gut.

  3. Inaktiver User

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich würde nicht vorzeitig auslösen da zahlst du erstens drauf und machst nichts gut.
    das kann man so pauschal nicht sagen, kommt immer drauf an, wie lange die restlaufzeit noch ist und wie hoch der abzulösende betrag.

    es gibt durchaus fälle, da fährt man mit einer vorzeitigen ablöse besser.

    man muss es ganz einfach durchrechnen.

    Frau-M., hast du für deinen kredit einen tilgungsplan, der kann dir dabei behilflich sein.

  4. Inaktiver User

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    rechne doch mal aus, wieviel zinsen du noch zahlen müsstest, wenn du nicht vorzeitig ablösen würdest.
    liegt dann der zinsbetrag über dem der vorfälligkeitsentschädigung lohnt sich eine vorzeitige ablöse - grob gesagt.

  5. User Info Menu

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    rechne doch mal aus, wieviel zinsen du noch zahlen müsstest, wenn du nicht vorzeitig ablösen würdest.
    liegt dann der zinsbetrag über dem der vorfälligkeitsentschädigung lohnt sich eine vorzeitige ablöse - grob gesagt.
    Zusätzlich würde ich noch in Betracht ziehen, was dir die liquiden Mittel denn an Zinsen bringen würden, wenn du sie anlegst.

  6. User Info Menu

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Ich kann dem, was meine Vorredner sagten nur zustimmen.Man sollte sich das genau durchrechnen.
    Hier ist mal ein interessanter Artikel dazu:

    http://www.finanztip.de/recht/bank/wehrt005.htm
    Viele Gruesse

  7. Inaktiver User

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Ichbinsdochnur
    Zusätzlich würde ich noch in Betracht ziehen, was dir die liquiden Mittel denn an Zinsen bringen würden, wenn du sie anlegst.
    wobei der zinssatz für habenzinsen deutlich geringer ist, als der zinssatz für kreditzinsen.

  8. User Info Menu

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Vielen Dank für Eure Antworten!!!!

    Nun weiß ich wenigstens wie ich ansetzen muss zu rechnen....

  9. Inaktiver User

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    die gesamte tilgung+fällige hzinsen für den vereinbarten Kredtizeitraum + Vorfälligkeitsentschädigung.

    Blöde Klausel im Vertrag.
    Ich würde nicht vorzeitig auslösen da zahlst du erstens drauf und machst nichts gut.
    Diese Berechnung ist leider vollkommen falsch.
    Schließlich steht der Bank mit der vorzeitigen Kreditablösung das Geld früher wieder zur Verfügung. Damit ist der Zins, den die Bank mit diesem Geld in der Zukunft erzielen kann, von Deiner Berechnung abzuziehen. Dann sieht's schon gleich ganz anders aus.

    Allerdings rechnen sich viele Banken reich, da die meisten Darlehensnehmer nicht in der Lage sind, die Vorfälligkeitsentschädigung nachzurechnen. Aus diesem Grund haben die Verbraucherzentralen Formulare entwickelt, die hierbei helfen.

    Aber es gibt auch Online-Rechner, die hierfür sehr hilfreich sind. Zum Beispiel:




    Schöne Grüße

    justii

  10. User Info Menu

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo,

    für viele Kreditnehmer stellt sich die Frage nach einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht, da die nötige Ablösesumme nicht vorhanden ist. Hierzu wäre schon ein unerwarteter Geldsegen vonnöten.

    Doch sollte man genügend Geld zur Verfügung haben, um die ganze Darlehensschuld auf einmal begleichen zu können, dann wäre dies durchaus eine lohnende Option - auch wenn die Ablösesumme im ersten Moment relativ hoch erscheint. Schließlich entgehen dem Kreditinstitut durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens die erwarteten Zinseinnahmen.
    Sehr detaillierte und wissenswerte Informationen dazu kann man im folgenden Artikel nachlesen: Vorfälligkeitsentschädigung: Vorzeitige Tilgung ist teuer | RP ONLINE

    Dahingehend gebe ich meinem Vorredner Recht, dass sich die vorzeitige Tilgung lohnt. Setzt man nämlich den Betrag, der über die reguläre Laufzeit zu zahlen wäre, in Relation mit dem Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung, dann sieht man einen deutlichen Spareffekt.
    Weiterführende Informationen dazu mit einigen interessanten Fallbeispielen kann man hier nachlesen:
    [ ... ]

    Viele Grüße
    Geändert von Inaktiver User (23.02.2009 um 17:06 Uhr) Grund: Werbelink entfernt

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •