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  1. User Info Menu

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Frage zur vorzeitigen Kredit(teil)ablösung:
    Weiss jemand ob die Bank in jedem Fall eine vorzeitige Kreditablösung akzeptieren muss?
    Zur Illustration: Kredit 15 Jahre Zinsbindung, kann gesetzl. nach 10 Jahren auch OHNE Vorfälligkeitsentsch. zurück bezahlt werden. Was ist, wenn man VOR den 10 Jahren zurück zahlen will? Klar dass eine Vorfälligkeitsensch. fällig wird. Aber, muss die Bank die Kündigung des Kredites, bzw. von Teilbetr. akzeptieren?
    Wir wollten das machen und die Bank sagte uns, dass sie das NUR bei einem Verkauf der Wohnung akzept. würden!!!!
    Viele Grüße
    „Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will.“

    "Ein Mensch schaut in der Straßenbahn der Reihe nach die Leute an. Jäh ist er zum Verzicht bereit, auf jede Art Unsterblichkeit."

  2. Inaktiver User

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Yassi Beitrag anzeigen
    Frage zur vorzeitigen Kredit(teil)ablösung:
    Weiss jemand ob die Bank in jedem Fall eine vorzeitige Kreditablösung akzeptieren muss?
    Zur Illustration: Kredit 15 Jahre Zinsbindung, kann gesetzl. nach 10 Jahren auch OHNE Vorfälligkeitsentsch. zurück bezahlt werden. Was ist, wenn man VOR den 10 Jahren zurück zahlen will? Klar dass eine Vorfälligkeitsensch. fällig wird. Aber, muss die Bank die Kündigung des Kredites, bzw. von Teilbetr. akzeptieren?
    Wir wollten das machen und die Bank sagte uns, dass sie das NUR bei einem Verkauf der Wohnung akzept. würden!!!!
    Viele Grüße
    als ihr damals den kreditvertrag unterschrieben habt, habt ihr euch damit für diese zeit an die bank gebunden.

    wollt ihr vorher aus dem vertrag raus, so seid ihr auf die gunst bzw. das entgegenkommen der bank angewiesen.

  3. Inaktiver User

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    sind teilablösen oder sondertilgungen nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart/möglich, brauch die bank sich nicht drauf einzulassen.

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    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Ok, ist wohl schon beantwortet. Hab da grad was im Netz gefunden. Vielleicht interessierts euch ja auch :-)

    "Bisweilen kommt es vor, daß ein Kreditinstitut dem Ablösungswunsch des Darlehensnehmers zustimmt, obwohl keiner der besonders geschützten Gründe zur Ablösung (Objektverkauf, Ablehnung eines höheren Kreditvolumens) vorliegen. Der BGH stellt dazu nunmehr fest, daß eine Bank, die sich auf eine vorfristige Rückzahlung einläßt, ohne daß der Darlehensnehmer dafür einen triftigen Grund hätte, jeden Ablösepreis bis zur Grenze des § 138 BGB verlangen darf.

    Bei Darlehensnehmern in Zeiten günstiger Zinsen beliebt sind Umfinanzierungen, unter denen ein teurer festverzinslicher Kredit gegen Vorfälligkeitsentschädigung in ein zinsgünstigeres Darlehen umgetauscht wird. Soweit sich der Kreditgeber darauf einläßt, ist er frei, einen Preis bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit zu fordern.

    Für die Festlegung des Referenzsystems, auf das sich die Sittenwidrigkeitsprüfung bezieht, ist Folgendes zu beachten: Die Komponente "Zinsmargenschaden" hat aus der Kalkulation herauszufallen, denn die Marge des Ursprungsgeschäfts wird durch die Marge des Ersatzgeschäfts ersetzt. Zudem ist die Vornahme des Ersatzgeschäfts die "conditio sine qua non" für das Entstehen der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Zinsmarge aus der neuen Finanzierung wäre nicht entstanden, wenn der Darlehensnehmer die Ursprungsfinanzierung nicht abgelöst hätte. Da zudem sicher ist, daß das verlorengegangene Altgeschäft durch ein Darlehensneuabschluß ersetzt wurde, ist es ebenfalls sachgerecht, daß die Referenzentschädigung im Vergleich von Darlehen zu Darlehen ermittelt wird.

    Insoweit führt das OLG Celle aus, daß ein Kreditinstitut, das keinen Zinsmargenschaden geltend machen kann, an der abstrakten Schadensberechnung, wie sie mit dem Aktiv-Passiv-Vergleich durchgeführt wird, gehindert ist, denn darin sei der Zinsmargenschaden automatisch mit enthalten. Damit bleibe dem Kreditgeber nur noch der konkrete Schadensnachweis.

    Prof. Dr. Klaus Wehrt ist finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung.
    Wehrt GmbH bei Finanztip.de Keine Haftung.
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    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    als ihr damals den kreditvertrag unterschrieben habt, habt ihr euch damit für diese zeit an die bank gebunden.

    wollt ihr vorher aus dem vertrag raus, so seid ihr auf die gunst bzw. das entgegenkommen der bank angewiesen.
    Wobei man immer wieder festhalten muss, dass der Darlehensnehmer das Recht hat den Kredit nach 10 Jahren vorzeitig OHNE Vorfälligkeitsentsch. kündigen Kann!!
    „Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will.“

    "Ein Mensch schaut in der Straßenbahn der Reihe nach die Leute an. Jäh ist er zum Verzicht bereit, auf jede Art Unsterblichkeit."

  6. Inaktiver User

    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Yassi Beitrag anzeigen
    Wobei man immer wieder festhalten muss, dass der Darlehensnehmer das Recht hat den Kredit nach 10 Jahren vorzeitig OHNE Vorfälligkeitsentsch. kündigen Kann!!
    aber du hattest ja gefragt, was ist, wenn man vor ablauf der 10 jahre ablösen möchte.

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    AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    aber du hattest ja gefragt, was ist, wenn man vor ablauf der 10 jahre ablösen möchte.
    Ja schon klar :-) Danke!
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